Branding wesentlicher Bestandteil eines Handys?

  • Zitat

    Original geschrieben von kinslayer
    darauf würde ich es allerdings nicht beruhen lassen.:) Wenn man Pech hat,trifft man auch ein Schwein als Käufer.


    Was irrelevant ist, denn - nochmal: Was hätte in dieser Sache Deiner Ansicht nach der Käufer für Möglichkeiten; auf welcher juristischen Grundlage sollte sein Vorgehen beruhen?


    DukeNukem:


    Das Branding schränkt die Funktion aber nicht ein. Das Gerät kann genau das, was es eben kann. Dein (wie auch der manch anderer) Denkfehler ist der, daß Du die Features, von denen Du weißt, daß ein ungebrandetes Gerät sie hat, als kaufvertragsentscheidend ansiehst. Das ist aber nicht der Fall. Das wäre nur dann der Fall, wenn genau diese durch das Branding fehlenden Features im Kaufvertrag explizit als vorhanden zugesichert wären. Und das ist natürlich nicht der Fall.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Was hätte in dieser Sache Deiner Ansicht nach der Käufer für Möglichkeiten; auf welcher juristischen Grundlage sollte sein Vorgehen beruhen?


    Das ist einfach: arglistige Täuschung


    Wenn du die Bilder vom Handy schon so aufgenommen hast, dass die Logos nicht sichtbar waren und du auch sonst verschwiegen hast, dass ein vodafone-branding existiert ist das schon "arglistig". Der Käufer kann den Vertrag somit ohne Probleme anfechten und wird mit ziemlicher Sicherheit auch vor Gericht damit durchkommen.

  • Arglist kann ich hier nicht erkennen und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine Klage wegen eines vorhandenen aber nicht erwähnten Bradings Aussicht auf Erfolg hätte.


    Fakt ist doch, dass ein Handy, dass lediglich äußerlich als "T-Mobile"- oder "Vodafone"-Gerät erkennbar ist, die gleichen Funktionen bietet.


    Nicht hinnehmbar ist natürlich ein Branding, dass die Funktion einschränkt. Zum Beisepiel, dass eine Taste nicht (wie bei einem für den Endverkauf bestimmten Handy üblich) frei belegbar ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von DukeNukem
    Arglist kann ich hier nicht erkennen


    Das würde im Zweifelsfall ein Gericht klären. Ich kann mir aber schon gut vorstellen, dass das Gericht auch der Meinung wäre, da ein gebrandetes Gerät zweifelsfrei einen niedrigeren Preis erzielen würde (zumal mit vodafone-branding). Ich würde es jedenfalls darauf ankommen lassen, wenn sich der Verkäufer nicht einsichtig zeigt und das Gerät entweder zurück nimmt oder einen großzügigen Nachlass (minimum 50€) gewährt.

  • Also ich würde das Gerät keinesfalls zurücknehmen, und würde es in der Tat auf eine Gerichtsentscheidung ankommen lassen. Daß dieses zu dem von Dir vermuteten Schluß kommen würde, halte ich für mehr als unwahrscheinlich. Und von arglistiger Täuschung zu sprechen, ist ja wohl mehr als weit hergeholt... ;)


    DukeNukem:


    Wie bereits mehrfach gesagt, ist selbst das Ding mit der Taste beim Vodafone-Branding hinzunehmen. Ich sags jetzt zum dritten Mal: Relevant ist die Frage, ob im Rahmen eines Kaufvertrags bestimmte Eigenschaften eines Gerätes zugesichert (oder auch mal ausgeschlossen) werden. Da dies im vorliegenden Fall (und natürlich auch in meiner Auktion) nicht passiert ist, existiert kein Anspruch auf eine "Mehr"-Taste.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Und von arglistiger Täuschung zu sprechen, ist ja wohl mehr als weit hergeholt... ;)


    Wieso? Du bist dir sehr wohl bewusst, dass ein vodafone-gebrandetes Gerät einen weitaus geringeren Verkaufspreis erzielen würde. Da dir dies bewusst ist, hast du auch ganz bewusst alle Anzeichen die darauf schliessen lassen würden verschleiert. Vorsätzlich. Das ist arglistig.


    Du müsstest schon schlüssig beweisen können, dass dir dieser Umstand unbekannt war und dass es reiner Zufall war, dass die Logos nicht auf den Bildern erkennbar waren. Das dürfte dir allerdings schwer fallen ;).

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Wieso? Du bist dir sehr wohl bewusst, dass ein vodafone-gebrandetes Gerät einen weitaus geringeren Verkaufspreis erzielen würde.


