Consorsbank Sammelthread

  • Gleiches Problem hier,


    bei mir heißt es:


    Zitat

    "Sehr geehrter Herr XXX,


    leider hat sich der Termin für die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung auf Ende Mai verschoben.


    Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine positivere Rückmeldung geben kann und Sie weiterhin um Geduld bitten muss."


    Saftladen - von allen anderen Banken habe ich die Bescheinigungen schon seit Wochen / Monaten.

  • Gleiches Problem hier,



    Saftladen - von allen anderen Banken habe ich die Bescheinigungen schon seit Wochen / Monaten.


    Ich lese in etlichen Foren immer wieder Beschwerden über ausbleibende bzw. verspätet eintreffende Jahresbescheinigungen der Banken. Die Kritik richtet sich gegen unterschiedliche Institute, nicht nur gegen Consors (die mir übrigens diese Jahresbescheinigung schon vor einiger Zeit geschickt haben). Doch frage ich mich stets, wozu braucht man diese Bescheinigungen so dringend? Ich nutze zu Dokumentationszwecken, doch einen praktischen Nutzwert haben diese Bescheinigungen für mich nicht.

  • Ich lese in etlichen Foren immer wieder Beschwerden über ausbleibende bzw. verspätet eintreffende Jahresbescheinigungen der Banken. Die Kritik richtet sich gegen unterschiedliche Institute, nicht nur gegen Consors (die mir übrigens diese Jahresbescheinigung schon vor einiger Zeit geschickt haben). Doch frage ich mich stets, wozu braucht man diese Bescheinigungen so dringend? Ich nutze zu Dokumentationszwecken, doch einen praktischen Nutzwert haben diese Bescheinigungen für mich nicht.


    Hm, du kennst dich doch eigentlich sehr gut aus und müsstest wissen, dass es diverse Situationen gibt, bei denen man die Steuerbescheinigungen aufbewahren (früher ohne Aufforderung beim Finanzamt einreichen) muss bzw. sollte? Zum Beispiel wenn man in der Kirche ist und die Kirchensteuer nicht direkt abzogen wird oder wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt.

  • Hm, du kennst dich doch eigentlich sehr gut aus und müsstest wissen, dass es diverse Situationen gibt, bei denen man die Steuerbescheinigungen aufbewahren (früher ohne Aufforderung beim Finanzamt einreichen) muss bzw. sollte? Zum Beispiel wenn man in der Kirche ist und die Kirchensteuer nicht direkt abzogen wird oder wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt.


    Natürlich gibt es spezielle Konstellationen, in denen jemand eine Anlage KAP ausfüllen muss und er/sie dazu entsprechende Jahresbescheinigung(en) seiner Bank(en) braucht. Doch sind diese Siatuationen m.E. selten und erklären nicht, warum derart viele User sich in Foren beschweren. Warum sollte ein Mitglied einer Kirche nicht die automatische Abführung der Kirchensteuer für Kapitalerträge durch die Bank wählen und sich stattdessen jedes Jahr um das Ausfüllen der Anlage KAP zum Zwecke der Kirchensteuerabführung selbst bemühen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass viele dies so umständlich handhaben. Der zweite Teil Deiner Aussage stimmt so nicht, da das Ausfüllen der Anlage KAP nur dann im Rahmen einer sog. Günstigerprüfung Sinn macht, wenn der persönliche Grenzsteuersatz unterhalb von 25% liegt. Eine solche Situation tritt bei Alleinstehenden nur auf, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen bei gut 15.000 Euro (oder darunter) liegt. Ich gehe davon aus, dass Menschen mit solch niedrigem Einkommen ohnehin nur selten Kapitalerträge oberhalb des Freibetrags haben.


  • Warum sollte ein Mitglied einer Kirche nicht die automatische Abführung der Kirchensteuer für Kapitalerträge durch die Bank wählen...zum Zwecke der Kirchensteuerabführung selbst bemühen
    ...Günstigerprüfung Sinn macht, wenn der persönliche Grenzsteuersatz unterhalb von 25% liegt. Eine solche Situation tritt bei Alleinstehenden nur auf, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen bei gut 15.000 Euro (oder darunter) liegt.


