Den Tipp sich an den Händler zwecks Gewährleistung zu wenden habe ich ihm schon in der ersten Antwort gegeben. Nur ist die Gewährleistung aufgrund der Beweislast halt oft halt schwerer durchzusetzen als die Garantie. Er muss jetzt (falls der Händler darauf besteht) nachweisen, dass der Fehler schon bei Übergabe bestand. Das ist nicht so einfach. "Ich habe hier 10 Posts in Internetforen zu dem Thema" reicht leider nicht um jeden Händler da zu überzeugen.
Aber versuchen sollte er es auf jeden Fall, vielleicht handhabt O2 das ja unkompliziert.
Es wäre halt alles ganz unkompliziert gewesen wenn er das einfach im Zeitraum der Garantie schon reklamiert hätte...