ZitatOriginal geschrieben von horstihorsthorst
Zivilprozess ist hier das Stichwort. Im Commerzbank Beispiel ist es nämlich auch keine Straftat.
Man kann da so oft Geld hin- und wegüberweisen wie man möchte. Wenn es der Bank zu bunt wird kann sie kündigen, aber strafbar macht man sich damit keinesfalls.
genau so schaut's aus.
Zivilprozess mit Ziel auf Schadensersatz hat aber auch nur Aussicht auf Erfolg wenn man sich nicht vertragsgemäß verhalten hat. Weder bei der Kreditkartengeschichte noch im Commerzbankbeispiel ist das der Fall.
Ein "so haben wir uns das nicht vorgestellt" spielt keine Rolle.
Die von Merlin erwähnten "der Betrag ist zu gering" spielt auch keine Rolle.
Die meisten Verträge haben als Klausel sowas wie "Nebenabreden bedürfen der Schriftform". Wenn sogar die Bank selbst das schreibt, dann gilt auch nur das was im Vertrag sowie in AGB sofern einbezogen steht. Wenn sie also das nicht vertraglich festhält was sie eben nicht haben möchte, dann hat sie einfach Pech gehabt. Das ist weder ein Thema für das Strafrecht noch für ein ziviles Verfahren.