Schaden an Fremd-PKW durch Einkaufswagen

  • Hallo zusammen,


    meiner Freundin ist heute beim Einladen der Einkäufe der Einkaufswagen gegen ein anderes Auto gerollt.


    Folgender Schaden ist dabei entstanden:



    Das meine Freundin Schuld war, ist keine Frage und wir den Schaden auch bezahlen (die Höherstufung der KFZ-Haftplicht wäre wohl teurer) und uns nicht irgendwie herausreden. Leider war der Besitzer sehr aufbrausend und drohte schon mit dem Anwalt. Er will den Schaden auf jeden Fall professionell beheben lassen, eine andere Einigung kam für ihn nicht in Frage (Pauschalbetrag, da sowieso schon Kratzer vorhanden sind o.Ä.).


    Meine Freundin weiß nicht mehr genau welcher Wagen es war, wohl ein "20 Jahre alter Mercedes", der allgemein auch wohl nicht mehr im besten Zustand ist. Es sind wohl schon viele andere Kratzer und Beulen vorhanden (s. Foto).


    Meine Frage ist nun, mit welchen Kosten ich für das neue Rücklicht und die Reparatur der minimalen Delle ca. rechnen. Zudem hoffe ich, dass er die anderen Schäden nicht auch noch reparieren lässt, und uns die Mehrkosten so unterjubeln möchte... Auch deshalb der ungefähre Vergleichswert.


    Vielen Dank erstmal für alle Antworten! :)

  • Du meldest den Schaden sofort der eigenen Haftpflichtversicherung.
    Diese wird ihn professionell regulieren. Professionell bedeutet auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche.


    Du hast dann eine Zeitlang die Wahl, der Haftpflicht den Schaden abzukaufen, um die Hochstufung zu vermeiden.


    Wenn Du als Laie mit dem Gegner verhandelst, wirst Du evtl. übertölpelt.

  • Da auf dem Rücklicht W-Germany steht ist das Auto wohl schon ~25-30 Jahre alt. :D
    Melde das am besten deiner Versicherung.
    Du kannst die auch erst Regulieren lassen und dann den Schaden zurückkaufen (dei schicken eine Brief wo steht ob es sich rechnet).
    Geb denen den Hinweis direkt mit, das der Gegner direkt "professionelle" Instandsetzung forderte.

  • Der Besitzer hat das Recht den Wagen in einer Fachwerkstatt seiner Wahl reparieren zu lassen. Würde ich übrigens auch machen.

  • Update:
    Der Gegner hat natürlich Anspruch auf professionelle Reparatur und muss sich nicht mit irgendeinem Pauschalbetrag zufrieden geben. Auch kostet der Leihwagen Geld ( für den Tag an dem das Auto in der Werkstatt ist).
    Die Frage ist aber z.B., ob bei so einer alten Gurke smart repair der Lackkratzer ausreichend ist oder nicht. Die Profis der Haftpflichtversicherung wissen das.

  • Danke für die Antworten!


    Habe gerade noch mal mit meinem Versicherungsmakler gesprochen. Er sagte, dass ich zunächst nochmal versuchen sollte es so mit dem Halter zu klären und dann ggf. auf weniger Kosten sitzen zu bleiben - wenn es für mich wirklich als günstiger erscheint. Hatte mich jetzt aus dem Bauch heraus auf max. 100 Euro festgelegt. Soweit in etwa realistisch?


    Falls das nichts bringen sollte, lass ich es zur Sicherheit über die Versicherung laufen und werde den Schaden dann später abkaufen.


    Man, immer ärgerlich so eine Sache :(;)

  • Zitat

    Original geschrieben von ibomal
    Der Besitzer hat das Recht den Wagen in einer Fachwerkstatt seiner Wahl reparieren zu lassen. Würde ich übrigens auch machen.


    Ne, dann wäre der Besitzer "doof". Wenn er Geld verdienen will (was hier problemlos möglich ist) lässt er sich von Mercedes einen Kostenvoranschlag machen und rechnet auf dessen Basis (ich vermute das werden ca. 250-400 Euro) ab. Der Wagen könnte ein W202 sein, da kosten gebrauchte Rücklichter so 10...30 Euro/Stück (es sind hunderte Kleinanzeigen und Auktionen online), und das Ding ist in 20-30 Minuten gewechselt. Die Beule lässt er drin.


    Wenn er nett ist/wäre, hat er Mitleid mit der Freundin, lässt sich 50 Euro Cash geben und die Sache ist erledigt.


    Bitte vorsichtig mit der Haftpflichtversicherung. Die regelt solche Dinge natürlich gerne: minimaler Schaden (= Kosten) aber die Höherstufung bringt ordentlich Prämie. Das Eigeninteresse der Versicherung den Schaden "ganz niedrig" zu halten ist eher gering. Ist natürlich eine bösartige Unterstellung meinerseits, aber man hat ja schon einiges an Lebenserfahrung...


    Gruß Jörg

  • Was hat denn hier in dem Fall eine Kfz-Haftpflichtversicherung zu tun? Oder eine Höherstufung im Beitragssatz?


    Wenn ich mit einem Einkaufswagen ein Fahrzeug beschädige ist das doch ein Fall für meine Privathaftfplichtversicherung. Zumindest bei denen die ich kenne, hängt der Beitragssatz nicht von der Schadenhäufigkeit ab. Bei zu häufigen Schäden wird man natürlich irgendwann die Kündigung erhalten.

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    Was hat denn hier in dem Fall eine Kfz-Haftpflichtversicherung zu tun? Oder eine Höherstufung im Beitragssatz?


    Wenn ich mit einem Einkaufswagen ein Fahrzeug beschädige ist das doch ein Fall für meine Privathaftfplichtversicherung. Zumindest bei denen die ich kenne, hängt der Beitragssatz nicht von der Schadenhäufigkeit ab. Bei zu häufigen Schäden wird man natürlich irgendwann die Kündigung erhalten.


    Hat hier mit den Be- und Entladen das Fahrzeuges zu tun, in diesen Fällen tritt meines Wissens die KFZ-Haftpflicht ein.

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