Verlaengert eine laaange Reparaturzeit die Gewaehrleistung?

  • Aha. Und wie beweis ich sowas? Ich meine, wie kann man denn so etwas beweisen? Oder ist der Haendler dann also bei der Gewaehrleistung aus dem Schneider, weil sich so etwas kaum nachweisen laesst?

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • In Deinem Fall sollte das eigentlich nicht sonderlich schwer sein, da der Mangel schonmal aufgetreten ist. Dabei gibt es auch immer eine gewisse Verhältnismäßigkeit und Wahrscheinlichkeit. Starke Schlagspuren z.B. auf der Uhr machen eine Gewährleistungs-Reparatur fast unmöglich. Ist keine äussere Einwirkung zu erkennen, kann man von einem Produkt-/Materialfehler ausgehen.


    Die Händler/Hersteller sind bei höherwertigen Artikeln meist recht Kulant, sodass ich eigentlich keine Gründe sehe, warum die Gewährleistung abgelehnt werden sollte.



    Stefan

  • Wie ich oben bereits geschrieben habe:
    Sofern es nicht eindeutig ist das ein Fehler bereits bei Gefahrenübergang vorlag musst Du das vorliegen beweisen und das muss dann auch ggf. durch einen Sachverständigen bzw. Gutachter erfolgen.


    Manchmal bieten die Verkaüfer auch an es von ihren eigenen Sachverständigen prüfen zu lassen was dabei rauskommt kannst Du Dir sicher denke das ist dann so wie der typische Nokis-Wasserschaden.


    Gruß
    CH

  • ChickenHawk hat schon Recht. Allerdings vermute ich hier noch eine kleine Verwechslung: Der Gesetzgeber spricht im Zusammenhang mit der Gewährleistung stets von einem _Kaufvertrag_,. Wie es mit der "Dienstleistung: Gewerbliche Reparatur" steht, steht hier nicht drin!
    Logisch: Wie sollte z.B. eine Computerwerkstatt 2 Jahre Gewährleistung auf die Reparatur eines PCs geben (jetzt mal von der dabei neu verbauten Hardware mal abgesehen), schliesslich wird doch in dieser Zeit das System sowieso durchschnittlich 5x geöffnet, 2x völlig neu installiert etc.
    Das ist natürlich nicht Sinn der Sache.
    Üblicherweise sind Firmen verpflichtet, bei entgeldlich durchgeführte Dienstleistungen eine Gewährleistungspflicht einzugehen (imho 6 Monate). Doch selbst hier geht es bei dieser Gewährleistungspflicht nur um die mängelfreie Ausführung dieser Dienstleistung! Etwaige andere Gewährleistungspflichten bzw. Garantien bleiben hierbei unberührt.
    Sollte eine Firma aufgrund der vorliegenden Tatsachen zum Schluß kommen, das sie zwar einen Reparaturversuch vornehmen können, jedoch nicht garantieren (besser: gewährleisten) können, das der Gegenstand die übliche Gewährleistungszeit übersteht. können sie dir vorher den Vorschlag "Reparturversuch ohne Gewährleistung" unterbreiten. Das kannst du akzeptieren oder ablehnen. Wenn du es akzeptierst, bist du dir im klaren ddarüber, das es trotz dem du für die "Reparatur" bezahlt hast, das teil nach zwei Wochen kaputt sein kann und dann kein Gewärleistungsanspruch durchsetzbar ist (Fahrlässigkeit und ähnliches jetzt mal ausgenommen).
    Beispiel: Du kommst mit einem Siemes SL10 in eine Werkstatt, Fehler: "Rotwein-inkompatibel" (= im Rotwein versenkt) :D
    Ein Techniker öffnet das Gerät und kann nur noch feststellen, das das Teil innen schon weitestgehend angerostet ist, und es keine Möglichkeit gibt, diese Ursache wieder vollständig rückgängig zu machen. Trotzdem willst du es repariert haben. Dann wird dir die Werkstatt halt so einen Vorschlag unterbreiten ;)


    Im übrigen sind einige Waren per se. von der 24monats-Gewährleistung ausgeschlossen: Verderbliche Waren (Obst, Gemüse etc), Verschleissteile
    (z.B. Handyakkus!).
    Ich möchte auch mal denjenigen sehen, der seinen Obsthändler verklagt, weil die vor 20 Monaten gekauften Bananen nicht mehr gelb sind :D


    Um es nocheinmal deutlich zu machen: die Gewährleistungspflicht des Verkäufers beläuft sich nicht auf die 24-monatige Funktion eines Gerätes, sondern auf die Produkt- und Sachmängelfreiheit zum Zeitpunkt des Kaufes!


    Hoffe, geholfen zu haben
    Bakaroo

    Vorsicht in dem Zoo da draußen!

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