Neuen Vertrag kündigen & Portierung

  • Hallo zusammen,
    ich brauche mal ein paar Einschätzungen zu meiner Situation.


    Ich habe vor wenigen Tagen einen monatlich kündbaren Vertrag abgeschlossen und dazu eine (kostenpflichtige) Wunschrufnummer bestellt. Nun stelle ich fest, dass mir einerseits die Internetflat nicht reicht und leider auch der Empfang an meinem Wohnort zu wünschen übrig lässt (SIM ist bereits aktiviert, wurde aber noch nie benutzt!).


    Widerrufen könnte ich den Vertrag noch, aber da ich die neue Nummer gern behalten würde und sie mich ja auch Geld gekostet hat, würde ich stattdessen lieber den Anbieter wechseln und die Nummer portieren. Was ich nicht herausfinden konnte: Gibt es dafür eine Frist oder eine Mindestlaufzeit beim alten Anbieter?


    Theoretisch könnte ich natürlich den Vertrag auch einfach widerrufen, aber dann ist wohl die Nummer futsch. Und ich weiß leider auch nicht, ob mir das Geld für die Wunschrufnummer dafür in diesem Fall erstattet werden würde.


    Hat jemand eine Idee zu diesem Sachverhalt?


    Lieben Dank schon mal

  • Schau in die AGB deine Anbieters und deine Frage nach der Kündigungsfrist wird beantwortet.


    Wie genau hast du festgestellt, dass der Empfang schlecht ist ohne die SIM benutzt zu haben?

  • Ich war so dusselig und ging die ganze Zeit davon aus, dass DeutschlandSIM das D1-Netz nutzt, es ist aber D2 und damit habe ich hier keinen/kaum Empfang. Ich weiß es deshalb, weil das Problem hier allgemein bekannt ist.


    Zum Thema Frist: Ich habe die AGB durchsucht, aber nichts finden können. Dort geht es immer nur um die 85 Tage nach Kündigung. Wenn das so sicher ist, dass es da eine Frist gibt, dann würde ich mich über einen Hinweis sehr freuen.


    Zitat

    Schau in die AGB deine Anbieters und deine Frage nach der Kündigungsfrist wird beantwortet.


    Ich habe doch gar nicht nach der Kündigungsfrist gefragt. Ich habe gefragt, ob es Fristen für eine Portierung gibt. Also beispielsweise, dass man vor Ablauf von X Monaten nicht portieren kann.

  • Nein, da gibt es keine Frist. Du kannst die Nummer entweder sofort portieren und der alte Vertrag läuft mit neuer Nummer weiter bis er gekündigt wird. Oder du kündigst zum nächstmöglichen Termin und portierst die Nummer zum Vertragsende. Der alte Vertag ist dann beendet.

  • Zitat

    Original geschrieben von skyrimimi
    Nein, da gibt es keine Frist. Du kannst die Nummer entweder sofort portieren und der alte Vertrag läuft mit neuer Nummer weiter bis er gekündigt wird. Oder du kündigst zum nächstmöglichen Termin und portierst die Nummer zum Vertragsende. Der alte Vertag ist dann beendet.


    Okay, vielen Dank. Das hilft mir schon weiter.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!