Rauchmelder ohne "Batterie leer" Alarm

  • Zitat

    Original geschrieben von SAR
    Mieter=Besitzer ?


    Ja sicherlich. Er hat nicht Eigentümer geschrieben. ;)

  • §49 Abs. 7 LBO unterscheidet zwischen dem unmittelbaren Besitzer einerseits und dem Eigentümer (dessen Verpflichtung fortbesteht, wenn er sie bis zum 31. März 2013 selbst übernommen hatte) andererseits. Unmittelbarer Besitzer kann m.E. nur der Wohnungsnutzer (i.d.R. der Mieter) sein, wenn der Eigentümer die Wohnung nicht selbst nutzt.


    Das ändert m.E. aber nichts daran, dass der Vermieter für die Funktionstüchtigkeit der Sache einzustehen und damit wohl auch für Batterien zu sorgen hat. Zumindest dann - wenn wie in Deinem Fall - ein Batteriewechsel für Laien kaum möglich ist. Betriebsbereitschaft bedeutet in meinen Augen lediglich, ein grundsätzlich funktionstüchtiges Gerät so zu behandeln, dass die Betriebsbereitschaft gewährleistet ist (keine Verschmutzung des Sensors, keine Möbel davorstellen, gelegentliche Funktionstests der Alarmbereitschaft, Gerät nicht ausschalten sofern überhaupt möglich). Ansonsten hätte der Gesetzgeber ganz sicher auch den Begriff "Funktionstüchtigkeit" gewählt - das hat er aber gerade nicht getan.


    Der Teufel liegt zuweilen im Detail. ;)



    Edit:

    Zitat

    Original geschrieben von SAR
    ...
    Noch was Interessantes zum Thema "Fachkraft für Raumwarnmelder"


    Die Ausbildung zur Fachkraft ist ein halbtäger Kurs und eine anschließende Prüfung. Zugangsvoraussetzung ist lediglich ein “technisches Grundverständnis”.
    ...


    Vielleicht sollten neben dem technischen Grundverständnis auch einige wenige rechtliche Grundlagen zum Thema vermittelt werden. :p Das scheint mir nach der Diskussion hier unerlässlich, denn auch die Rechtssicherheit des Handelnden liegt in seinem Interesse. Ich habe inzwischen jedenfalls mehr Fragen als zuvor ...



    Noch etwas:
    Der Mieter ist nicht vertraglich, sondern auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft verpflichtet, wozu für mich auch ein gelegentlicher Alarmtest gehört. Damit wäre der Vermieter insoweit definitiv aus der Haftung - jedenfalls in NRW. Ich schließe allerdings nicht aus, dass der Begriff "Betriebsbereitschaft" (etwa per Rechtsverordnung o.ä.) näher definiert ist. Das wäre dann was anderes. Wie schon geschrieben ... der Teufel liegt oft im Detail.


    Woher hast Du die Info, dass der Vermieter dennoch haften soll? Jetzt schreib aber bitte nicht, von der Webseite eines gewerblichen Anbieters solcher Leistungen ...

  • Zitat

    Original geschrieben von SAR
    dem Mieter vertraglich zur (jährlichen) Überprüfung verpflichtest, hilfts dir im Schadensfall rein gar nichts


    So ein Rauchmelder verhindert oder bekämpft keinen Brand. Er verringert lediglich die Wahrscheinlichkeit, im Schlaf an Rauchvergiftung zu sterben.


    Von daher sollte man einerseits schon im eigenen Interesse so was haben und funktionsfähig halten. Andererseits sehe ich da wenig Ansatz eine Vermieter der die Überprüfung den Mietern übertragen hat dafür zu belangen, das sie es nicht tun.


    Und das ganze gesetzlich zu regeln halte ich ohnehin für völlig übertrieben. Da hätte ein wenig Information/Marketing gereicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von kmak
    Von daher sollte man einerseits schon im eigenen Interesse so was haben und funktionsfähig halten. Andererseits sehe ich da wenig Ansatz eine Vermieter der die Überprüfung den Mietern übertragen hat dafür zu belangen, das sie es nicht tun.


    Was ist wenn der Mieter nicht in der Lage ist den Rauchmelder zu überprüfen, er kommt z.b. die Leiter nicht mehr hoch, weil er plötzlich krank oder langfristig senil geworden ist ? Ich meine gelesen zu haben, dass sich eine Versicherung in genau so einem Falle quergestellt hat

  • Weil die entsprechenden Gesetze und Rechtsverordnungen Ländersache sind, kann (und wird) natürlich in jedem Bundesland der Republik eine andere Rechtslage herrschen. In NRW - und darauf bezog ich mich - muss der Wohnungsbestand sogar überhaupt erst bis Ende 2016 mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet werden.


