Wasserrohr kaputt gemacht, wer zahlt?

  • Hallo,


    ich bin übergangsweise in eine WG gezogen, da dies für mich kurzfristig sinnvoll erschien (schnell gefunden und sehr preiswert). Leider war unsere Waschmaschine kaputt gegangen, wir wollen eine neue kaufen. Die Maschine gehört der WG, nicht dem Vermieter. Heute haben wir den Wasserhahn vor der Waschmaschine wechseln wollen da verkalkt und nicht mehr funktionstüchtig, ich habe dies zusammen mit den Mitbewohnern ohne Rücksprache mit dem Vermieter gemacht.


    Der Wasserhahn ging leider sehr schwer ab, ich habe etwas kräftiger drehen müssen und dabei vermutlich das eigentliche Wasserrohr beschädigt, da nun Wasser austritt und sobald man die Hauptleitung "aktiv schaltet" rauscht es auch verdächtig. Insgesamt ist die Wohnung recht alt und die Rohre sicher in einem schlechten Zustand, aber vorher ging es, daher war ich das wohl. Der neue Wasserhahn ist übrigens dicht.


    Wir werden nun morgen einen Installateur kommen lassen müssen, da nur noch Heißwasser zur Verfügung steht und Toilette ohne Kaltwasser ja auch nicht geht. Frage: haben wir irgendwelche Chancen, dass der Vermieter zahlen muss oder eine Versicherung aufkommt? Oder fällt der Schaden in jedem Fall auf uns zurück? Wie gesagt, die Leitungen sind alt und spröde und sicher in einem miesen Gesamtzustand, aber vorher war es halt dicht.


    Danke schon mal für Antworten :)

  • Melde es deiner privaten Haftpflicht (die du hoffentlich abgeschlossen hast) - sie prüft dann automatisch, ob jemand anders belangt werden kann.

  • Wenn man den Mut hat Verantwortung zu übernehmen, dann legen die WG'ler zusammen und kommunizieren gegenüber dem Vermieter, dass sie den angerichteten Schaden übernehmen. Wenn der Vermieter fair ist, lässt er die marode Installation reparieren und beteiligt die WG nur in geringem Umfang (oder verzichtet sogar ganz).


    Wer es von vorneherein darauf anlegt, sich rauszureden und versucht dem Vermieter alles aufs Auge zu drücken sollte damit rechnen, dass auch der Vermieter "auf stur" schaltet und versuchen wird, dem Schädiger "alles" in Rechnung zu stellen.

  • Nein nicht falsch verstehen, ich stehe natürlich zu meinem Fehler, keine Frage. Dennoch bin ich der Meinung das die marode Installation wohl ihr übriges beigetragen hat...


    Werde es direkt morgen der Versicherung melden, habe seit Dezember eine Privathaftpflicht zum Glück. Mal sehen ob die das übernehmen.

  • Korrektes Vorgehen wäre wohl gewesen, den Vermieter aufzufordern dss Wasserhahnproblem zu lösen. Ich wäre als Vermieter auch nicht begeistert, wenn irgendwelche Jungs mit Halbwissen anfangen rumzubasteln.


    Und als Vermieter hätte ich genau so wenig Lust, mich mit der Haftpflichtversicherung herumzuschlagen - nur mal als weiteren Denkanstoß.

  • Zitat

    Original geschrieben von 31509
    Vermieter haben meist auf nichts Lust...nur mal so als Denkanstoß


    Kann ich jetzt nicht bestätigen. Hatte bei meinen Vermietern im Nachhinein anscheinend immer Glück...

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Korrektes Vorgehen wäre wohl gewesen, den Vermieter aufzufordern dss Wasserhahnproblem zu lösen. Ich wäre als Vermieter auch nicht begeistert, wenn irgendwelche Jungs mit Halbwissen anfangen rumzubasteln.


    Und als Vermieter hätte ich genau so wenig Lust, mich mit der Haftpflichtversicherung herumzuschlagen - nur mal als weiteren Denkanstoß.

    "Wasserhahnproblem" fällt oft unter "Kleinreparaturen" welche in neueren Mietverträgen gerne dem Mieter zugeschoben werden.


    Zitat

    Original geschrieben von jof
    Wenn man den Mut hat Verantwortung zu übernehmen, dann legen die WG'ler zusammen und kommunizieren gegenüber dem Vermieter, dass sie den angerichteten Schaden übernehmen. Wenn der Vermieter fair ist, lässt er die marode Installation reparieren und beteiligt die WG nur in geringem Umfang (oder verzichtet sogar ganz).

    Dagegen ist nichts einzuwenden, kann man ja versuchen. Wenn es dann aber doch am TE hängenbleibt, dann ist Haftpflichtversicherung wohl die beste Wahl... zumal er als übergangsweises WG-Mitglied wohl auch nicht ewig dort wohnen bleiben wird.


    Andererseits sollte man es mit Schadensmeldung an Haftpflicht auch nicht übertreiben, die können nämlich auch kündigen und nach Vorschäden wird bei Versicherungswechsel auch gefragt.

  • Warum sollten Kleinreparaturen nicht dem Mieter "zugeschoben" werden? Der wohnt schließlich da und nutzt die Sachen entsprechend ab.


    Auch ich würde meine Haftpflichtversicherung informieren, aber zunächst darum bitten nicht tätig zu werden, und die Forderungendes Vermieters abwarten. Wenn es damit getan ist, dass jeder in der WG 50 € oder so dazugibt, würde ich mir den Aufwand (und das Risiko) der Haftpflicht nicht antun...

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