Fragen zum Thema Altersvorsorge / sparen

  • Der AG kann die Zusage von Leistungen doch ohnehin gar nicht verhindern, da der AN auch gegen den Willen des AG eine betr.AV abschließen kann!?

  • Zitat

    Original geschrieben von mws55
    Der AG kann die Zusage von Leistungen doch ohnehin gar nicht verhindern, da der AN auch gegen den Willen des AG eine betr.AV abschließen kann!?


    Wie kommst du zu dieser Annahme, die zudem falsch ist?


    Es ist zwar korrekt, dass der Arbeitgeber seinen Angestellten eine betriebliche Altersversorgung anbieten muss. Wie und in welcher Form und bei welchem Anbieter, entscheidet aber der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer entscheidet nur noch ob, oder ob nicht.

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