Wasserrohr kaputt gemacht, wer zahlt?

  • Für mich klingt das ganze eher nach einem Fall für die Gebäudeversicherung des Vermieters.


    Wenn beim Austausch einer Armatur das Rohe bricht, sollte der Schaden über diese gedeckt sein.


    Mit einer Regulierung über die PHV wird der Vermieter auch nicht so recht glücklich werden, da die PHV nur den Zeitwert ersetzt. Im Gegenzug hier wird bei der Gebäudeversicherung nach Neuwert entschädigt.


    Fazit: Auf jeden Fall den Vermieter.

    - still loving WebOS -

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Korrektes Vorgehen wäre wohl gewesen, den Vermieter aufzufordern dss Wasserhahnproblem zu lösen.

    Zitat

    Original geschrieben von jof
    Warum sollten Kleinreparaturen nicht dem Mieter "zugeschoben" werden? Der wohnt schließlich da und nutzt die Sachen entsprechend ab.

    Welche deiner beiden konträren Meinungen soll denn nun gelten? :rolleyes:


    Bigbamboo: gerade wenn eigentlich eine andere Versicherung zuständig ist, dann wird das die PHV mit Sicherheit herausfinden.

  • Wenn irgendein Hobbyhandwerker die Installation beschädigt, soll die Gebäudeversicherung dafür einstehen...? Die ist doch außerdem gar nicht für solche Schäden zuständig. Wir sind ja hier ein Telefonforum. Wenn A versucht, das Handy von B zu reparieren und dabei einen Kurzschluss verursacht, wäre das dann über die Handyversicherung abgedeckt?


    rmol: hast' mal Deinen eigenen Mietvertrag gelesen? Schaden an Vermieter melden, der entscheidet wen er beauftragt (oder ob er es selbst macht). Anhand der Rechnung des Installateurs entscheidet der Vermieter (bei wirksamer Klausel), ob er das als Kleinreparatur umlegen kann/darf/wird.


    Beim Austausch eines Wasserhahns mit An-/Abfahrt durch einen Fachmann dürfte das über der Grenze liegen und damit Vermietersache sein - nicht aber, wenn der Mieter selbst Hand anlegt.


    Besser wäre es gewesen, der Mieter hätte sich beim Vermieter das OK für die Selbstreparatur eingeholt. Daher mein Tipp für die aktuelle Situation, reumütig das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Ein vernünftiger Vermieter erkennt ggf. an, dass das Problem hauptsächlich an den alten Leitungen liegt, und lässt den Mieter ohne bzw. mit einer geringen Eigenbeteiligung davonkommem.


    Solche Dinge kann man häufig schnell und pragmatisch lösen, wenn man einfach nur mal (vernünftig) miteinander REDET.

  • Kurz zur Info:


    Haftpflicht-Versicherung habe ich den Schaden gemeldet, die waren jetzt zumindest nicht komplett abgeneigt was den Sachverhalt anging und haben Bilder gewollt. Nach kurzer Rücksprache sollte ich einen Klempner bestellen. Auch der Hausmeister riet mir telefonisch zu einem Klempner.


    Der Vermieter ist leider das größte Problem an der Sache: die Wohnung ist zwar recht günstig, aber der Vermieter kümmert sich so gut wie gar nicht (was natürlich durchaus auch positiv ist!!). So gibt es zum Beispiel keine Nebenkostenabrechnung und im Mietvertrag steht zum Beispiel, dass ich kleinere Reparaturen bis 150 Euro im Jahr selbst erledigen soll. Daher haben wir ja auch selbst agiert und einfach einen neuen Wasserhahn gekauft, ist ja normal kein Akt (auch wenn wir vorher hätten fragen sollen, ja). Keine Ahnung ob das rechtlich richtig ist, das mit der fehlenden Nebenkostenabrechnung ist natürlich ein dickes Ding, aber mir herzlich egal da es wirklich günstig ist und sonst alles passt.


    Nun will der Klempner leider eine Bestätigung vom Vermieter, dass er die Arbeiten durchführen darf, sonst macht er gar nix (schlechte Erfahrungen). Kann ich natürlich voll verstehen, aber der Vermieter ist wie gesagt recht lahm und daher kann das wohl dauern. Und mit "gut zureden" ist da meiner Einschätzung nach wenig zu machen. Sehr ärgerlich, da man nicht duschen kann und Toilette halt auch nur mit Eimer geht.


