Mhhhhh,ok.
Meine und verstehe was du willst bei Nutzung von Wikipedia. Ein Blick in einen relativ aktuellen Fischer (Fischer/Tröndle) hätte gereicht.
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Mhhhhh,ok.
Meine und verstehe was du willst bei Nutzung von Wikipedia. Ein Blick in einen relativ aktuellen Fischer (Fischer/Tröndle) hätte gereicht.
ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Nein. Genau darum geht es im 266b nicht ausschließlich; das ist nur ein Teil(Tatbestand, Stichwort Gesamsaldierung und Aufbau von Vermögen auf Täterseite).
Dann zeig doch mal eines von den "vielen" Urteilen, die sich auf den hier besprochen Fall im Zusammenhang mit 266b beziehen! Du wirst keines zeigen können.
Wie die meisten Deiner Posts: Alles hohles Gelaber.
Welche Urteile? Schau einfach ins Juris, wenn du eine Antwort auf deine Frage willst, da gibt es genug.
Ein Urteil gibt es vor Gericht. Einen Strafbefehl oder eine Einstellung gegen Zahlung einer Auflage hingegen nicht unbedingt, der Unterschied sollte dir klar sein. Auch ohne ein Urteil kann eine Handlung strafbar sein und bestraft werden......
Kreditkartenkündigungen und ähnliches wie hier im Thread entstehen nicht aus nichts; zudem sind sie nur die Spitze des (Ermittlungs)Eisberges.
Auch ist der 266b ein Spezialparagraf, der gerne genommen wird, wenn Untreue und Geldwäsche nicht zum Erfolg führen. Aber das will ich mit dir gar nicht diskutieren, weil es dir darum nicht geht.
Im Allgemeinen sollte man(n), und nichts anderes sage ich, vorsicht sein, wenn man Geld auf Kreditkarten oder Disposionskrediten bzw. -linien hin und herschiebt und dabei dann noch Vermögensvorteile (jeglicher Art) entstehen können.
Im Übrigen mag hier keiner deinen Tonfall in deinen Postings, so wie hier:
ZitatWie die meisten Deiner Posts: Alles hohles Gelaber.
Das disqualifiziert einen User sofort.
ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Das disqualifiziert einen User sofort.
Zu der Aussage stehe ich weiterhin 100%!
Eine Kündigung durch die KK-Firma/Bank hat doch überhaupt nichts mit einem StGb-Paragraphen zu tun. Das hast Du weiter oben ja selber geschrieben!
Und ein Urteil zeigen kannst Du auch nicht, wie ich schon vermutet habe.
Ich ergänze: Hohles Gelaber in Verbindung mit Rechthaberei!
ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Mhhhhh,ok.
Meine und verstehe was du willst bei Nutzung von Wikipedia. Ein Blick in einen relativ aktuellen Fischer (Fischer/Tröndle) hätte gereicht.
Ich muss gestehen, dass es nicht die aktuellste Auflage (sondern eine davor) war, aber ich habe einen Blick in den Fischer geworfen und nicht in Wiki.
Nochmal zum Verstädnis ein fiktiver Fall:
Der Dario und ich treffen uns im MediaMarkt. Jeder von uns kauft mit seiner Kreditkarte Real-Gutscheine im Wert von 500€. Danach fahren wir zum Real.
Dort kaufe ich mit den Gutscheinen 50 Kisten Bier und veranstalte auf dem Parkplatz eine Freibierparty.
Der Dario geht mit seinen Gutscheinen an die Kasse und lässt sich das Geld per Cash26 auf seinem Number26 Konto gutschreiben.
Jeder begleicht immer ordentlich seine Kreditkartenrechnung.
Das ganze veranstalten wir jetzt 3x die Woche.
Nach einen halbem Jahr soll nun also der Dario vor dem Richter auf der Anklagebank sitzen wegen § 266b StGB und ich bin der (neue) Held vom Realparkplatz?
Edit: Was sagt denn eigentlich dein aktuellerer Fischer zum Thema Schaden? In meiner Auflage unter "E.".
wir sind durchaus dankbar wenn Du zu neuem/weiteren Wissen beitragen kannst.
