Kündigung nach Abgabe Vermögensauskunft?

  • Guten Tag,


    ich habe noch einen Laufzeitvertrag bei o2 und befürchte, dass dieser mir gekündigt werden könnte, wenn ich eine Vermögensauskunft abgebe.


    Früher gab es für die eidesstattliche Versicherung in den AGBs der Anbieter oft entsprechende Klauseln, wie:


    "gegen den Kunden ein Verfahren zur Abgabe
    der eidesstattlichen Versicherung eingeleitet, über
    sein Vermögen ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren
    eröffnet wird oder er die Eröffnung eines solchen
    Verfahrens beantragt hat oder in den Vermögensverhältnissen
    des Kunden eine sonstige wesentliche Verschlechterung
    eintritt, die befürchten lässt, dass dieser
    seinen Verpflichtungen zeitweise oder dauernd nicht
    nachkommen kann."


    In der jetzigen AGB finde ich dazu in dem Sinne nichts:


    http://static2.o2.de/blob/7097…0/Binary/agb-postpaid.pdf


    Aber es könnte ja ein wichtiger Grund (8.6) sein?


    Ferner steht unter 3.1, dass auch während der Laufzeit Bonitätsauskünfte bezogen werden...


    Ich würde gerne wissen, wie die Chancen sind, dass der Vertrag nach einer VA tatsächlich gekündigt wird?


    Grüße!

  • Wieso willst du denn überhaupt sowas abgeben ? Mir ist ein Fall bekannt bei dem sich die Bonität nach Abschluß eines Vertrags bei o2 deutlich verschlechtert hat, da ist aber gar nix passiert. Der Vertrag läuft immer noch und das seit mehreren Jahren schon.

  • Ich werde vermutlich im Rahmen einer ganz anderen Angelegenheit dazu aufgefordert, die VA abzugeben.


    Und ich vermute eben: o² wird mir meinen Vertrag dann aufkündigen, sobald sie aufgrund der Boniabfragen (auch bei laufenden Verträgen) davon Wind bekommen.

  • Hallo,


    frag ich mich auch, warum sollte man eine Auskunft abgeben, wenn man nicht ausdrücklich dazu aufgedorferte wird.


    Wenn O2 Zweifel an der Bonität, können die immer noch weitere Auskünfte bei Schufa und Co einholen, das ist meines Wissens das einzige Kriterium für die Bonitätsprüfung, auch bei Selbstständigen.

  • Moment, das geht in die total falsche Richtung!!


    Also ich versuche es anders:


    1. Ich habe einen Laufzeitvertrag mit Handyoption bei o².


    2. Ich gebe vermutlich im Rahmen einer Zwangsvollstreckung (hat NICHTS mit o2 zu tun) dann eine Vermögensauskunft (früher EV) ab.


    ICH vermute, dass o² mir dann meinen Vertrag aufkündigt, sobald sie erfahren, dass ich eine Vermögensauskunft abgeben musste.


    So verständlich hoffe ich.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dantius


    So verständlich hoffe ich.


    Ja, wird aber nichts weiter passieren. Zum einen weil sie das überhaupt nicht erfahren werden und zum anderen -selbst wenn sie das erfahren würden- müssten sie dich kündigen und innerhalb von ein paar Tagen deine Restschuld bei o2 auf ein Schlag einfordern? Was hätten sie davon, du bist doch eh pleite....

  • Ich hatte von solchen Fällen im Internet gelesen, dass Leuten die Postpaidverträge gekündigt worden sind nach Abgabe einer solchen EV / VA.


    Erfahren müssten sie doch davon, da ja in den AGB steht:


    Telefónica Germany ist berechtigt, den unter 3.7 genannten Unternehmen
    („Auskunfteien“) zum Zwecke der Bonitätsprüfung Daten
    über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung der beim Anbieter
    abgeschlossenen Verträge (z.B. Vertragsgegenstand, Name, Anschrift,
    E-Mail-Adresse, Zahlweise und Bankdaten) zu übermitteln und zu
    Beginn und im Laufe des Vertragsverhältnisses Bonitätsauskünfte von
    dort zu erhalten.


    Gruss


    PS: In einem anderen Forum fragte ich auch bereits nach und da kamen Aussagen wie:


    "Schon ein VB kann ausreichen für eine Kündigung von Verträgen, da ja die Bonität nicht mehr gegeben ist"


    oder:


    "Möglich ist auch, dass der Anbieter einen Vertrag an die Schufa meldet. Dann wird der Anbieter darüber informiert, wenn die Schufa Neuigkeiten, wie eine Abgabe der Vermögensauskunft, von dir hat. Was der Anbieter mit dieser Information macht weiß ich nicht, auch nicht, ob er sich für solche Fälle ein Kündigungsrecht in seinen AGB vorhält oder nicht. Vielleicht steht das auch im Vertrag und nicht in den AGB.


    -


    MEINE Frage: Daher frage ich mich, wenn ich den Vertrag weiter normal erfülle, wieso dann gekündigt werden sollte?


    ANTWORT:
    Weil du noch gar nicht wissen kannst, ob du den Vertrag weiter normal erfüllen kannst und ob der Anbieter das auch so sieht.


    Wie jeder Kreditgeber gehen sie in Vorleistung. Mit jedem Telefonat geben sie dir einen Kredit. Wenn sich deine Kreditwürdigkeit rapide ändert, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie ihr Geld nicht mehr bekommen. Stell dir vor dein Konto wird auf Basis der Vermögensauskunft gepfändet und Abbuchungen gehen deswegen zurück. Dieses Risiko ergibt sich eben, wenn deine Finanzen schief hängen.


    Mit etwas Glück passiert gar nichts, mit weniger Glück bietet man dir einen Prepaidvertrag an, mit ganz wenig Glück kannst du den Vertrag selber in einen Prepaid-Vertrag umwandeln und wenn es schlecht läuft wird dir einfach gekündigt. Ich würde proaktiv versuchen den Vertrag in einen Prepaid-Vertrag umzuwandeln.


    ---


    Was haltet ihr davon?

  • Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Ja und? Was sollen denn die sonst in den AGBs rein schreiben -wir nehmen nur Leute die überschuldet sind? :D


    Hast Du meinen editierten Beitrag gesehen?


    Naja, ich hab einfach Angst, dass die mir kündigen, das will ich schlichtweg nicht. Kann aber vermutlich die VA nicht vermeiden. :-(

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