    In dem von Dir bezogenen Fall müsstest Du also zunächst feststellen, in welchem Bundesland er sich zugetragen hat, und Dich dann mit der dortigen Gesetzes- und Verordnungslage befassen.


    Viel Spaß dabei! :)



    Edit:
    Sofern ein Mieter selbst nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nachzukommen (bei mir sind es etwa die leidigen Malerarbeiten, für die ich kein Händchen habe), muss er in aller Regel jemanden - auf eigene Kosten - damit beauftragen. Selbst wenn er aufgrund eines unverschuldeten finanziellen Engpasses nicht in der Lage sein sollte, die vereinbarte Miete zu zahlen, entbindet ihn das nicht von seiner diesbezüglichen Verpflichtung.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau


    Edit:
    Sofern ein Mieter selbst nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nachzukommen (bei mir sind es etwa die leidigen Malerarbeiten, für die ich kein Händchen habe), muss er in aller Regel jemanden - auf eigene Kosten - damit beauftragen. Selbst wenn er aufgrund eines unverschuldeten finanziellen Engpasses nicht in der Lage sein sollte, die vereinbarte Miete zu zahlen, entbindet ihn das nicht von seiner diesbezüglichen Verpflichtung.


    Aber der Schaden der durch eine heruntergekommende Rauhfaser Tapete entsteht ist um einiges harmloser als der, den ein "warmer Abriss" verursacht. Und wir müssen doch auch nicht darüber diskutieren, dass man im Fall der Zahlungsunfähigkeit nicht auf die Selbstlosigkeit des Vermieters/Bank etc hoffen darf (obwohl das manchmal echt toll wäre) Irgendwie sehe ich da jetzt keinen Zusammenhang .. :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von SAR
    Aber der Schaden [...] den ein "warmer Abriss" verursacht.


    An dem ändert ein Rauchmelder normalerweise genau garnichts - außer das es möglicherweise weniger Todesopfer gibt.


    Zitat

    Ich meine gelesen zu haben, dass sich eine Versicherung in genau so einem Falle quergestellt hat


    Findest Du das wieder?

  • Zitat

    Original geschrieben von SAR
    Aber der Schaden der durch eine heruntergekommende Rauhfaser Tapete entsteht ist um einiges harmloser als der, den ein "warmer Abriss" verursacht. ...


    Und was folgerst Du daraus?


    Etwa, dass ein Mieter für einen von ihm zu verantwortenden Schaden dann nicht verantwortlich gemacht werden kann, wenn die Folgen seines (Nicht-)Handelns besonders gravierend sind?


    Zündelt ein Mieter unvorsichtigerweise im Bastelkeller oder raucht er im Bett, haftet er also nur, wenn Die Schadenshöhe gering bleibt? Aber nicht dann, wenn das gesamte Haus abbrennt und Opfer zu beklagen sind? Dann blecht der Vermieter?


    Ab welcher Schadenhöhe soll diese "Haftungsumkehr" (für die sich im Gesetz keine Stütze findet) eintreten?

  • Zitat

    Original geschrieben von kmak


    Findest Du das wieder?


    Nicht wirklich, ccleaner löscht sicher und erbarmungslos den täglichen Verlauf ..


    Es ging in dem Fall wie schon geschrieben darum, dass ein Vermieter zwar vertraglich festgelegt hatte das der Mieter den Melder kontrolliert, aber er nicht nachweisen konnte ob der Mieter dazu auch tatsächlich in der Lage war. Es wurde quasi als Verletzung der Sorgfaltspflicht gegenüber der Versicherung ausgelegt. Ich meine es war die Allianz ..


    (und um das zu umgehen sollte man doch bitte einen Wartungsvertrag mit einer Fachfirma abschliessen)


    Ich kenne auch keine Fälle wo ein Plastik- Wohnungs-Brandmelder irgendwelche grösseren Schäden verhindert hat. Vielleicht sollte man das Thema einfach mal mit Fachleuten bequatschen, also die die netten Jungs die dann hoffentlich bei einem Brand auch anwesend sind :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von kmak
    An dem ändert ein Rauchmelder normalerweise genau garnichts


    Nun, ich hatte mal aus Versehen an der Mikrowelle die Grillfunktion statt der Auftaustufe eingeschaltet. Nach ein paar Minuten haben die Brötchen ordentlich gequalmt, und ich war froh, dass uns der Rauchmelder alarmierte und die Brötchen kein Feuer fingen...


    Vor vielen Jahren kam die Feuerwehr ins Nachbarhaus, als der Bast-Brotkorb auf der heißen Herdplatte Feuer gefangen hatte. Mit Rauchmelder wäre es nicht so weit gekommen...



    Nochmals was zum Ursprungs-Ansinnen des TE: was spricht dagegen, einige Tage vor dem Urlaub 4x neue Batterien für je 2 € zu kaufen, wenn man Angst vor der Piepserei hat und keinen Wohnungsschlüssel hinterlegen möchte?

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