LIDL Connect by Vodafone | 02/21 mehr Volumen | 06/21 Jahrespakete | 08/23 5G

  • Die gab es erst Ende August, Anfang September. Bei Penny bekommst die Starterpakete momentan für den halben Preis im Telekom Netz.

  • Auf meine E-Mail an LidlConnect


    habe ich recht schnell eine Antwort bekommen.


    Zufrieden bin ich mit der zeitnahen Bearbeitung, aber was bedeutet "Zielrufnummer nicht im korrekten Format angewählt" und "... Anbieter [...] bedauerlicherweise nicht mitteilen" (Datenschutz?)

  • Weiß zufällig jemand was es bei der LC-App in den Einstellungen mit 'Fingerprint verwenden' auf sich hat? :confused:

  • Auf meine E-Mail an LidlConnect


    habe ich recht schnell eine Antwort bekommen.


    Zufrieden bin ich mit der zeitnahen Bearbeitung, aber was bedeutet "Zielrufnummer nicht im korrekten Format angewählt" und "... Anbieter [...] bedauerlicherweise nicht mitteilen" (Datenschutz?)


    Die wollen sagen, dass diese Nummer vermutlich nicht absichtlich gewählt wurde, sondern ein Vertipper war.


    Die Liste der Anbieter:
    https://www.vodafone.de/infofaxe/536.pdf

  • Die wollen sagen, dass diese Nummer vermutlich nicht absichtlich gewählt wurde, sondern ein Vertipper war.


    Die Liste der Anbieter:
    https://www.vodafone.de/infofaxe/536.pdf


    Stimmt...was aber auffällt, das der Anbieter dieser Sonderrufnummer die Ähnlichkeit zu der kostenfreien Nummer wohl absichtlich nutzt....bzw. sich absichtlich diese Nummer ausgesucht hat.


    hier müsste eigentlich Vodafone...im Sinne der Zufriedenheit ihrer Kunden handeln....und rund um kostenfreie rufnummern....eben alles andere wo nur 1 Ziffer anders ist gar nicht erst weiter vergeben.


    Aber davon ab....das zusätzlich schlimme ist ja das dieser Anbieter dann auch noch die Berechnung bereits startet während noch die Preisansage läuft....und auch das deutet für mich darauf hin, das es eben Absicht sein wird....und das Vodafone diesem Anbieter eigentlich einen Riegel vorschieben müsste und die Gewinne aus der Rufnummer für die letzten Jahre abschöpfen und ihren Kunden wieder gutschreiben müsste.

  • [USER="199457"]beesdo77[/USER] (zum Beitrag vom 17.10.2019, 15:44):


    Bitte unbedingt Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) einlegen und hier weiter berichten.
    Dort ist man für solche Hinweise dankbar: rufnummernmissbrauch@bnetza.de


    Ein Abrechnungsbeginn noch während der Preisansage stellt einen Verstoß gegen § 66b Abs. 1 Satz 2 TKG dar:
    "Die Preisansage ist spätestens drei Sekunden vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit unter Hinweis auf den Zeitpunkt des Beginns derselben abzuschließen."


    Der Entgeltanspruch fällt somit laut § 66h Nr. 1 TKG weg - bitte die abgerechnete Summe zurückfordern!
    "Der Endnutzer ist zur Zahlung eines Entgelts nicht verpflichtet, wenn und soweit [1.] nach Maßgabe des § 66b Abs. 1 nicht vor Beginn der Inanspruchnahme [...] über den erhobenen Preis informiert [...] wurde."

  • Habe nun eine Antwort von "Rufnummernmissbrauch3@bnetza.de" bekommen.

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