Privat verleihen gegen Gebühr - Gewerbe? Steuer?

  • Servus Mädls,



    Mich würde mal folgendes Interessieren...


    Gibt es die Möglichkeit (von privat an privat) für das Verleihen von Maschinen/Geräten
    Geld zu kassieren ohne Probleme zu bekommen?!


    Gibt es hier irgendwelche "Freigrenzen" die man anwenden könnte? Oder wäre es möglich
    das ganze einfach bei der Lohnsteuer als Einnahme anzugeben?


    Hintergrund -> bei ein paar Geräten die teuer im Unterhalt sind würde ich so gerne
    etwas von den laufenden Kosten rein holen.


    Wir reden hier von 30-50 Euro für ein Wochenende - und es wäre wohl max 1/2 mal pro Monat.



    besten Dank für jede Info :top:


    viele Grüße
    randy


    viele Grüße

  • Hallo!


    Es gibt keine Freigrenzen. Dafür sollte man einen Gewerbeschein beantragen. Damit einhergehend kommen natürlich auch die Steuervorteile zum tragen. Alles was zum Geschäft gehört kann dann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Dazu gehört z.B. der "Stellplatz" für die Geräte. Für diese "Stellplätze" kann dann anteilsmäßige Mietkosten als Geschäftsausgabe angegeben werden. Beispiel: 30 Quadratmeter Wohnfläche/Mietfläche, davon werden 4 Quadratmeter als "Stellfläche" genutzt, dass ergibt 12% absetzbare Mietkosten (Miete, Nebenkosten, Strom etc.). Solange die "Betriebsausgaben" über den Einnahmen liegen zahlt man auch keine Steuern (Stichwort: Steuervortrag). Aber ohne Gewerbeschein wäre ich da vorsichtig.


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von skyrimimi
    (...) Verleihen erfolgt unentgeltlich (...)


    Falsch! Noch falscher geht es m.E. nicht. Videotheken verleihen auch, und vermieten nicht. Es heisst ja auch "Pfandleiher" und nicht "Pfandmieter". ;)

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Falsch! Noch falscher geht es m.E. nicht. Videotheken verleihen auch, und vermieten nicht.


    Wenn man sich Pfeil und Bogen selbst in den Kopf schiesst...
    Wenn man an der Ampel extra auf das rote Licht wartet, bevor man losfährt...

  • Man sagt ja auch Leihgebühr. Obwohl das Gesetz eigentlich von Miete spricht.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Falsch! Noch falscher geht es m.E. nicht. Videotheken verleihen auch, und vermieten nicht.


    Dann sollte man das schnellstmöglich überall richtig stellen, wo das falsch dargestellt wird, oder?
    Zum Beispiel auf Wikipedia, oder beim Bundesministerium der Justiz .


    Da behaupten die doch tatsächlich einfach, eine Leihe sei unentgetlich.
    Das ist ja skandalös, dass ausgerechnet die Gesetze so ins Internet stellen, dass es "falscher nicht geht"!


    ;)

  • Ich erzähle keinen Mumpitz. Der Volksmund sagt nunmal etwas anderes als das Gesetz. Der Volskmund sagt verleihen anstatt vermieten. Daher spricht m.E. überhaupt nichts dagegen wenn der TO von Verleihen spricht. Wichtig zu sagen ist dass er Einkommenssteuerpflichtig wird wenn er gegen Gebühr verleiht, also vermietet.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • Hier geht es aber nicht um den Volksmund. Und nur weil der Volksmund den Unterschied nicht kennt muss man es nicht so stehen lassen.


    Das Finanzamt kennt den Unterschied zwischen vermieten und verleihen.

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