ZitatOriginal geschrieben von skater
Volkswagens Produktbeschreibung traf nicht zu, ein Kläger fühlt sich "arglistig getäuscht" und ein Richter wird eine saftige Strafzahlung zum Neuwagenwert hinzu addieren (weil es VW ja hat ...) Darin liegt der Sprengstoff dieser Schummelei. Die Umwelt ist dem Kläger, dem Autobesitzer und dem Richter völlig egal.
Selbst wenn VW die Abgasreinigung nachrüsten kann entspricht das Auto nicht mehr dem was verkauft wurde. (weniger Leistung als Beispiel)