ZitatOriginal geschrieben von Goyale
Und wenn Du beim Spezialist wieder gehst, musst Du Deine Behandlung beim zweitklassigen Behandler machen lassen...
Deshalb habe ich ambulant bis 3,5-fach versichert, stationär nur allgemeine Leistungen (jedoch begründet bis 3,5-fach, jedoch darf ich nicht von Beginn an den Chefarzt bestellen).
Ich hatte damals auch ein Angebt einer Bayrischen Beamtenkrankenkasse vorliegen, welches nur ich glaube 1,9-fach geleistet hatte. Das war mir zu heikel.
Wie gesagt, bis jetzt reichte absolut jedem Spezialisten (den ich nach Erfahrungsberichten im Bekanntenkreis auswählte) der 1,9fache bzw. der Erstattungssatz
(bei einigen Maßnahmen wird der 2,3 fache Satz erstattet). Aber vielleicht habe ich in meinem bisherigen Leben einfach auch nur viel Glück gehabt.