Hallo liebe Freunde,
ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen, ich steige nämlich nicht richtig durch und freue mich über jeden Beitrag und Tipp.
Folgender Sachverhalt:
Wir haben am 20.08.2015 (Datum Wohnungsübergang laut Kaufvertrag) eine Wohnung in einem Haus einem Ehepaar abgekauft. Im Grundbuch ist mittlerweile auch die Eintragung erfolgt.
Heute kam die Abrechnung des Hausgeldes für den Zeitraumes 01.07.2014 - 30.06.2015. Adressiert war dies an den Vorbesitzer. Leider sind noch Rückstände offen und nach Rücksprache mit der Verwaltungsfirma der Wohneigentümergemeinschaft ist es wohl so, dass wir nun für diese Rückstände aufkommen müssen. Da es sich um einen größeren Betrag handelt, ist nun die Frage, ob wir tatsächlich dafür aufkommen müssen bzw. das Geld von den Vorbesitzern zurückverlangen können. Falls wir dies im Kaufvertrag hätten regeln müssen, dann zahlen wir nun wohl Lehrgeld.
Ich habe schon ein bisschen gegoogelt, aber irgendwie finde ich keine klare Aussage bzw. ich finde unterschiedliche Aussagen.
Vielleicht hatte schon jemand mit der Problematik zu tun und kann uns weiterhelfen. Schon mal vorab vielen Dank!