Rufnummernportierung bei strittiger Forderung

  • Hallo Allerseits.


    Ich bin aktuell Kunde bei 'Base' aber dem Esel gehts zu gut also geht er aufs Eis. Letzten Monat hat man mir unaufgefordert ein Päckchen geschickt von 'BASE' das Spielchen mit den untergeschobenen Verträgen ist ja zur genüge bekannt also habe ich, (oh wie schade) die Annahme verweigert. (den will ich sehen der da meine Unterschrift für das Paket herauszaubert) Alles soweit einwandfrei.


    Wie dem auch sei, auf meiner Rechnung steht plötzlich was von 'Anschlusspreis' (24,95) und 'Base Pur Classic' (16,667 Cent vom 30.11 - 30.11) Dumm gelaufen für Base. Hab jetzt schriftlich der Rechnung widersprochen, das Geld zurückgeholt, Lastschriftverfahren widerrufen, und nur den unstrittigen Betrag bezahlt. Einschreiben mit Rückschein ist schon unterwegs, neue Telefonnummer woanders erstmal Provisorisch besorgt, Rundmail mit neuer nummer verteilt etc... Man kennt ja seine Pappenheimer, denn Jetzt kommt ja bestimmt die Leier mit dem sperren etc. (ich würd mich freuen denn dann kommt sofort die Fristlose Kündigung von mir, Schreiben liegt schon parat)


    anyway...


    Meine Frage ist, wieviel Schikanen muss ich mir bei der Rufnummernportierung meiner alten Handynummer auf einen weniger 'einfallsreichen' Provider gefallen lassen bis ich zivilrechtlich dagegen vorgehen kann ?


    Ist die Telefonnummer nicht Rechtlich getrennt vom Vertrag und kann dem Benutzer als nötiges Allgemeingut nicht vorenthalten werden ? (die nummer hatte ich schon 7 jahre lang bevor ich zu base ging)


    Ich habe da leider nichts gefunden trotz recherche. vielleicht kennt ja jemand die Materie...




    grüsse

  • Eigentlich sollte das kein Problem sein, denn das TKG sieht kein Rückbehaltungsrecht o.ä.
    Wenn Du in der richtigen Form einer Rechnung widersprichst und einen Vertragsschluss abstreitest, wird da nix passieren.
    Die Rückbuchung könnte allerdings andere Mechanismen auslösen. Aber das sollte unabhängig von einer Portierung sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von Seufz
    Eigentlich sollte das kein Problem sein, denn das TKG sieht kein Rückbehaltungsrecht o.ä.


    Ja, soetwas hatte ich vermutet, war mir aber nicht in aller Essenz sicher.


    Danke für die Antwort!

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