iPhone bei nichtzahlung des Vertrages gesperrt ?

  • Hallo zusammen,


    ich habe vor einigen Tagen ein iPhone 6 (neu) bei jemandem gekauft (ebay Kleinanzeigen). Heute mache ich mir etwas "Sorgen". Das Handy stammte aus einer Vertragsverlängerung bei o2. Die Rechnung habe ich auch erhalten. Jedoch war es für den Verkäufer ein Notverkauf.
    Sollte der Verkäufer seine Rechnungen nun nicht ordnungsgemäß bezahlen, kann mir dann als Käufer des iPhones etwas passieren ? Könnte das iPhone im "Ernstfall" gesperrt werden ?


    Vielen Dank schonmal für Eure Unterstützung.

  • Von welchen "Rechnungen" reden wir hier ? Wenn der VK die Mobilfunkrechnung nicht zahlt, da kann dir nichts passieren. Es wird ja nur die SIM gesperrt.


    Wenn es aber um die myHandy-Ratenzahlungen geht (ich gehe davon aus das das Handy bei o2 über myHandy läuft) könnte theoretisch o2 das Gerät zurückverlangen. Steht ja drauf das das Gerät Eigentum von o2 ist bis es komplett bezahlt ist. Tatsächlich ist mir aber so ein Fall auch noch nie untergekommen, idR wird dem ursprünglichen Käufer das Gerät dann komplett in Rechnung gestellt und zur Not ein Inkassounternehmen beauftragt.

  • Mit Rechnungen meine ich die normalen Mobilfunkrechnungen. Das Handy ist ja quasi über den Vertrag finanziert.
    Es handelt sich um eine "normale" Vertragsverlängerung. Also keine reine Handyfinanzierung.
    Ich habe persönlich auch noch nie von einer Sperrung des Handys gehört. Wollte mich einfach nochmal absichern.

  • wenns wirklich keine handyfinanzierung ist wie fradi in den raum gestellt hat, dann hast du gar nichts zu befürchten.
    das handy geht sofort in dem sein eigentum über, wenn er das handy zu einer vertragsverlängerung dazu bekommt.
    anders sieht es eben aus, wenn es über sowas wie o2 myhandy quasi finanziert ist...da gehört das handy solange o2 bis es abbezahlt ist. daher dürfte er es eigentlich gar nicht verkaufen. sieht aber eben nicht nach so etwas aus, von daher wie gesagt...ganz entspannt sein. die monatlichen handyrechnungen haben rein rechtlich gesehen nichts mit dem handy zu tun. das wird zwar quersubventioniert, aber rechtsgeschäftlich sind das zwei getrennte vorgänge.

  • Dann kann dir nichts passieren.


    EDIT: zwischendurch was anderes gemacht und somit den Vorbeitrag übersehen. ;)

  • Jetzt mal aus Neugier andersrum gefragt:


    Wenn es sich um eine "my Handy" Finazierung handeln sollte,dann kann das iPhone gesperrt werden?
    Ist dann denn dies (kosten-) technisch sinnvoll und überhaupt möglich,wenn es mit einer anderen SIM betrieben wird?


    Aus meiner Sicht würde für O2 rechtlich* nur als Erstes eins Sinn machen:


    Den Vertrag (my Handy) wegen der Nichtzahlung zu kündigen und den Restbetrag über den vereinbarten Restwert in Rechnung stellen;über zu verzinsbare(!) Raten wäre ggf. eine Sondervereinbarung zu treffen.


    *kleinster Aufwand bei größtmöglicher Schuldensbegleichung und Wahrscheinlichkeit derer

  • Ich gehe auch stark davon aus, dass sowohl bei o2 my Handy Finanzierungen als auch bei einem ganz normalen Laufzeitvertrag ein Inkassounternehmen beauftragt wird.


    Denn wie will o2 an das Handy kommen wenn der ursprüngliche Eigentümer das Gerät verkauft hat ?

  • Zitat

    Original geschrieben von DaveM3
    Ich gehe auch stark davon aus, dass sowohl bei o2 my Handy Finanzierungen als auch bei einem ganz normalen Laufzeitvertrag ein Inkassounternehmen beauftragt wird.


    Denn wie will o2 an das Handy kommen wenn der ursprüngliche Eigentümer das Gerät verkauft hat ?


    So ist es. Ausserdem: Was sollte das Unternehmen mit einem gebrauchten Handy wollen? Wenn es nach einem Tag auf den Boden fällt oder in einen Pfütze fliegt, dann ist es halt defekt.
    Wenn nicht gezahlt wird, kommt die Forderung per Inkasso. o2 hat kein Interesse daran, nach anderthalb Jahren ein angeschrammeltes iPhone zurück zu bekommen, dass vielleicht vom Hund angesabbert und mit der Spider-App versehen ist ;)

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  • bei einer situation in der das handy über o2 myhandy finanziert wurde und das eigentum erst nach ende der finanzierung über geht, könnte o2 das handy theoretisch auch vom neuen besitzer heraus verlangen.
    logischerweise würde o2 zuerst versuchen einfach das geld vom ursprünglichen eigentümer einzutreiben...zuerst über eine rechnung o.ä. und dann über ein inkassoverfahren. wenn derjenige aber blank ist und nichts zu pfänden hat, dann könnten sie eben theoretisch das handy vom neuen besitzer verlangen...jedoch bezweifle ich, dass sie das würden. dazu kommt, dass sie denjenigen auch erst mal ausfindig machen müssten usw. usw... das ist denen zuviel stress.

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