Schaden an Fremd-PKW durch Einkaufswagen

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Wenn deine private Haftpflicht den Schaden übernimmt, hast du Glück, denn es ist eigentlich ein Fall für die KFZ-Haftpflicht, da bereits der Weg vom Supermarkt über den Parkplatz den Beladungsvorgang einleitet.

    Hast du dafür eine Quelle? Die Urteile im verlinkten Beitrag zeigen, dass überwiegend kein Fall für die KfZ-Haftpflicht gesehen wird, sofern das Fahrzeug noch nicht geöffnet wurde (und auch danach ist es unklar, weil die Rechtsprechung uneinheitlich ist).

  • Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    Muss zugeben dass ich auf so ein Basar Angebot auch nur mit meinem Anwalt reagieren würde


    Ein Angebot wurde noch gar nicht abgegeben, meine Freundin hat nur gefragt, ob überhaupt die Möglichkeit besteht den Schaden anders zu regeln.
    Es gibt bestimmt einige Leute, die so etwas selber reparieren könnten und dann mit ein paar Mark plus aus der Sache rausgehen würden.


    Wie gesagt, es wurde nur nach einer Möglichkeit gefragt. Etwas, was ich jetzt aber wohl nicht weiter verfolgen werde.

  • Zitat

    Original geschrieben von Skynt
    Aber für so einen kleinen Schaden? Das sind ja nicht mal 3mm, ist das noch verhältnismäßig, zumal ja auch schon viele andere Dellen und Kratzer in der Nähe vorhanden sind?


    Ich werde mich wohl morgen noch einmal bei der KFZ-Versicherung melden und den Schaden durchgeben, ihn aber wohl später wieder ankaufen, da eine Höherstufung sehr teuer werden wird.


    Man macht sich ja leider selber immer ganz wild damit... :(


    Nochmal: Es geht darum, dass bei der Versicherung Leute sitzen, die z.B. wissen, ob der Geschädigte Anspruch auf z.B. einen neuen Kotflügel hat. Ich glaube, bei so einem alten PKW, nicht. Aber evtl. wird die Beule verspachtelt, und der Kotflügel neu lackiert. Evlt. muss aber nur anteilig bezahlt werden, weil schon Schrammen da waren.


    Du und wir hier haben davon nicht die volle Ahnung.


    Und Du musst Dich nicht wild machen: Du bist versichert, Punkt.


    Zitat

    Original geschrieben von Skynt
    Ein Angebot wurde noch gar nicht abgegeben, meine Freundin hat nur gefragt, ob überhaupt die Möglichkeit besteht den Schaden anders zu regeln.
    Es gibt bestimmt einige Leute, die so etwas selber reparieren könnten und dann mit ein paar Mark plus aus der Sache rausgehen würden.


    Vielleicht kommt ja so ein Angebot. Aber der Gegner ist evtl. nicht dumm, und lässt sich ein Angebot einer Werkstatt machen. Dessen Höhe, abzüglich USt., abzüglich evtl. eines Abschlages, wirst Du bezahlen müssen, wenn der Gegner selber repariert.

  • Zitat

    Original geschrieben von Skynt
    Darf ich fragen, warum du sofort einen Anwalt beauftragen würdest? Ist nicht böse gemeint ;)


    Leider habe ich bereits die Erfahrung gemacht, dass selbst bei solchen Bagatellen es besser ist gleich große Geschütze aufzufahren, um die eigenen Ansprüche zu sichern.


    Von daher schalte ich gegenüber Firmen oder wenn der Gegner auch nur leicht rumzickt gleich einen Anwalt an. Das erhöht zwar die Kosten, aber das würde im umgekehrten Fall ja auch nicht anders sein, also warum sollte ich mich "gnädig" zeigen, wenn nicht zu 100% klar ist, dass die Kosten vollständig übernommen werden?


    Dann kommt hinzu, dass ab einer eventuellen Schadenshöhe von über 750€ sowieso ein Gutachter eingeschaltet werden sollte und den such ich mir als Geschädigter auch selbst aus.


