Kinderwagen bei ebay ersteigert, falsche Modellbeschreibung

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Tja, wenn man so gar keine Ahnung hat, sollte man sich mit solch falschen und ggfs. teuren Ratschlägen zurückhalten...
    Kompetenterer Rat wurde hier ja schon gegeben.

    Dann müsste der VK aber auch beweisen das Auktion und Gegenstand komplett übereinstimmen.
    Das kann er in diesem Fall aber nicht, da das Bild in der Auktion falsch ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von Applied Anders formuliert: Die Abgabe der Unterlassungserklärung ist doch genau das:
    Man gibt "in der Sache klein bei".


    So ähnlich: Man kann z. B. ohne "Anerkennung einer Rechtspflicht, ohne Präjudiz" erklären, dass man auf Forderungen gegen den Gegner verzichtet. Dann ist die negative Feststellungsklage vom Tisch.


    Als Verschärfung kann man dazuschreiben, die die Unterlassungserklärung ungültig ist, sobald rechtskräftig festgestellt wurde, dass die behauptete Störungshandlung nie bestanden hat, oder nicht mehr besteht.


    Wenn dann der gegnerische Anwalt Anwaltskosten geltend macht, lässt man ihn langsam kommen, und rollt vor Gericht bei einer Klage des Gegners die Sache komplett auf.

  • Zitat

    Original geschrieben von Simon21
    Ich habe gerade mit einer Rechtsanwältin telefoniert:


    Mein Schreiben sei ok. Zudem kommt sie zu dem Schluss, dass ich einen Anspruch auf eine Rückabwicklung gehabt hätte.


    Sei es drum, ich beabsichtige keinen Rechtsstreit.

    Gut, dass du es nicht gemacht hast. Gab's eine Begründung? Ich halte die Auskunft wie schon geschrieben für juristisch falsch.


    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Dann müsste der VK aber auch beweisen das Auktion und Gegenstand komplett übereinstimmen.
    Das kann er in diesem Fall aber nicht, da das Bild in der Auktion falsch ist.

    Wieso sollte der Verkäufer das beweisen müssen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    So ähnlich: Man kann z. B. ohne "Anerkennung einer Rechtspflicht, ohne Präjudiz" erklären, dass man auf Forderungen gegen den Gegner verzichtet


    Eben das mein' ich ja.
    Damit gibt man in der Sache (Abwicklung/Schadenersatz für den Kinderwagen) klein bei.

  • OMG....


    Jetzt seid ihr schon fast einen Monat zugange wegen einem gebrauchten Kinderwagen, der statt Beyou Mistral S heisst.
    Da es sowieso erst der Frau des Käufers aufgefallen ist, scheint die Verwechslungsgefahr ja schon sehr groß zu sein.
    Sich jetzt fast eine Monat mit juristischen Halbwissen darüber aufzuregen, verstehe ich nicht.
    Ich frage mich dabei immer: was machen solche Leute etwa bei wirklich wichtigen Sachen?

  • Re: OMG....


    Zitat

    Original geschrieben von Sprite
    Ich frage mich dabei immer: was machen solche Leute etwa bei wirklich wichtigen Sachen?

    Ist doch ganz einfach, nämlich dich fragen. Aber soweit steigerte sich die Sache ja noch nicht. <-:<

    Je suis Charlie

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