Flüchtlinge in Deutschland

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Fakt ist, dass allein der illegale Grenzübertritt nach deutschem Recht schon eine Straftat ist. Wenn wir Ungarn aktuell dafür brandmarken, einen illegalen Grenzübertritt als Straftat einzustufen, brandmarken wir letztlich auch uns selbst. Aber das behalten wir natürlich lieber für uns.


    Der illegale Grenzübertritt und die Beihilfe dazu sind nach deutschem Recht eine Straftat erheblichen Gewichts. [...]
    Vor diesem Hintergrund halte ich es für regelrecht pervers, dass unsere Bundeskanzlerin Flüchtlinge zum illegalen Grenzübertritt anstiftet. Fahren diese Flüchtlinge mit einem Taxi über die Grenze, steht der Fahrer mit einem Bein im Knast, während sein Fahrgast von politischer Seite regelrecht hofiert wird.

    Dazu ist vielleicht das hier ganz interessant:
    Ist Angela Merkel eine Schleuserin? – Eine strafrechtliche Betrachtung
    Es geht um den (derzeit) 2. Artikel auf der Seite, der 1. ist die Antwort auf eine Replik.

    „Nichts können ist noch lange keine neue Richtung!“ – Arnold Böcklin

  • Wobei der Aufsatz von Prof. Putzke nur als eine Kritik bzw dem Aufzeigen von widersprüchlichen Rechtsanwendungen geht. Ich wette sehr viele (befangene) Demonstranten , welche nur die ersten Absätze lesen, und nicht merken, dass es sich hierbei um eine schulische Abarbeitung des Gutachtenstils handelt, werden dies als Argumentation verwenden, und in ihren Redefluss auf Montagsdemos einbauen. (Pi News macht das sehr gerne)

    Vier Dinge die größer sind als alle anderen:


    Frauen und Pferde und Macht und Krieg

  • In der Tat. Ich empfehle somit vorsichtshalber auch gleich die Lektüre der Antwort aus Regensburg:
    http://blog.beck.de/2015/10/13…ch-nicht-strafbar-gemacht


    Es hängt wohl am Wörtchen "unerlaubt" bei unerlaubter Einreise. Und da könne die Exekutive sehr wohl etwas ändern, nämlich die Passpflicht aussetzen, so Prof. Müller.


    Die interessante Frage ist dann aber: warum werden mutmaßliche Schleuser strafrechtlich verfolgt? Wenn der Zugführer, Busfahrer und Merkel nicht illegal handeln, warum dann die berufsmäßigen Schleuser?

    „Nichts können ist noch lange keine neue Richtung!“ – Arnold Böcklin

  • Zitat

    Original geschrieben von chefkoch01
    Experten warnen: Merkels Asylkurs gefährdet die innere Sicherheit


    Orban: Einmarsch einer Invasionsarmee


    Ich hoffe mal das man hier Links der österreichischen Kronen Zeitung als Quelle benutzen darf. :)


    Der Verweis zum Blog von Roland Tichy, der hier zuvor gepostet wurde, zeigt IMHO, daß diese Republik kurz vor dem Zusammenbruch steht:
    http://www.rolandtichy.de/dail…rzwingen-grenzuebertritt/


    Wenn ein Staat seine Grenze nicht mehr sichern kann (oder nicht mehr sichern will), dann verliert er teilweise seine Existenzberechtigung. Wenn ein Staat nur noch Steuern eintreibt und seinen Bürgern die rosarote Brille aufsetzt und seine Armee in den Kasernen läßt, dann beraubt er sich selbst seiner demokratischen Grundlage. Es hat doch System, daß die Bundeswehr und die Bundespolizei die Grenze zu Österreich nicht sichern. Sie verbleiben in ihren Kasernen. Der Staat stellt Busse ...


    Die Invasion bedroht die Grundfesten dieser Republik.


    Diese Erkenntnis mag noch nicht jeden erreicht haben. Aber wenn sich diese Erkenntnis durchgesetzt hat, dann wird es zu spät sein. Dann ist diese Republik nicht nach 66, aber nach 70 Jahren ebenso Geschichte wie die DDR.


    -skater

  • Zitat

    Original geschrieben von jockelomat
    Dazu ist vielleicht das hier ganz interessant:
    Ist Angela Merkel eine Schleuserin? – Eine strafrechtliche Betrachtung
    ...


    Zitat

    Original geschrieben von jockelomat
    In der Tat. Ich empfehle somit vorsichtshalber auch gleich die Lektüre der Antwort aus Regensburg:
    http://blog.beck.de/2015/10/13…ch-nicht-strafbar-gemacht


    Es hängt wohl am Wörtchen "unerlaubt" bei unerlaubter Einreise. Und da könne die Exekutive sehr wohl etwas ändern, nämlich die Passpflicht aussetzen, so Prof. Müller.


    Die interessante Frage ist dann aber: warum werden mutmaßliche Schleuser strafrechtlich verfolgt? Wenn der Zugführer, Busfahrer und Merkel nicht illegal handeln, warum dann die berufsmäßigen Schleuser?


    Beide Professoren sind sich einiger als es scheint!