    Die Angabe von Kapitalerträgen in der Steuererklärung braucht man öfters als man denkt.


    - Kirchensteuer:
    Ich denke auch dass es nicht viele Personen mit Paranoia gibt die dem Abruf des Kirchensteuermerkmals widersprochen haben.


    Relativ oft bringen die Banken es nicht auf die Reihe das Kirchensteuermerkmal korrekt abzurufen und in Ihren Systemen zu berücksichtigen. Die net-m 1891 Privatbank hat das schon zweimal bei mir nicht geschafft.
    Sehr oft passiert das bei Banken in dem Jahr in dem Du Kunde wirst. Das Kirchensteuermerkmal kann aus zwei verschiedenen Gründen abgerufen werden, jährlich im Herbst die Regelabfrage, oder anlassbezogen. Und genau dieser anlassbezogener Abruf scheinen viele Banken nicht zu kennen, deren Systeme nicht herzugeben, und sie wollen es einfach nicht machen. Der anlassbezogene Abruf ist ein weiterer Schritt im Rahmen der Kunden/Konto-Neuanlage den man anstoßen muss, die Regelabfrage führt das System der Banken automatisch durch.
    Beispiele sind die PSD NO, die PSD WL oder die Onvista-Bank.


    Andere Anwendungsfälle sind Kirchenaustritte und Eintritte (z.B. wenn man ausgetreten ist, und nun seinen Partner doch auch kirchlich heiraten möchte, oder das Kind getauft werden soll) bzw. Glaubenswechsel (christliche Heirat mit einem Moslem, einen Katholiken heiraten der bereits geschieden ist, neuer Arbeitsplatz bei einer kirchlichen Einrichtung die von einer anderen Glaubensrichtung betrieben wird als die die man hat)


    - Freistellungsauftrag vergessen bzw. falsch ausgestellt


    - Mit Günstigerprüfung und Grenzsteuersatz hast Du Recht.
    Mir würden hier Rentner einfallen die wenig Rente bekommen oder diese nicht bzw. nur zu einem kleinen Teil versteuern müssen.


    - (Kapital-)einkünfte aus dem Ausland
    Denk mal an Weltsparen, Savedo, Zinspilot, Advanzia-TG, TF-Bank-TG, usw.
    Aus irgendwelchen Gründen die für mich auch nicht nachvollziebar sind, gilt bei der Angabe von Zinseinkünften das alles oder nichts Prinzip.
    Wenn Du nur Kapitaleinkünfte hast bei denen die Steuern im Rahmen der Abgeltungssteuer korrekt und vollständig abgeführt wurden (und eine Günstigerprüfung keinen Sinn macht), dann brauchst Du diese auch nicht angeben.
    Wenn Du noch nicht in Deutschland versteuerte Einkünfte hast, z.B. von Auslandsbanken, dann musst Du ALLE Einkünfte angeben, auch diejenigen bei denen bei der Abgeltungssteuer alles passt. Wenn Du also 30 korrekt mit Abgeltungsteuer besteuerte Einkünfte hast und 1 Festgeld im Ausland z.B. über Weltsparen im, dann bist Du gezwungen alle 31 Einkünfte anzugeben.
    Das haben mir ein Steuerberater und ein Bekannter, der beim FA arbeitet, so bestätigt.
    Welchen Sinn das haben soll, also auch die richtig versteuerten Einkünfte angeben zu müssen, das erschließt sich mir nicht.

    Viele Grüße


    Martin

  • Natürlich gibt es spezielle Konstellationen, in denen jemand eine Anlage KAP ausfüllen muss und er/sie dazu entsprechende Jahresbescheinigung(en) seiner Bank(en) braucht. Doch sind diese Siatuationen m.E. selten und erklären nicht, warum derart viele User sich in Foren beschweren.


    Irren ist menschlich. Es ist ein weit verbreitetes Phänomen, dass, wenn man von irgendetwas selbst nicht betroffen ist, die Zahl derjenigen, die betroffen sind, unterschätzt.