    Wer sagt das? ;) Das mag eine private Meinung sein, die ich möglicherweise habe. Juristische Relevanz hat das jedoch keine. Und insbesondere erfüllt es keineswegs den Tatbestand der arglistigen Täuschung, wenn ich solche Gedankengänge nicht mit potentiellen ebay-Käufern teile... :D


    Das beste Bsp. - kann man nicht oft genug wiederholen: Vodafone sagt in seiner Werbung für das Gerät auch nichts über die technischen Beschränkungen gegenüber der ungebrandeten Version, und trotzdem ergibt sich hieraus natürlich keinerlei Handhabe gegen Vodafone.

    Zitat

    Da dir dies bewusst ist, hast du auch ganz bewusst alle Anzeichen die darauf schliessen lassen würden verschleiert. Vorsätzlich. Das ist arglistig.


    Nochmal: Wer sagt, daß mir das bewußt ist? ;) Das ist eine Annahme von Dir, die durch nichts Handfestes und schon gar nicht durch irgend etwas vor Gericht Verwertbares untermauert ist. Auch hier wiederhole ich das Vodafone-Shop-Beispiel.


    Übrigens - nach Deiner Argumentation wäre wahrsch. auch das Verschweigen des Rauschens arglistige Täuschung. So gesehen sind dann ausnahmslos ALLE Auktionen zum T610 arglistige Täuschungen... ;)

    Zitat

    Du müsstest schon schlüssig beweisen können, dass dir dieser Umstand unbekannt war und dass es reiner Zufall war, dass die Logos nicht auf den Bildern erkennbar waren. Das dürfte dir allerdings schwer fallen ;).


    Und das ist genau verkehrt herum. Vielmehr müßte mir der Käufer umgekehrt nachweisen, daß mir dieser Umstand bekannt war und das ich das Bild absichtlich so gemacht habe, daß man die Logos nicht sieht. Und DAS dürfte in der Tat schwerfallen.


    Mensch, Du bist doch nun auch nicht erst seit gestern dabei und AFAIR sogar als Händler unterwegs. Du solltest Dich doch in der Materie nun wirklich besser auskennen... :rolleyes: ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    ... und das ich das Bild absichtlich so gemacht habe, daß man die Logos nicht sieht. Und DAS dürfte in der Tat schwerfallen.


    Jetzt mal ehrlich - wenn man sich die Bilder in Deiner Auktion anschaut, dann ist es ziemlich offensichtlich, daß das Branding von Dir bewußt nicht abgebildet wurde. Z.B. die Frontansicht des T610, bei der "zufällig" der untere Teil (d.h. das VF-Logo) fehlt. Ich habe mich, als ich Deine Auktion gesehen habe, über Dein Vorgehen schon irgendwie gewundert.


    Deine rechtliche Argumentation hört sich übrigens so an, als könne man einen Sachmangel nur dann reklamieren, wenn vorher ausdrücklich Mangelfreiheit zugesichert wurde. Dem ist nicht so. Und m.E. kann das Branding u.U. durchaus ein Sachmangel sein (nämlich nach § 434 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 BGB).


    Gruß,
    ashd


    BTW: Der Begriff "wesentlicher Bestandteil", den der Threadersteller hier eingeführt hat, paßt in diesem Zusammenhang nicht. Was ein "wesentlicher Bestandteil" ist, regelt § 93 BGB. Demnach ist z.B. der Motor *kein* wesentlicher Bestandteil eines Autos (sofern es sich um ein Serienfahrzeug handelt).

  • servus


    Ich hab mal ´ne Frage, und zwar, was ist wenn der Verkäufer ein Angebot mit Bild von einem Gerät ohne branding in ebay ´reinsetzt, z.B. geklaut von irgendeiner Homepage, aber das Gerät gebrandet ist. (was ein Satz :D )


    Wäre das dann auch arglistige Täuschung, ergo Anspruch auf Preisnachlass, oder so? :confused:


    Sean

  • Zitat

    Wäre das dann auch arglistige Täuschung, ergo Anspruch auf Preisnachlass, oder so?


    Arglistige Täuschung würde ich den meisten Anbietern nicht unterstellen, da sie wahrscheinlich nicht wissen, das es das Gerät auch "ungebrandet" gibt ;)


    Okay, Unwissenheit schützt nicht vor dem Gesetz! Ich stelle es mir aber in der Praxis recht schwierig vor, wegen einem nicht erwähntem Branding den Kaufpreis zu mindern oder sogar vom Kauf zurückzutreten. Die grundlegenden Produkteigenschaften sind ja auch die Gleichen, ob nun gebrandet oder ungebrandet!

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