    Beide sind sich m.E. darin einig, dass die Einreise von Flüchtlingen ohne Erlaubnis grundsätzlich rechtswidrig und damit strafbar ist.


    Uneinigkeit besteht in meinen Augen nur darin, ob die Äußerungen der Kanzlerin eine Anstiftung zur illegalen Einreise darstellen und ob eine illegale Einreise schon deshalb nicht vorliegt, weil die Kanzlerin dazu angestiftet hat und die Betroffenen nicht erkennen (können), dass die Aussagen der Kanzlerin geltendem Recht widersprechen.


    Obwohl ich Prof. Henning Müller wirklich schätze und ihm in der Frage der Strafbarkeit der Flüchtlinge im Ergebnis zustimme, habe ich meine Schwierigkeiten damit, Frau Dr. Merkel als "Exekutive" anzusehen. Das ist sie ganz sicher nicht. Zwar bestimmt die/der Kanzler(in) die Richtlinien der deutschen Politik, verbindliche Aussagen kann sie dennoch nicht allein treffen.


    Diese Unterscheidung von Flüchtlingen zu verlangen, hielte ich für anmaßend ... dass die Kanzlerin das deutsche Recht kennt, dagegen als Voraussetzung für ihre Tätigkeit. Und ihre Aussagen waren es, die alles ins Rollen gebracht haben. Sie selbst kann sich also nicht auf den Notstand berufen, dessen Entstehung sie letztlich befürwortet hat.


    Und die Tathandlung eines Anstifters als Ausschlussgrund für die Strafbarkeit seines Tuns zu werten, kann nicht Sinn der Sache sein. Für die Juristen hier: Weil Anstiftung und Beteiligung zur Einschleusung im AufenthaltsG zum eigenen Straftatbestand erhoben werden, kommt in meinen Augen vielleicht sogar eine mittelbare Täterschaft in Betracht, weil der Einschleusende selbst nicht Ausländer sein muss, um der Strafbarkeit nach deutschem recht zu unterliegen. Prof. Müller muss sich den Vorwurf gefallen lassen, vorschnell "mit den Wölfen zu heulen".

  • Strafrechtlich kann man Frau Merkel wegen ihrer Aussage nichts anhaben. Solche Behauptungen sind ziemlich abwegig. Ob ihre Aussage poltisch klug war, da gehen die Meinungen weit auseinander. Meiner Meinung nach hat sie da schon einen großen politischen Fehler gemacht Sehen aber zugegebenermaßen nicht alle so.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    ... Der illegale Grenzübertritt und die Beihilfe dazu sind nach deutschem Recht eine Straftat erheblichen Gewichts. ...

    Zitat

    Original geschrieben von HHFD
    ... Dazu kommt noch, daß sich viele Asylbewerber allein durch die Einreise strafbar machen. ...


    Da diese fast ausschließlich nur von Nichtdeutschen (Ausnahme Beihilfe) begangen werden können, werden diese nicht mehr in der PolizeilichenKriminalstatistik veröffentlicht.

    Zitat

    Original geschrieben von HHFD
    ... und beschränken uns auf Sexualstraftaten. Allein dort ist die Entwicklung besorgniserregend:


    Im Jahre 2014 gab es insgesamt 6162 Vergewaltigung und sexuelle Nötigung nach §§ 177 Abs. 2, 3 und 4, 178 StGB, wovon 4251 Deutsche und 1911 Nichtdeutsche zugeordnet werden. Bei Vergewaltigung durch Gruppen gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB waren es insgesamt 450, wovon 292 Deutsche und 158 Nichtdeutsche angelastet werden.
    Grob sind dies also 2/3 von Deutschen und 1/3 von Nichtdeutschen.
    Interessant dabei ist bei beiden die Zuordnung zu den einzelnen Herkunftstaaten, aber das kann ja der interessierte User selbst in der Statistik nachschauen.


    Quelle: http://www.bka.de/DE/Publikati…rdaechtigeUebersicht.html

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Prof. Müller muss sich den Vorwurf gefallen lassen, vorschnell "mit den Wölfen zu heulen".


    Ja, das dachte ich auch beim Lesen. Die Argumentation scheint mir recht tendentiös, das Ergebnis vorgefasst. Zumal ja völlig unklar ist, worin dieser Verwaltungsakt oder wasauchimmer der Exekutive bestanden haben soll, der die Passpflicht aufgehoben haben sollte. Es kann ja nicht nur der Kanzlerin Äußerung vor der Presse gewesen sein. :confused:

    „Nichts können ist noch lange keine neue Richtung!“ – Arnold Böcklin

  • Nun gut ... eine Strafbarkeit anzunehmen, halte ich schon für überspitzt. Für ganz abwegig halte ich den Gedanken allerdings nicht.


    Fest steht in meine Augen, dass die Kanzlerin Immigranten zur Verletzung deutschen und europäischen Rechts aufgefordert hat - das wird niemand ernsthaft in Zweifel ziehen können. Ob sie damit die Grenzen der Strafbarkeit überschritten hat, mag dahinstehen ... ihre Befugnisse als Kanzlerin hat sie in jedem Fall überschritten.

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