    Im übrigen haben m.W. alle anderen Banken die Steuerbescheinigungen längst verschickt, d.h. es geht offenbar allein um die Consorsbank. Hier greift ebenfalls das o.g. Phänomen - du hast die Steuerbescheinigung dieser Bank erhalten, viele andere aber noch nicht.

  • Eventuell kennt sich hier ja jemand damit aus: Ich habe einen (ausländischen) Fond (aus Sparplanaktion) verkauft. Dabei wurden deutlich zu viele Steuern berechnet. Consors meint dazu:


    Zitat

    Auf der Verkaufsabrechnung ist das Ergebnis der fiktiven Veräußerung zum 31.12.2017 mit 82,97 EUR ausgewiesen. Beim akkum. thesaurierten Ertrag wurde mit 77,18 EUR ein Schätzwert berechnet, da die Gesellschaft die Erträge für 2017 noch nicht gemeldet hat. Sobald die Meldung vorliegt, wird die Abrechnung storniert und neu abgerechnet.


    Und die Summe des fiktiven Veräußerungserlöses und des (geschätzten) thesaurierten Ertrages wurde, abzüglich 70% des Verlustes in 2018, zur Basis der Besteuerung gemacht.


    Das fiktive Ergebnis umfasst doch alles, Kurs- und thesaurierte Dividendengewinne. Die thesaurierten Erträge da dann noch mal hinzuzurechnen scheint mir daher grundsätzlich falsch zu sein - selbst wenn sie nicht (zu hoch, wonach richtet sich die Schätzung?) geschätzt worden wären.


    Mittlerweile habe ich eine Thesaurierungsmitteilung erhalten (27,44), aber noch keine Neuberechnung.


    Auf der Thesaurierungsmitteilung steht auch eine "anrechenbare nicht verrechnete ausländische Quellensteuer" (2,48). Was mache ich damit - wird Consors die noch mit irgendwas verrechnen? Kann ich die über die Steuererklärung zurückholen?

  • Die DAB-Bank (VW-Bank-Depot) hat zum Thema Steuerbescheinigung bei mir jetzt ein Schreiben in die Postbox gestellt:


    Immerhin melden Sie sich von sich aus, was Consors anscheinend nicht nötig hat... :rolleyes:


    Für mich klingt das danach, dass die IT der DAB und von Consors intern immer noch getrennt ist und sie die Steuerbescheinigungen dann irgendwie "halbmanuell" zusammenbasteln müssen, wenn man Kunde bei beiden ist. So wie letztes Jahr halt auch.
    Wahrscheinlich war das Management der Meinung "2017 ging es doch auch so, also investieren wir da nichts, damit das 2018 dann einfacher/schneller geht"...


  • Das stimmt so nicht. Du kannst auch nur die Kapitalerträge erklären, bei denen noch nicht eine abgeltend wirkende Steuer eingehalten wurde. Dafür gibt es in der Anlage KAP 2017 auch extra die Zeile 13 "In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt". Eine Günstigerprüfung darfst du dann natürlich nicht beantragen.


  • Dafür gibt es in der Anlage KAP 2017 auch extra die Zeile 13 "In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt".


    woher stammt die Info dass man nur die Kapitalerträge angeben muss bei denen noch keine (vollständge) abgeltende Wirkung stattgefunden hat und den Rest weglassen kann, abgesehen von der besagten Zeile? Gehst Du mit Deiner Aussage davon aus dass die Kapitalerträge, die eigentlich unter die Abgeltungssteuer fallen würden, komplett mit dem Sparer-Pauschbetrag abgedeckt werden? (was bei vielen auch heute trotz Niedrigzins nicht der Fall ist dass 801/1602E reichen)
    Gibt es die besagte Zeile zumindest schon einige Jahre, nicht dass sich eine Änderung ergeben hat und das nun neu wäre?


    Mich wundert es da mir ein Steuerberater und ein Mitarbeiter eines FA unabhängig das so bestätigt haben dass im Falle von Kapitaleinkünften, bei denen keine (vollständge) abgeltende Wirkung stattgefunden, immer sämtliche Einkünfte vollständig anzugeben wären.

    Viele Grüße


    Martin

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