Warum wird hier blindwütig gelöscht?

  • Also in einem Forum, wo kein Mitgliedsbeitrag erhoben, also somit auch keine entsprechende Leistung gebucht wurde, zu behaupten, dass das Hausrecht nur nach bestimmten Regeln ausgeübt werden kann, finde ich schon unglaublich. Wenn ich bestimmte Leute nicht in meiner Wohnung haben möchte, dann fliegen die raus. Wozu brauche ich da eine gerichtsfeste Begründung?


    Warum fühle ich mich hier an eine Begebenheit aus meiner beruflichen Vergangenheit erinnert? Als 1991 die Renten der ehemaligen Stasimitarbeiter gekürzt wurden, legten die alle Widerspruch ein mit der Begründung, dass das Art. 14 Grundgesetz widersprechen würde. Oft rufen ja Leute nach Meinungsfreiheit, die diese den Anderen zu gerne nehmen würden, wenn sie denn "endlich was zu sagen hätten"... :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    Also in einem Forum, wo kein Mitgliedsbeitrag erhoben, also somit auch keine entsprechende Leistung gebucht wurde, zu behaupten, dass das Hausrecht nur nach bestimmten Regeln ausgeübt werden kann, finde ich schon unglaublich. Wenn ich bestimmte Leute nicht in meiner Wohnung haben möchte, dann fliegen die raus. Wozu brauche ich da eine gerichtsfeste Begründung?


    Stimmt, wenn ich Menschen bei mir zu Besuch habe und diese schlagen über die Stränge, ist es mein Recht, diese Menschen aufzufordern mein Haus zu verlassen.
    Das gilt übrigens auch, wenn diese Menschen mir diese Menschen eine freiwillige Leistung entgegen gebracht haben.

    Zurück in die Zukunft - Vom NOKIA 808 Pureview übers iPhone X zum 15 Pro MAX :):thumbup:

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