ZitatOriginal geschrieben von Pitter
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In der gestrigen "Hart aber fair"-Sendung war ein Argument Altmeiers gegen die Tranferzonen, es kämen ja so gut wie keine Migranten mehr vom Balkan, dass seien echte Kriegsflüchtlinge aus Syrien, dem Irak und Eritrea. Wenn das stimmt, hätten die alle nach Anerkennung ein Recht auf Familiennachzug. ...
Sie haben nicht mal ein Recht auf Anerkennung. Allein die Reiseroute über Österreich schließet es vollkommen aus, dass der Migrant (Flüchtling ist er aus rechtlicher Sicht nicht mehr, wenn er nach Ankunft in einem sicheren Land weiter migrieren möchte) in Deutschland einen echten Aufenthaltstitel bekommt.
Mir ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt völlig unklar, wie man überhaupt eine rechtliche Konstruktion finden kann, das von der Kanzlerin zugesagte Daueraufenthaltsrecht zu konstruieren, ohne Rechtsbeugung am laufenden Band zu begehen. Als "Kriegsflüchtlinge" wären sie lediglich sekundär berechtigt zu einem befristeten Aufenthalt ... und das selbstverständlich ohne das Recht auf Familiennachzug, welches eine echte Aufenthaltserlaubnis voraussetzen dürfte und nicht nur ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht.
Edit
Eines ist noch klarzustellen:
"Echte Kriegsflüchtlinge" sind keine Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. Dazu zählen ausschließlich solche Personen, die flüchten "aus der
begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität,
Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen
Überzeugung". Wer aus Angst um sein Leben sein Land wegen eines dort tobenden Krieges verlässt, ist de facto zwar Flüchtling, de jure aber kein Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention, deren Wortlaut ich im vorhergehenden Satz wiedergegeben habe.