Ich habe mir mal die Zusammenfassung der anstehenden Änderungen auf dieser Seite angeschaut. Dort wird folgendes genannt:
[list=1]
[*]Nikotinkonzentration bis max. 20mg pro 1ml Liquid. (Erwägungsgrund „38„)
[*]Nachfüllfläschchen bis max. 10ml Liquid Fassungsvermögen. (Erwägungsgrund „38„)
[*]Aromen werden nicht verboten – können jedoch von den Mitgliedsstaaten verboten werden. (Erwägungsgrund „47„)
[*]E-Zigaretten sollen Nikotin auf gleichmäßigem Niveau unter normalen Gebrauchsbedingungen abgeben. Dies bedeutet nicht, dass E-Zigaretten mit variabler Volt- und/oder Watteinstellung verboten werden, da dies „normale Gebrauchsbedingungen“ sind. (Erwägungsgrund „39„)
[*]Wenn Einweg-E-Zigaretten und Nachfüllbare Tanks sowie Einwegkartuschen mit Nikotinhaltigem Liquid verkauft werden, dürfen diese max. 2ml Liquid Fassungsvermögen haben. Diese Volumenbegrenzung gilt also nicht für Nachfüllbare Tanks, die ohne Nikotinhaltiges Liquid verkauft werden. (Erwägungsgrund „38„)
[*]E-Zigaretten und Nachfüllfläschchen müssen einen Mechanismus haben, der ein Auslaufen beim Nachfüllen verhindert – Technische Spezifikationen werden von der Kommission definiert. (Erwägungsgrund „40, 41„)
[*]E-Zigaretten müssen kindergesichert sein. (Erwägungsgrund „40„)
[*]Werbeverbot für E-Zigaretten. (Erwägungsgrund „43„)
[*]Wenn bestimmte Produkte/Marken ernsthafte Risiken für die menschliche Gesundheit beinhalten, werden diese vom Markt verbannt. (Erwägungsgrund „46„)
[*]Wenn drei EU-Mitgliedsstaaten ein Verbot (eines Produktes) erlassen, ist die Kommission berechtigt ein EUweites Verbot zu erlassen, solange die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. (Erwägungsgrund „46„)
[/list=1]
Aus meiner Sicht als Nichtraucher sehe ich einen direkten Einfluss auf den Dampfer eigentlich nur bei den Punkten 1 und 3.
Die genannten 20mg Nikotin pro ml Liquid stellen wohl die Nikotinkonzentration einer normalen Zigarette dar. Ich sehe hier keine Benachteiligung eines Rauchers, der die eZigarette zur Entwöhnung nutzen möchte.
In der Petition wird des Weiteren von einer Begrenzung auf 4mg gesprochen. Worauf bezieht sich diese Größe? Ich konnte sie in der EU Verordnung nicht finden.
Ein grundsätzliches Verbot von Aromen ist nicht geplant. Hier verstehe ich die Aufregung auch nicht. Vielleicht liegt es an meiner Unwissenheit als Nichtraucher, aber gibt es - außer Menthol - sonstige aromatisierte Zigaretten in DE? Braucht man zur Entwöhnung wirklich eine eZigarette mit Schokogeschmack? Wenn ich mich entwöhnen will, ist es da nicht sinnvoll, dass die Dampfe nicht "lecker" nach frischen Erdbeeren schmeckt und mir so unterbewusst das Dampfen positiv darstellt?
Über die Volumenbegrenzung der Behälter kann man sicherlich streiten, für starke Dampfer wird es vielleicht etwas unbequemer. Aber mal ehrlich, soll das ein Grund zur Rückkehr zur echten Zigarette darstellen? Würde dann im Gegenzug der Raucher auch aufhören, wenn die maximale Packungsgröße bei Zigaretten auf 5 Stück begrenzt werden würde?
Mit welcher Zigarettenzahl sind diese 2 bzw. 10ml denn vergleichbar?
Die sonstigen Regelungen hinsichtlich Werbeverbot, Verbannung von Produkten mit schädlichen Inhalten, Kindersicherung, Auslaufschutz empfinde ich nicht als negativ. Auch ein Raucher/Dampfer sollte dadurch nicht wirklich eingeschränkt werden.
Wo seht ihr bei diesen Punkten denn eine Einschränkung für innovative Ideen/Entwicklungen? Wirkliche Innovationen werden sich auch ohne Werbung durchsetzen können, technische Restriktionen wie Kindersicherung und Auslaufschutz sind eben hinzunehmen und müssen bei zukünftigen Entwicklungen einfach beachtet werden.
Ich würde mich wirklich über eine Aufklärung über die von mir genannten Punkte freuen. Die in der Petition beschriebenen Auswirkungen bei Umsetzung der Verordnung kann ich momentan nämlich gar nicht nachvollziehen. Auch wurde hier im Thread immer nur sehr oberflächlich auf diese Dinge eingegangen. Dass die Dampfe angeblich zu 95% unschädlicher als eine echte Zigarette sein soll, ist für mich kein Argument pro dieser Petition...