Der N26 Bank Thread / Erfahrungen Number 26

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Zivilprozess ist hier das Stichwort. Im Commerzbank Beispiel ist es nämlich auch keine Straftat.
    Man kann da so oft Geld hin- und wegüberweisen wie man möchte. Wenn es der Bank zu bunt wird kann sie kündigen, aber strafbar macht man sich damit keinesfalls.


    genau so schaut's aus.
    Zivilprozess mit Ziel auf Schadensersatz hat aber auch nur Aussicht auf Erfolg wenn man sich nicht vertragsgemäß verhalten hat. Weder bei der Kreditkartengeschichte noch im Commerzbankbeispiel ist das der Fall.
    Ein "so haben wir uns das nicht vorgestellt" spielt keine Rolle.
    Die von Merlin erwähnten "der Betrag ist zu gering" spielt auch keine Rolle.


    Die meisten Verträge haben als Klausel sowas wie "Nebenabreden bedürfen der Schriftform". Wenn sogar die Bank selbst das schreibt, dann gilt auch nur das was im Vertrag sowie in AGB sofern einbezogen steht. Wenn sie also das nicht vertraglich festhält was sie eben nicht haben möchte, dann hat sie einfach Pech gehabt. Das ist weder ein Thema für das Strafrecht noch für ein ziviles Verfahren.

    Viele Grüße


    Martin

  • Im Facebook von Number26 in den Kommentaren.


    Ehrlich gesagt finde ich das aber selbst nicht mehr.
    Ich habe den Eindruck da werden kritische und nicht gewünschte Einträge gelöscht bzw. im Blog auch nicht veröffentlicht. (nur meine persönliche Ansicht!)


    Wenn man sich -mit aller Vorsicht - die Kommentare durchliest wird für mich eines zumindest subjektiv sehr deutlich:


    - Die Einzahlfunktion haben eben doch nicht wenige genutzt
    sehr interessant zu sehen, wie viele Leute aus welchen Gründen auch immer Bargeld einzahlen "müssen"
    der DarioM-Effekt


    - Das "Management" hat sich bei Cash26 dermassen verkalkuliert, da musste die Notbremse gezogen werden


    - die Kundenstruktur ist nach Sichtung der Facebookkundschaft imho absolut nicht gewinnbringend, ja eher noch Taschengeld -und Studentenkonto, sowie verkappte Selbständige (Einmannunternehmer).

    Beste Grüße
    W.

  • Zitat

    Original geschrieben von 7650w - Das "Management" hat sich bei Cash26 dermassen verkalkuliert, da musste die Notbremse gezogen werden


    Zunächst: n26 ist nur eine Zwangs-App zum Wirecardbank-Konto, nix weiter.
    Wirecard Bank hat das letzte Wort bei den Kosten, wird jedoch Empfehlungen der App-Entwickler/Vermarkter folgen.


    Vielleicht geht n26 ja wieder zurück zum Taschengeldkonto, welches das Vorgängerprojekt von n26 war (Papayer, nach 1 Jahr in die Tonne geschoben)? Die nur 100€/Monat beim kostenlosen Geld einzahlen könnten das vermuten lassen :D .


    Zitat

    Original geschrieben von 7650w - die Kundenstruktur ist nach Sichtung der Facebookkundschaft imho absolut nicht gewinnbringend, ja eher noch Taschengeld -und Studentenkonto, sowie verkappte Selbständige (Einmannunternehmer).


    Vielleicht hat es doch einen Grund, dass gestandene Banken wie z.B. DKB massiv Interessenten ausfiltern, um dauerhaft ein kostenloses Konto gewinnbringend anbieten zu können? Wer hätte das gedacht ;) ?
    Aber selbst wenn das n26-Ding genauso wie das Vorgängerprojekt der App-Entwickler (Papayer) vor die Wand fahren sollte, trifft es keine armen Leute. Es wurde dann nur Venture Capital verballert. Kontoinhaber betrifft das nicht, weil sie eh keinen Vertrag mit n26 haben, sondern mit Wirecard Bank.


