ZitatOriginal geschrieben von Bernd2012
[...]Ich will natürlich auch nicht rumtelefonieren...
Wozu auch? Sollte sich tatsächlich jemand innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahren (bzw. genauer gesagt bis zum Ablauf des 3. Kalenderjahres) melden, das Geld einfordern und fragen, weshalb du dich nicht gemeldet hast, ist dir das ganze natürlich noch gar nicht aufgefallen