    Das heißt, dass die Kosten sowieso schon jenseits einer möglichen Rückkaufmöglichkeit stehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Hast du dafür eine Quelle? Die Urteile im verlinkten Beitrag zeigen, dass überwiegend kein Fall für die KfZ-Haftpflicht gesehen wird, sofern das Fahrzeug noch nicht geöffnet wurde (und auch danach ist es unklar, weil die Rechtsprechung uneinheitlich ist).


    Ich habe mir keine verlinkten Urteile angesehen, denn wir haben hier in Deutschland kein Rechtssystem, was auf Präzendenzfälle basiert ;). Das Versicherungsrecht ist recht eindeutig. Sobald der Schaden beim Be- oder Entladen aufgetreten ist, ist die KFZ-Versicherung zuständig. Aber du kannst es ja gerne von einem Richter überprüfen lassen. ;)

  • Ich zitiere mich noch mal selbst und frage dann nochmal nach meinem Beispiel.
    Ich würde hochgestuft, weil mein miteinladender Bekannter zu ungeschickt ist?

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Ich habe mir keine verlinkten Urteile angesehen, denn wir haben hier in Deutschland kein Rechtssystem, was auf Präzendenzfälle basiert ;). Das Versicherungsrecht ist recht eindeutig. Sobald der Schaden beim Be- oder Entladen aufgetreten ist, ist die KFZ-Versicherung zuständig. Aber du kannst es ja gerne von einem Richter überprüfen lassen. ;)

    Ah ja. Du hast also einfach etwas behauptet und jetzt behauptest du ohne weiteren Beleg, das Versicherungsrecht sei "recht eindeutig". Mit einer derartigen Aussage braucht man sich vermutlich nicht weiter zu beschäftigen. Im Übrigen bezog sich meine Frage auch inhaltlich auf etwas anderes, nämlich auf deine Behauptung, dass der Beladevorgang schon beginnt, wenn man sich dem noch geschlossenen Fahrzeug erst nähert.


    Zitat

    Original geschrieben von t-tommy1
    Ich zitiere mich noch mal selbst und frage dann nochmal nach meinem Beispiel.
    Ich würde hochgestuft, weil mein miteinladender Bekannter zu ungeschickt ist?

    Nein, weil ein Beifahrer das Fahrzeug nicht (wie ein Fahrzeugführer) gebraucht. So sind auch Schäden durch ein unvorsichtiges Öffnen der Beifahrertür kein Fall für die Kfz-Versicherung, sondern für die Privathaftpflicht.


    Also: Fahrzeugführer lässt den Einkaufswagen wegrollen --> Kfz-Versicherung zahlt (sofern "beim Gebrauch" des Kfz)
    Beifahrer lässt den Einkaufswagen wegrollen --> dessen Privathaftpflicht zahlt

  • Zitat

    Original geschrieben von Skynt
    Darf ich fragen, warum du sofort einen Anwalt beauftragen würdest? Ist nicht böse gemeint ;)


    Wieso sollte man sich damit rumärgern? So fängt es doch an, erst will der Verursacher sich noch einmal melden und handeln, am Ende braucht man trotzdem einen Anwalt, wieso nicht gleich einen nehmen?

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Nein, weil ein Beifahrer das Fahrzeug nicht (wie ein Fahrzeugführer) gebraucht. So sind auch Schäden durch ein unvorsichtiges Öffnen der Beifahrertür kein Fall für die Kfz-Versicherung, sondern für die Privathaftpflicht.


    Also: Fahrzeugführer lässt den Einkaufswagen wegrollen --> Kfz-Versicherung zahlt (sofern "beim Gebrauch" des Kfz)
    Beifahrer lässt den Einkaufswagen wegrollen --> dessen Privathaftpflicht zahlt


    Deine Aussage wurde eben ja nochmal um 180 Grad gedreht/editiert ;) und deckt sich jetzt mit meinem Verständnis.
    Damit wäre dann aber auch der TE raus, denn es war ja seine Freundin.

  • Andersrum stand es aber nur zwei Minuten da. :D


    Ich habe die Schilderung des TE allerdings so verstanden, dass seine Freundin auch gefahren ist. Dann ist sie Fahrzeugführerin und die Sache ist genauso zu beurteilen, als wenn der Halter/Eigentümer selbst gefahren ist.

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