Guten Tag,
seit 01.01.15 ist es ja möglich, auch bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk die bisherigen Kennzeichen zu behalten. So möchte ich bei meinem Motorrad verfahren.
Weiß jemand, ob man bei der neuen Zulassungsstelle trotz des Behaltens des bisherigen Kennzeichens dieses vorlegen muss?
Das "Amtssiegel" ist je individualisiert nach Zulassungsbezirk. Ich kann mir vorstellen, dass auch bei Behalten der Kennzeichen daher Zulassungsbehörde_neu ihr Siegel draufkleben möchte. Umzug erfolgt hier im selben Bundesland.
Mir wäre es am liebsten, das Kennzeichen müsste nicht vorgelegt werden. Zum einen ist das Kennzeichen vernietet (wegen der Vibrationen), zum anderes ist es noch ein schönes kleines Nicht-Eurokennzeichen (nicht dass die deswegen rumeiern).