Kinderwagen bei ebay ersteigert, falsche Modellbeschreibung

  • Zitat

    Original geschrieben von shelter
    Und das alles, weil ein vermeintliches Schnäppchen (122 Euro statt über 400) am Ende halt doch keins war...


    Richtig.
    Allerdings ist das erst mal nebensächlich da mein Beitrag darauf abzielte dass ein vermeintlicher Betrug nicht unbedingt einer sein muss. ;)

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Update:


    Heute kam ein Schreiben eines vom Verkäufer beauftragten Rechtsanwalts mit der Aufforderung ich solle zur Vermeidung einer negativen Feststellungsklage schriftlich erklären, dass keinerlei Ansprüche gegenüber dem Verkäufer bestünden.


    Wenngleich ich auch keinen Rechtsstreit eingehen werde, hat ihn mein Schreiben zumindest beschäftigt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Simon21
    Update:


    Heute kam ein Schreiben eines vom Verkäufer beauftragten Rechtsanwalts mit der Aufforderung ich solle zur Vermeidung einer negativen Feststellungsklage schriftlich erklären, dass keinerlei Ansprüche gegenüber dem Verkäufer bestünden.


    Wenngleich ich auch keinen Rechtsstreit eingehen werde, hat ihn mein Schreiben zumindest beschäftigt.

    Du solltest auf keinen Fall sowas bestätigen. Lass ihn doch Klagen.

  • Nein, zu Anwaltskosten steht dort nichts.


    Ich werde folgendes Antworten:


    Sehr geehrter Herr XXX,


    Bezugnehmend auf Ihr Schreiben, teile ich Ihnen mit, dass der Kinderwagen unter Ausschluss von Garantie veräußert wurde und nicht unter Ausschluss von Gewährleistung. Zudem wurde er sowohl unter „Artikelmerkmale“ also auch unter „Artikelbezeichnung“ als Modell „BeYou“ angegeben.


    Dennoch habe ich mich, aufgrund des geringen Streitwerts, dazu entschieden die Sache auf sich beruhen zu lassen und komme daher Ihrer Forderung nach und bestätige hiermit, dass ich keine Ansprüche gegenüber Ihrem Mandanten gelten machen werde.


    Mit freundlichen Grüßen


    YYY

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen Du solltest auf keinen Fall sowas bestätigen. Lass ihn doch Klagen.


    Blöd ist halt, dass es dann extrem teuer und zeitaufwendig wird, wenn man vor Gericht verliert...

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Blöd ist halt, dass es dann extrem teuer und zeitaufwendig wird, wenn man ver Gericht verliert...


    Extrem teuer: nein (Rechtsschutzversicherung und zudem geringer Streitwert). Zeitaufwändig: ja.

  • Zitat

    Original geschrieben von Simon21
    Nein, zu Anwaltskosten steht dort nichts.
    Ich werde folgendes Antworten:


    Deinen Standpunkt musst Du in Deinem Schreiben nicht vortragen. Den Aufgalopp kannst Du Dir sparen.
    Wenn Du der Forderung des Gegners entsprechen möchtest, reicht ein 2-Zeiler. Aber sei vorsichtig wegen der gegnerischen Anwaltskosten. Irgendjemand muss diese wahrscheinlich zahlen...

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Deinen Standpunkt musst Du in Deinem Schreiben nicht vortragen. Den Aufgalopp kannst Du Dir sparen.
    Wenn Du der Forderung des Gegners entsprechen möchtest, reicht ein 2-Zeiler. Aber sei vorsichtig wegen der gegnerischen Anwaltskosten. Irgendjemand muss diese wahrscheinlich zahlen...


    Ich habe den Anwalt nicht bestellt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Simon21
    Ich habe den Anwalt nicht bestellt...


    Niemand, der z.B. abgemahnt wird, hat den Anwalt bestellt :rolleyes: ... Dein Stichwort ist "Geschäftsführung ohne Auftrag"...


    Aber auch hier wäre der Streitwert gering, und die Kosten wären gering.
    Update: Abgesehen davon, könnte der Anwalt ja seine Kosten von 3Mark50 aus Streitwert von 120€ einklagen :D .


    Da würde ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Die Kuh der negativen Feststellungsklage muss vom Eis (wenn Du das nicht gerichtlich ausdiskutieren willst), ohne in der Sache klein beizugeben. Du musst Dir das Gerichtsverfahren um die Anwaltskosten offenhalten (außer die evtl. zu zahlenden Anwaltskosten sind Dir egal).
    Individuelle Rechtsberatung kann ich leider nicht leisten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!