Kinderwagen bei ebay ersteigert, falsche Modellbeschreibung

  • Zunächst einmal: unschöne Sache.


    Die erste Frage ist: was stört dich an dem Mistral S? Warum muss es das BeYou sein? Es ist sicherlich so, dass du ein BeYou wünschst, aber nun habt ihr das Mistral S und das ist ja auch nicht schlecht , oder?


    Der zweite Punkt: man müsste ja echt erkennen, dass es kein BeYou ist. Die seitlichen Stangen sind da wesentlich unterschiedlich. Wer sich lange mit BeYou beschäftigt hat, weil er das haben will, hätte es auch zeitnah innerhalb 24 Stunden entdecken können.



    Der dritte Punkt: ja, dein Schreiben ist so ok.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Sorry, aber ich sehe mich hier rechtlich und moralisch im Recht. Der Verkäufer kann doch einfach den Kinderwagen zurücknehmen und ihn mit korrekter Beschreibung verkaufen.

  • Nicht ich, sondern meine Frau hat sich mit dem Kinderwagen beschäftigt.


    Und nochmal: der Verkäufer macht einen Fehler....Er sollte daher den Kinderwagen zurücknehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Simon21
    Nicht ich, sondern meine Frau hat sich mit dem Kinderwagen beschäftigt.


    Und nochmal: der Verkäufer macht einen Fehler....Er sollte daher den Kinderwagen zurücknehmen.


    Und nochmal: der käufer macht einen fehler...er sollte vor geldübergabe prüfen ob alles wie beschrieben ist... ;)

    ©Doc. Brown Enterprises – 24 Hr. Scientific Services

  • Wenn die Sache für dich eh klar ist, warum dann der Thread? Du musst doch sowieso selbst entscheiden, was du machen willst.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Zitat

    Original geschrieben von Simon21
    .


    Und nochmal: der Verkäufer macht einen Fehler....


    Alle Hobby- und Nichthobbyjuristen werden sich letztlich auf dieselbe Einschätzung der Lage einigen:


    Das falsche Modell ist nichts anderes als ein Sachmangel.
    Und mal ganz unabhängig von der Frage, ob dieser eBay-Verkäufer die Sachmangelhaftung korrekt und rechtswirksam ausgeschlossen hat: Du hast bei Übernahme der Ware diese zu prüfen; Du hast sie abgenommen und bezahlt und damit als offensichtlich mangelfrei übernommen.
    Damit ist die Sache klar. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird jeder Nichthobby-Jurist über den angedachten Brief nur lachen.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Ich kann Simon da schon verstehen, seht es doch mal so. Hättet ihr Bock auf eine schwangere, kranke und jetzt wohl ziemlich viel meckernde Frau daheim? Also ich zumindest mal nicht. :D
    Denn dem zukünftigen Kind wirds mehr als egal sein ob es in BeYou oder Mistral liegt. :D:D

  • Du könntest den Mistral S selbst verkaufen und um den Erlös einen BeYou holen. Da der Mistral S ja in gutem Zustand ist, sollte der Verkauf schnell über die Bühne gehen.

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • Zitat

    Original geschrieben von Simon21
    Sorry, aber ich sehe mich hier rechtlich und moralisch im Recht. Der Verkäufer kann doch einfach den Kinderwagen zurücknehmen und ihn mit korrekter Beschreibung verkaufen.


    Die Erfahrung zeigt, das Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe sind. Wenn der Verkäufer nicht einsichtig ist, musst leider Du die rechtlichen Schritte einleiten und in Vorkasse treten. Ob Du Dir den Stress antun möchtest, musst Du selbst entscheiden.


    Manchmal ist es für den Seelenfrieden sinnvoller, zurückzustecken und andere Alternativen zu prüfen. Z.B. Mistral bei halten oder yelbst weiterverkaufen (vielleicht sogar mit Gewinn?). Mein Bauchgefühl sagt mir, es lohnt sich nicht sich wegen 100,- € allzu lange mit dem Thema zu beschäftigen.


    Ebxx stellt übrigens nur die Plattform. Da würde ich mir kaum Hoffnung auf Hilfe bei der Vertragserfüllung machen.


    Gruß Jörg

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