Simon: Das ist das Problem, wenn man(n) falsch einfach so aus Wikipedia zitiert. Nochmal: Wo täuscht der VK? Im Rechtssinne ist ein aktives Handeln von Ihm (!) notwendig, oder wahlweise passives Unterlassen.
Die Täuschung muss kausal bei dir einen Irrtum auslösen (!).
Im Übrigen würde ich langsam aber sicher den ebay-Namen des Verkäufers, und die Auktion hier herausnehmen. Nicht, dass der VK diesen Thread entdeckt und seine Persönlichkeitsrechte einfordert oder gar schlimmeres; vgl § 185, 186, 187 StGB; denn deine Schilderungen werden ziemlich detailliert, um das mal vorsichtig auszudrücken.
Ich möchte nämlich nicht wissen, wie viele Leute den ebay-Namen gegoogelt und für sich beschlossen haben, den VK in die eine oder andere Schublade zu packen.