Hallo!
Ist eigentlich das Branding eines Handys wesentlicher Bestandteil eben dieses Handys?
Hintergrund: Wenn man z.B. bei ebay ein gebrandetes Handy von privat ersteigert, ohne daß dieses aus der Auktionsbeschreibung hervorgeht, hat man dann das Recht auf Wandlung?
Der Funktions_umfang_ eines gebrandeten Handys ist ja iirc nicht eingeschränkt gegenüber einem nicht gebrandeten Handys gleichen Typs.
MfG
bimmelbommel