ZitatOriginal geschrieben von Martin Reicher
Genau das wollte ich auch gerade schreiben.
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ZitatOriginal geschrieben von Martin Reicher
Genau das wollte ich auch gerade schreiben.
Frage eines Laien (zumindest in dem Bereich ).
Greift hier wirklich die Kfz-Haftpflicht? Nur weil das im Rahmen des Beladens eines Kfz erfolgte?
Ich hätte das (dann wohl fälschlicherweise) der Privathaftpflicht gemeldet.
Falls ihr das bejaht, gleich die Folgefrage: Was greift denn, wenn ich gemeisam mit einem Bekannten gemeinsam
einkaufe und das besagtem Bekannten passiert, wir aber mit meinem Fahrzeug einkaufen gefahren sind.
EDIT: hat sich jetzt wohl mit den anderen Beiträgen überschnitten (zu langsam getippt).
Und wenn ich mir den Link anschaue ist sich die Rechtsprechnung mal wieder total einig.
Wuerde auch denken das ist eher ein Privathaftpflichtschaden - das Auto selbst war ja nichtmal beteiligt - nichtmal mit einer Tuer
Und selbst wenn eine Kfz-Haftpflicht diesen Schaden uebernehmen wuerde heisst das nicht das es nicht auch die Privathaftpflicht uebernimmt
Unter dem Link sind doch haufenweise Urteile aufgeführt. Es kommt auf den Einzelfall an und selbst da ist die Rechtsprechung nicht einheitlich.
Und wer kommt für den Schaden auf, wenn er ein Fahrrad beladen wollte??
ZitatOriginal geschrieben von Hope0815
Und wer kommt für den Schaden auf, wenn er ein Fahrrad beladen wollte??
Da gibt es dann nur die Privathaftpflicht, was soll denn die Frage?
ZitatOriginal geschrieben von t-tommy1
Da gibt es dann nur die Privathaftpflicht, was soll denn die Frage?
Bzw. der Schädiger selbst, denn eine Privathaftplicht ist ja optional.
Hmm...
Ich habe jetzt einmal mit der Haftpflicht-Versicherung telefoniert. Ist eine andere Gesellschaft als die der KFZ-Versicherung. Die Schadensmeldung konnte ich bei den entsprechenden Ansprechpartnern nicht mehr aufgeben, aber der Kollege am Telefon sagte mir, das in diesem Fall deren Haftpflicht-Versicherung greift, da unser Auto nicht direkt involviert war.
Ich werde da morgen aber noch mal nachhaken und hier Bericht erstatten, er klang eher wie die Aushilfe außerhalb der Geschäftszeiten
Ich hoffe nur, dass nicht bald die Kündigung folgt, da bei der gleichen Versicherung momentan noch ein Wohngebäudeschaden abgewickelt wird... Im Moment läuft's :flop:
ZitatOriginal geschrieben von phonefux
Bzw. der Schädiger selbst, denn eine Privathaftplicht ist ja optional.
Hast Recht. Es gibt immer noch Schwachmaten, die sich ohne Privathaftpflicht in den öffentlichen Straßenverkehr wagen.
Die Frage zum Fahrrad zeigt aber, dass die Gerichtsurteile richtig liegen, die solche Fälle nicht der Betriebsgefahr der Kraftfahrzeuge zuordnen und sagen, die Privatperson ist haftbar bzw. Privathaftpflicht einstandspflichtig. Denn ob der Einkaufswagen wegrollt, weil man ein Kfz beläd oder ein Fahrrad oder sich gerade mit jemandem unterhält, macht keinen Unterschied. Es hat sich da gerade nicht die typische Betriebsgefahr des geparkten (eigenen) Fahrzeugs verwirklicht.
Völlig unabhängig davon ist übrigens ein solcher Fall (Einkaufswagen rollt gegen geparktes Auto) immer ein "Verkehrsunfall" und wer da abhaut begeht ein "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" gemäß § 142 StGB (vulgo "Fahrerflucht"), auch dann, wenn er mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs ist.
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