Wie Du aber durch die vielen Rückfragen siehst bringt es doch nichts wenn Du nur irgendwelche Stichwörter in den Raum wirfst und dann sagst lest selbst nach
... der Satz könnte dann weitergehen "und findet selbst raus wie ich das meine"
Warum erläuterst Du uns nicht mal die Schritte wie Du sie siehst?
Jetzt kannst Du natürlich sagen "ich will euch nicht alles vorkauen". Aber wenn Du nicht bereit bist etwas genauer zu erläutern (egal ob es nun etwas nachweisbares ist oder nur wie Du zu einer Meinung kommst), dann ist es doch besser nicht einfach nur Stichwörter in den Raum zu werfen. Das verunsichert die Leute nur bzw. die schlussfolgern dann was ganz anderes als Du meinst.
Wir haben bisher doch zwei schöne Beispiele. Das eine ist der Geldtransfer von vorhandenem (!) eigenen Geld über KK über C26 auf ein Konto. Und das andere ist das Überweisen von vorhandenem eigenen Geld von einem eigenen Konto zu einem anderen eigenen Konto.
Ich würde mich daher freuen wenn Du das mal nachvollziehbar aufzeigst.
Habt Ihr über die N26 App einen Bekannten geworben, der sich dann angemeldet hat und N26 auch nutzt?
Seht Ihr dann in der App dass das erfolgreich war und sollte es nicht einen Bonus geben?
Ich habe 14 geworben, weiss von (mindestens) 2 Leuten, die das wirklich nutzen, mir wird aber weiter 0 angzeigt.
Ich habe 2 geworben. Wenn ich mich richtig erinnere, wurden die 10€ mit Aktivierung der MasterCard gutgeschrieben. Haben die beiden von denen du es sicher weißt schon die MasterCard erhalten?
In der App sehe ich auch (iOS) bei dem Herzen, welche Einladungen noch ausstehen. Wenn das Geld dem Konto gutgeschrieben wird, sind diese von "Ausstehend" zu "Erhalten" gewandert.
Die number-App hat ja die Preisexplosion für cash26 im Blog wie folgt begründet:
"Aber damit wir das Girokonto an sich weiterhin kostenfrei anbieten können, müssen wir ein paar der großen Kostenpunkte der zusätzlichen Angebote wieder reinholen. "
Weiß schon jemand, welche weiteren Details bald auch kostenpflichtig werden?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von horstihorsthorst
Nochmal zum Verstädnis ein fiktiver Fall:
Der Dario und ich treffen uns im MediaMarkt. Jeder von uns kauft mit seiner Kreditkarte Real-Gutscheine im Wert von 500€. Danach fahren wir zum Real.
Dort kaufe ich mit den Gutscheinen 50 Kisten Bier und veranstalte auf dem Parkplatz eine Freibierparty.
Der Dario geht mit seinen Gutscheinen an die Kasse und lässt sich das Geld per Cash26 auf seinem Number26 Konto gutschreiben.
Jeder begleicht immer ordentlich seine Kreditkartenrechnung.
Das ganze veranstalten wir jetzt 3x die Woche.
Nach einen halbem Jahr soll nun also der Dario vor dem Richter auf der Anklagebank sitzen wegen § 266b StGB und ich bin der (neue) Held vom Realparkplatz?
Nicht wegen 266b, sondern wegen 263 und auch nur deshalb, weil er für Scheingeschäfte Bonuspunkte bekommen hat, die einen Vermögensvorteil darstellen, den er nur deshalb erlangt, weil er eben jemanden darüber täuscht, dass echter Umsatz erzeugt worden ist. Du dagegen bleibst der Held vom Parkplatz.
Die Frage ist allerdings, ob es tatsächlich verfolgt werden würde, denn Banken kehren ja gerne alle Dinge unter den Teppich, die an ihrem Ansehen kratzen würden. Zumindest hat ja N26 Dario bereits gekündigt und die Amex ist auch Geschichte, nach seinen Angaben.
Wobei, wenn der Staatsanwalt Kenntnis darüber erlangt, könnte sogar ein besonders schwerer Fall vorliegen, wegen gewerbsmässigem Betrug.
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