Verlaengert eine laaange Reparaturzeit die Gewaehrleistung?

  • Hallo,


    ich habe im August 2001 eine Uhr gekauft. (Diesel, ca 250 DM, also nicht allerunterstes Preisniveau). In diese ist jetzt inzwischen schon zweimal Wasser eingedrungen, dass sich als Nebel auf dem Uhrenglas niederlaesst. Die Reparaturdauer betraegt 4 Wochen, hinzu kommt natuerlich noch der "Leidensweg", also die Zeit, in der man sich noch denkt "hoffentlich gehts von alleine wieder weg". Ich hatte zu dem Thema auch mal einen Thread hier erstellt, "Wasser in der Uhr" oder so aehnlich.


    Diese 2 mal 4 Wochen sind also insgesamt schon recht nervig. Besteht da irgendein Anspruch auf Verlaengerung der Gewaehrleistung oder ähnliches? Denn sonst geht die in ein, zwei Monaten wieder kaputt und dann repariert sie mir keiner mehr..


    Danke & Grueße
    Oliver

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    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    IMHO hast du auf die Reparaturleistung wiederum "neuen" einen Gewährleistunganspruch.


    Gruß,
    Martin



    Nee, das kann ich mir (leider) nicht vorstellen!:confused:

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    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Nee, das kann ich mir (leider) nicht vorstellen!:confused:


    nochmal: ... auf die Reparaturleistung und nicht auf die gesamte Uhr!
    Also meinetwegen auf Dichtungen o.a.


    Gruß,
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    nochmal: ... auf die Reparaturleistung und nicht auf die gesamte Uhr!
    Also meinetwegen auf Dichtungen o.a.


    Gruß,
    Martin


    Oha, wie wirkt sich das dann aber aufs Recht auf Wandelung bei wiederholter fehlgeschlagener Nachbesserung aus? Das erlischt trotzdem mit der normalen Gewaehrleistung, stimmts?


    Wenn also in einem halben Jahr (nach Ende der Gewaehrleistung auf die ganze Uhr) dasselbe Problem wieder auftritt, sind die zur Reparatur verpflichtet?
    Hat da mal jemand ein Zitat zu?

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    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Wann ist denn der Fehler das erste mal aufgetreten nachdem Du die Uhr gekauft hattest?


    CH


    Gut ein dreiviertel Jahr spaeter, im Fruehjahr letzten Jahres. Da war ich aber leider noch in Amerika, so dass ich die Uhr ein, zwei Monate so tragen musste.

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    – Edward V Berard

  • Dann hast Du formal juristisch eh ein Problem.
    Hierzu muss ich etwas weiter ausholen:


    Es gibt zwar eine 2 jährige Gewährleistungsfrist in D das heißt aber nicht automatisch das alle auftretenden Mängel in den 2 Jahren auf Kosten des Händlers behoben werden müssen.
    Grundlage hierfür ist, dass der Verkäufer verpflichtet ist Dir eine Ware zu geben die zum Zeitpunkt der Gefahrenübergabe frei von Mängel ist.


    Tritt ein Mangel in den ersten 6 Monaten auf so wird vom Gesetz davon ausgegangen das dieser schon zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag und der Verkäufer über die Gewährleistungsregeln "haften" muss.


    Nach 6 Monaten (also für die restlichen 18 Monate der Gewährleistung) tritt eine sog. Beweislastumkehr ein, d.h. Du musst beweisen das der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Gefahrenübergabe vorlag.


    Dies durch einen Gutachter o.ä. jetzt noch beweisen zu können wird quasi unmöglich sein.
    Die hätten die Uhr nicht mal ohne Gutachten nach dem dreiviertel Jahr raparieren müssen, waren also schon kulant.


    Daher hast Du mittlerweile keinen Anspruch mehr auf Wandlung des gesamten Kaufvertrages sprich Rückgabe der Uhr.


    Wie es mit der Gewährleistung auf die Reperatur aussieht kommt zum großen Teil auf die AGB an und außerdem gilt für Reperaturen eine wesentlich kürzere Gewährleistung als die 2 Jahre (ich meine irgendwas zwischen 3-6 Monate aber das weiß ich nicht genau muss ich nachforschen).


    Alle Klarheiten beseitigt?


    Gruß
    CH

  • Bitte wie? Das wuerd ich gerne belegt sehen, kann doch nicht sein, dass die Gewaehrleistung auf diese Weise auf 6 Monate verkuerzt wird?!

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    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Bitte wie? Das wuerd ich gerne belegt sehen, kann doch nicht sein, dass die Gewaehrleistung auf diese Weise auf 6 Monate verkuerzt wird?!


    Das ist wiederum der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.


    Bei einer Gewährleistung müssen innerhalb der ersten 6 Monate sämtliche auftretenden Fehler/Defekte vom Händler/Hersteller beseitigt werden. Ist der Gegenstand älter als 6 Monate, musst Du dem Händler/Hersteller beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand, oder aufgrund eines Herstellungsfehlers etc. entstanden ist.
    -> Die Beweislast liegt nach ablauf der ersten 6 Monate bei Dir


    Bei einer Garantie garantiert Dir der Händler/Hersteller eine Mangelfreiheit von zwei Jahren und muss diesen Mangel anstandslos beseitigen, wenn er Dir nicht nachweisen kann, dass der Fehler/Mangel von Dir verursacht wurde.


    -> Die Beweislast liegt beim Händler/Hersteller


    Mit Verkürzung der Gewährleistung hat das also nichts zu tun, Du musst eben nur nachweisen, dass es ein Produktfehler/-mangel ist.



    Stefan

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