Guten Tag,
ich habe noch einen Laufzeitvertrag bei o2 und befürchte, dass dieser mir gekündigt werden könnte, wenn ich eine Vermögensauskunft abgebe.
Früher gab es für die eidesstattliche Versicherung in den AGBs der Anbieter oft entsprechende Klauseln, wie:
"gegen den Kunden ein Verfahren zur Abgabe
der eidesstattlichen Versicherung eingeleitet, über
sein Vermögen ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren
eröffnet wird oder er die Eröffnung eines solchen
Verfahrens beantragt hat oder in den Vermögensverhältnissen
des Kunden eine sonstige wesentliche Verschlechterung
eintritt, die befürchten lässt, dass dieser
seinen Verpflichtungen zeitweise oder dauernd nicht
nachkommen kann."
In der jetzigen AGB finde ich dazu in dem Sinne nichts:
http://static2.o2.de/blob/7097…0/Binary/agb-postpaid.pdf
Aber es könnte ja ein wichtiger Grund (8.6) sein?
Ferner steht unter 3.1, dass auch während der Laufzeit Bonitätsauskünfte bezogen werden...
Ich würde gerne wissen, wie die Chancen sind, dass der Vertrag nach einer VA tatsächlich gekündigt wird?
Grüße!