ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Und was folgerst Du daraus?
Etwa, dass ein Mieter für einen von ihm zu verantwortenden Schaden dann nicht verantwortlich gemacht werden kann, wenn die Folgen seines (Nicht-)Handelns besonders gravierend sind?
Ich denke als Vermieter kannst du nicht aus Bequemlichkeit / Kostengründen die Verkehrssicherheitspflichten deiner Immobilie auf den Mieter abwälzen. Wer sollte denn auch für dein abgebranntes Haus aufkommen, wohl kaum die Privathaftpflicht des Mieters ?! Insofern ist die Regelung, die Rauchmelder-Wartung (oder auch nur die Sichtprüfung) dem Mieter zu überlassen, eigentlich überflüssig ..