Consorsbank Sammelthread

  • woher stammt die Info dass man nur die Kapitalerträge angeben muss bei denen noch keine (vollständge) abgeltende Wirkung stattgefunden hat und den Rest weglassen kann, abgesehen von der besagten Zeile? Gehst Du mit Deiner Aussage davon aus dass die Kapitalerträge, die eigentlich unter die Abgeltungssteuer fallen würden, komplett mit dem Sparer-Pauschbetrag abgedeckt werden? (was bei vielen auch heute trotz Niedrigzins nicht der Fall ist dass 801/1602E reichen)
    Gibt es die besagte Zeile zumindest schon einige Jahre, nicht dass sich eine Änderung ergeben hat und das nun neu wäre?


    Mich wundert es da mir ein Steuerberater und ein Mitarbeiter eines FA unabhängig das so bestätigt haben dass im Falle von Kapitaleinkünften, bei denen keine (vollständge) abgeltende Wirkung stattgefunden, immer sämtliche Einkünfte vollständig anzugeben wären.


    Das hat mir mein FA so mitgeteilt und auch hier https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=3 kann man darauf indirekt schließen:


    "[...] Bitte berücksichtigen Sie auch, dass der Antrag auf Günstigerprüfung nur unter bestimmten Voraussetzungen zu einer niedrigeren Besteuerung führt. Liegen diese Voraussetzungen ganz offensichtlich nicht vor, kann auf den Antrag und eine vollumfängliche Erklärung der Kapitalerträge verzichtet werden. [...]"


    Auch wenn man Erträge über den Sparer-Pauschbetrag hat (was bei mir der Fall ist), kann man auf die Angabe jener Kapitalerträge, von denen bereits Abgeltungssteuer und Soli von der Bank abgeführt wurde, verzichten.

  • Das hat mir mein FA so mitgeteilt und auch hier https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=3 kann man darauf indirekt schließen


    scheinbar hast Du ein "besseres" FA.
    Ich war diese Woche beim FA wegen einer Ansässigkeitsbescheinigung und habe die Chance genutzt um mal wieder zu fragen.
    auch diesmal wieder gebetsmühlenartig, man müsse alles angeben und könne die Kapitalerträge nur dann weglassen wenn sämtlich Erträge korrekt abgegolten worden seien.
    Ich habe versucht noch nachzufassen:
    dass noch nicht abgegoltene Einkünfte angegeben werden müssen ist kar. Dann wurde noch erklärt dass auf jeden Fall auch die Erträge rein müssen bei denen man eine Freistellung vorgenommen hat.
    Auf den entscheidenden Punkt, wenn der persönliche Grenzsteuersatz ohnehin über dem Steuersatz der Abgeltungssteuer liegt und damit eine Günstigerprüfung keinen Sinn macht, ob dann tatsächlich auch die bereits abgegoltenen Einkünfte rein müssen, kam ein "man müsse sich ein Gesamtbild der Einkünfte machen können".


    Scheinbar gibt es viele FA die das genau so haben wollen, sonst wäre das Interesse an der Bescheinigung der Consorsbank nicht so groß.

    Viele Grüße


    Martin


  • Scheinbar gibt es viele FA die das genau so haben wollen, sonst wäre das Interesse an der Bescheinigung der Consorsbank nicht so groß.


    Danke. Das finde ich in der Tat merkwürdig. Ich hatte vor ca. 5 Jahren beim FA gefragt (mündlich) und gebe schon mehrere Jahre nur die noch nicht versteuerten Kapitelerträge an. Bisher gab es auch keine Nachfragen dazu. Zugegebenermaßen habe ich auch das Gefühl, dass man völlig überlastet ist. Ich bekam meine Steuerbescheide in den letzten drei Jahren immer exakt 7 Werktage nachdem ich die Steuererklärung über Elster eingereicht hatte - vermutlich vollautomatisch ohne manuelle Bearbeitung.

  • Danke. Das finde ich in der Tat merkwürdig. Ich hatte vor ca. 5 Jahren beim FA gefragt (mündlich) und gebe schon mehrere Jahre nur die noch nicht versteuerten Kapitelerträge an. Bisher gab es auch keine Nachfragen dazu. Zugegebenermaßen habe ich auch das Gefühl, dass man völlig überlastet ist. Ich bekam meine Steuerbescheide in den letzten drei Jahren immer exakt 7 Werktage nachdem ich die Steuererklärung über Elster eingereicht hatte - vermutlich vollautomatisch ohne manuelle Bearbeitung.


