Bestellfrage

  • Hallo,


    ich hatte mir online einen Artikel vorbestellt, der erst in einigen Monaten erscheint.
    Dieser war super günstig, habe mit Abholung in der Filiale bestellt. Jetzt hatte ich gesehen, dass dieser Artikel heute 400 ! Euro mehr kostet, also vermutlich Preisfehler.
    Habe dann in dem Online Shop angerufen, dort sagte man mir ich hätte zu dem Preis bestellt und es würde mir dann auch so ausgehändigt werden zu dem Preis im Shop, egal ob Preisfehler oder nicht!


    Kann das sein? Oder kann ich noch mit Storno rechnen?

  • Kann sein, muss nicht, aber was erwartest du für eine Antwort? Keiner von uns weiß tatsächlich, wie der Shop, von dem wir noch nicht mal den Namen wissen, tatsächlich reagiert. ;)


    Wenn der damalige Preis ein Fehler war, könnte noch ein Storno kommen, wenn nicht, dann vermutlich nicht ;)

  • ich würde mit einem Storno rechnen aus fadenscheinigen Gründen, wie z.B.: "Wir haben leider nicht die bestellte Menge erhalten.", oder "Teile der Lieferung waren defekt und können nicht ausgeliefert werden." ....


    Kann aber auch sein, dass das Schnäppchen übergeben wird.

  • Ok, ich warte einfach mal jetzt die paar Monate ab...bin echt gespannt was passiert. Bezahlt hatte ich ja eh noch nicht.

  • Hallo!


    Selbst wenn es ein "Preisirrtum" gewesen sein sollte müsste das der Händler m.E. erstmal nachweisen. Es könnte gut sein dass der Händler den Vertrag erfüllen muss. Und kann er nicht liefern weil er meint zu wenig geliefert bekommen zu haben könnte der Kunde klagen. Aber das kann nur ein Fachanwalt endgültig klären.


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Bei 99% der Online-Shops kommt ein Kaufvertrag doch erst durch ausdrückliche Annahme oder Versand der Ware zustande.


    Daher würde ich hier mal bezweifeln, dass überhaupt schon ein gültiger Kaufvertrag geschlossen wurde. D.h. der Händler kann sich in Ruhe überlegen, ob er zu diesem Preis liefern will oder nicht. Er muss sich auch keine "Ausreden" einfallen lassen, sondern nimmt das Angebot des Kunden einfach nicht an.

  • Die Frage ist, wann ein gültiger Kaufvertrag zustandegekommen ist. So wie ich die Sache regelmäßig verstehe ist die Bestellung durch den Kunden zunächst eine Art "verbindliches Angebot" an den Shop, die Ware zum Preis xy abzunehmen. Erst wenn der Shop eine Rechnung oder Bestellbestätigung (zum Preis xy) schickt, dann ist der Kaufvertrag geschlossen.


    Die Hobby- und Berufsjuristen hier im Forum können (und werden) das sicher genauer erklären.

  • Ich habe per Selbstabholung im Shop vor Ort bestellt. Mir bestätigte der Mitarbeiter telefonisch, dass ich die Ware für den Preis überlassen bekomme.
    Es sei denn sie hätten Lieferschwierigkeiten bzw. es könnte gar nicht geliefert werden warum auch immer.
    Es ist ein ganz großer, bekannter Online Store.

  • Re: Bestellfrage


    Zitat

    Original geschrieben von Gärtner12
    Hallo,


    ich hatte mir online einen Artikel vorbestellt, der erst in einigen Monaten erscheint.
    Dieser war super günstig, habe mit Abholung in der Filiale bestellt. Jetzt hatte ich gesehen, dass dieser Artikel heute 400 ! Euro mehr kostet, also vermutlich Preisfehler.


    Wie hoch ist der Preis denn aktuell bzw. in anderen Shops?

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