ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Fakt ist, dass allein der illegale Grenzübertritt nach deutschem Recht schon eine Straftat ist. Wenn wir Ungarn aktuell dafür brandmarken, einen illegalen Grenzübertritt als Straftat einzustufen, brandmarken wir letztlich auch uns selbst. Aber das behalten wir natürlich lieber für uns.
Der illegale Grenzübertritt und die Beihilfe dazu sind nach deutschem Recht eine Straftat erheblichen Gewichts. [...]
Vor diesem Hintergrund halte ich es für regelrecht pervers, dass unsere Bundeskanzlerin Flüchtlinge zum illegalen Grenzübertritt anstiftet. Fahren diese Flüchtlinge mit einem Taxi über die Grenze, steht der Fahrer mit einem Bein im Knast, während sein Fahrgast von politischer Seite regelrecht hofiert wird.
Dazu ist vielleicht das hier ganz interessant:
Ist Angela Merkel eine Schleuserin? – Eine strafrechtliche Betrachtung
Es geht um den (derzeit) 2. Artikel auf der Seite, der 1. ist die Antwort auf eine Replik.