    Für mich deutet das eher darauf an, dass dein Finanzamt gerade nicht überlastet ist. Ich gehe davon aus, dass bei den allermeisten ELSTER-Steuererklärung nur kurz darüber geschaut wird. Und dennoch dauert es bei mir stets Monate, bis ich den Bescheid erhalte.


  • Auch wenn man Erträge über den Sparer-Pauschbetrag hat (was bei mir der Fall ist), kann man auf die Angabe jener Kapitalerträge, von denen bereits Abgeltungssteuer und Soli von der Bank abgeführt wurde, verzichten.


    Imho ist das nicht korrekt, wenn zusätzlich noch "Außergewöhnliche Belastungen" (z.B. Krankheitskosten) geltend gemacht werden - denn dafür gibt es einen selbst zu tragenden Eigenanteil, der vom Gesamtbetrag der zu versteuernden Einkünfte incl. Kapitaleinkünfte abhängt. Deshalb müssen sämtliche Kapitalerträge erklärt werden, selbst wenn die Besteuerung der Kapitalerträge selbst bereits stattgefunden hat.


  • Imho ist das nicht korrekt, wenn zusätzlich noch "Außergewöhnliche Belastungen" (z.B. Krankheitskosten) geltend gemacht werden - denn dafür gibt es einen selbst zu tragenden Eigenanteil, der vom Gesamtbetrag der zu versteuernden Einkünfte incl. Kapitaleinkünfte abhängt. Deshalb müssen sämtliche Kapitalerträge erklärt werden, selbst wenn die Besteuerung der Kapitalerträge selbst bereits stattgefunden hat.


    Es mag sein, dass es solche Fälle gibt. Das hat dann jedoch nichts mit noch nicht versteuerten Kapitalerträgen zu tun. In diesen Fällen müssten dann sowieso alle Kapitalerträge angegeben werden - auch wenn diese bereits komplett versteuert worden sind. Das führt eigentlich die Abgeltungssteuer ad absurdum.


  • Es mag sein, dass es solche Fälle gibt. Das hat dann jedoch nichts mit noch nicht versteuerten Kapitalerträgen zu tun. In diesen Fällen müssten dann sowieso alle Kapitalerträge angegeben werden - auch wenn diese bereits komplett versteuert worden sind.

    Richtig, das schrieb ich ja.



    Das führt eigentlich die Abgeltungssteuer ad absurdum.

    Nein, denn die dient ja zur vereinfachten Besteuerung der Kapitaleinkünfte und erfüllt diesen Zweck durchaus, es wird bei dem Beispiel auch nichts nachversteuert. Bemessungsgrundlage für den genannten Eigenanteil sind aber alle Einkünfte, und bei manchen Steuerzahlern machen Kapitaleinkünfte einen großen Teil davon aus. Demzufolge steigt dann der Eigenanteil der selbst zu tragenden "Außergewöhnlichen Belastungen" bzw. im Extremfall sind diese Belastungen gar nicht mehr absetzbar.


  • Imho ist das nicht korrekt, wenn zusätzlich noch "Außergewöhnliche Belastungen" (z.B. Krankheitskosten) geltend gemacht werden - denn dafür gibt es einen selbst zu tragenden Eigenanteil, der vom Gesamtbetrag der zu versteuernden Einkünfte incl. Kapitaleinkünfte abhängt. Deshalb müssen sämtliche Kapitalerträge erklärt werden, selbst wenn die Besteuerung der Kapitalerträge selbst bereits stattgefunden hat.


    Die Erklärung ist soweit erst einmal logisch. Wir haben verschiedene Aussagen von FAs/Steuerberatern bekommen.
    In einem waren die Aussagen aber gleich. Wenn man nur deutsche Einkünfte hat bei denen alles korrekt per Abgeltungssteuer versteuert wurde, es also nichts zu korrigieren gibt, dann kann man auf die Angabe von Kapitaleinkünften komplett verzichten. Das würde aber auch dazu führen dass die Gesamteinkünfte zu niedrig sind.
    Ich habe 2x von meinem FA von verschiedenen Personen und zu unterschiedlichen Zeiten die Aussage bekommen. Der gleiche Mann, der nicht erklären kann warum trotz korrekter Versteuerung der deutschen Erträge diese bei Auslandseinkünften trotzdem angegeben müssen, ist sich absolut sicher dass wenn nur deutsche Einkünfte gibt, dass man diese dann weglassen kann. Da entsteht doch ein Widerspruch, oder?

    Viele Grüße


    Martin

  • Hat denn nun ein Consorsbank / DAB Kunde seine Erklärung schon? Ende Mai ist jetzt ja nun... und immer noch nichts angekommen hier.

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