    Wegen der Versicherung: eurer Meinung nach also nicht darüber abwickeln lassen? Weil die besteht wie gesagt erst seit Dezember, wurde natürlich für genau solche Missgeschicke abgeschlossen. Habe aber keine Lust eine Kündigung zu riskieren und dann keine neue Versicherung zu bekommen oder horrende Beträge zu zahlen, das wäre es sicher nicht wert. Hat da jemand Erfahrungen? Unter 500 Euro wird der Handwerker da vermutlich nicht weg kommen, da die Wand aufgekloppt werden muss :(

  • Mit Versicherungen ist immer so eine Sache. Hast du eine Selbstbeteiligung? Wenn ja, dann rechne ob es sich lohnt. Ich würde die Versicherung jedenfalls nicht für Kleinkram einsetzen. Manche fragen sich dann, wofür sie die Versicherung haben aber ich würde es nur im Ernstfall einsetzen. Sollte nach dem Schaden wieder etwas sein, dann gibt es vielleicht eher mal Probleme. Sollte normal nicht sein aber wie Versicherungen ticken, weiß ja jeder.


    Mich wundert es, warum die Versicherung da einspringt, meistens muss man ja eine bestimmte Zeit versichert sein.

  • Habe weder Selbstbeteiligung noch einen Mindestbetrag. Die Handwerker-Rechnung würde natürlich eh durch 3 geteilt, sollte ich bei der Versicherung also größere Nachteile haben oder gar eine Kündigung bekommen, wäre das eher nicht in meinem Interesse. Davon war zwar am Telefon keine Rede, aber ich habe ehrlich gesagt kaum Erfahrung mit Versicherungen, habe zum Glück bisher nie eine gebraucht.

  • Schwierige Sache. Wenn ihr aber durch 3 teilt, würde ich die Rechnung selber tragen.


    Mein Bruder hatte 2015 auch Ärger mit der KFZ Versicherung. Erst lies er eine Sachbeschädigung abrechnen (gerade einmal 300€) und danach wurde zweimal das Auto aufgebrochen, die KFZ Versicherung kündigte ihm daraufhin. Begründung: 3 Schäden in einem Jahr.


    Hätte er die Sachbeschädigung selbst übernommen, hätte er eventuell die Versicherung noch. Jetzt zahlt er noch einmal richtig drauf, da die Versicherung den Vertrag gekündigt hat. Sowas wird ja bei der neuen Versicherung eingerechnet.

  • Also bei uns hat immer der gezahlt der was kaputtgemacht hat. Waren da mehrere daran beteiligt wurde durch die Anzahl beteiligter Personen geteilt und fertig. ;)

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Wenn irgendein Hobbyhandwerker die Installation beschädigt, soll die Gebäudeversicherung dafür einstehen...? Die ist doch außerdem gar nicht für solche Schäden zuständig. ...


    Für mich klingt das schwer nach einem Rohrbruch und genau dafür ist die Gebäudeversicherung, so denn Schäden durch Leitungswasser mitversichert sind, zuständig.


    Der Austausch einer Armatur ist echt nichts, was zwingend durch einen Handwerker vorgenommen werden muss.

    Zitat

    Original geschrieben von jof
    ... Solche Dinge kann man häufig schnell und pragmatisch lösen, wenn man einfach nur mal (vernünftig) miteinander REDET.


    Da bin ich ganz bei Dir.

    Zitat

    Original geschrieben von Betamax
    ... Wegen der Versicherung: eurer Meinung nach also nicht darüber abwickeln lassen? Weil die besteht wie gesagt erst seit Dezember, wurde natürlich für genau solche Missgeschicke abgeschlossen. Habe aber keine Lust eine Kündigung zu riskieren und dann keine neue Versicherung zu bekommen oder horrende Beträge zu zahlen, das wäre es sicher nicht wert. Hat da jemand Erfahrungen? ...


    Kommt a) auf die Versicherungsgesellschaft und b) auf Deine persönlichen Umstände an.


    Direktversicherer kündigen nach meiner Erfahrung meist etwas fixer, als Gesellschaften mit einem Außendienst tun, gerade wenn der Vertrag über diesen abgeschlossen wurde.


    Und sollte z.B. die erste Prämie erst nach Mahnung gezahlt worden sein oder das LSV ist geplatzt, steigt die Wahrscheinlichkeit einer Kündigung auch nochmal.

    - still loving WebOS -

  • Privathaftpflicht ist normal schon ohne Selbstbeteiligung, und wenn man dafuer zahlt, nutzt man sie natuerlich auch. Die meisten Privathaftpflichtschaeden sind nur Kleinschaeden. Grosse Privathaftpflichtschaeden sind eher selten.


    Normale Strategie waere:


    1) versuchen ueber die fremde Gebaeudeversicherung abzurechnen


    2) ueber die eigene Privathaftpflichtversicherung abrechnen


    Erst wen garkeien Versicherung zahlt selber zahlen. Aber in dem Fall wirds schon eine Versicherung zahlen, je nachdem ob die Leitung schon vorher uebermaessig marode war oder nicht die Gebaeudeversicherung oder die Privathaftpflichtversicherung.

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