    UPDATE:
    Es war nach meiner Meinung von der Wirecard Bank dämlich, Bargeldeinzahlungen über 100€ mit mehr Gebühren zu belegen, als z.B. die Reisebank oder zum Teil auch die Postbank nimmt. Deutlich cleverer wäre es gewesen, z.B. jährlich 3 Bargeldeinzahlungen kostenlos zu lassen (wenn wirklich jemand sein Weihnachtsgeld oder Geld aus Autoverkauf bar einzahlen möchte).


    Noch dämlicher war es natürlich, ca. 4 Monate nach Einführung des als kostenlos angepriesenen Features die 180°-Wende zu vollziehen.


    Und: https://number26.de/wp-content…essemitteilung-Cash26.pdf
    "Damit macht das junge Unternehmen sich vor allem gänzlich unabhängig von Mittelmännern (Banken, Geldautomatenbetreibern, Kreditkarten Brands) und deren Kostenstruktur. Denn um Cash26 zu verwenden, benötigen Number26 Kunden ausschließlich ihr Smartphone."


    Findet den Fehler in dieser PM :eek:.


    Falls das .pdf von der Seite von n26 verschwindet (aus der Liste mit den Pressemitteilungen auf number26 IST diese PM bereits verschwunden), ist hier eine Kopie:
    https://www.pdfhost.net/index.…113b34adaac482fa0027ad54e

  • blacksun:


    Zitat

    Zivilprozess ist hier das Stichwort. Im Commerzbank Beispiel ist es nämlich auch keine Straftat. Man kann da so oft Geld hin- und wegüberweisen wie man möchte. Wenn es der Bank zu bunt wird kann sie kündigen, aber strafbar macht man sich damit keinesfalls.


    Falsch. Du solltest dir den 266b StGB mal genau durchlesen. Kleine Hilfestellung:


    Stichwörter:


    -> 3 Personen-Verhältnis und 2-Personen-Verhaltnis
    -> Stichwort Vermögensfügung über Vermögen, welches nicht oder nur in Teilen vorhanden ist, oder durch
    minderwertige Gegenleistung gesunken (!) ist (Prinzip der Gesamtsaldierung)
    -> Steigerung des Vermögens auf der anderen Seite durch Transaktionen (die des Täters, beachte
    Innenverhältnis: Kleine Überschreitungen des Vermögens erfüllen die in der Regel den 266B nicht)


    Grundsätzlich orientiert sich der 266b StGB an der Untreue, 266 StGB.


    Und der 266b kommt in der Praxis sehr viel häufiger vor, als hier viele User hier wahrhaben wollen; insbesondere dann, wenn Banken, Kreditkartenorganisationen, "Acquiring-Unternehmen" oder ausgebende Unternehmen Kunden loswerden möchten, die zu hohe Vermögensverschiebungen bei einem der beteiligten Unternehmen vornehmen.


    Goyale


    Zitat

    Ich fand seine Kommentare immer sehr informativ, und DarioM als Mensch interessant.


    Tatsächlich?


    Goyale II:


    Zitat

    Weshalb wurde DarioM eigentlich gesperrt? Weiß jemand etwas?


    Nun, dazu reicht in Blick in den Thread. 7650w Postings gibt einen kleinen Hinweis....



    blacksun:


    Zitat

    genau so schaut's aus.


    Nö.


    Zitat

    Zivilprozess mit Ziel auf Schadensersatz hat aber auch nur Aussicht auf Erfolg wenn man sich nicht vertragsgemäß verhalten hat.


    Stimmt. Aber das ist hier nicht die Frage. Die vertragsgemäße Abwicklung kann man aber tatsächlich in Frage stellen.


    Zitat

    Weder bei der Kreditkartengeschichte noch im Commerzbankbeispiel ist das der Fall. Ein "so haben wir uns das nicht vorgestellt" spielt keine Rolle.


    Doch. Keine Bank ist gezwungen, mir dir eine Geschäftsbeziehung zu unterhalten.


    Zitat

    Die meisten Verträge haben als Klausel sowas wie "Nebenabreden bedürfen der Schriftform". Wenn sogar die Bank selbst das schreibt, dann gilt auch nur das was im Vertrag sowie in AGB sofern einbezogen steht.


    Nun, auch das ist falsch. Die AGB gelten zusätzlich zum BGB. Und da steht sehr viel drin, einfach mal reinlesen.


    Zitat

    Wenn sie also das nicht vertraglich festhält was sie eben nicht haben möchte, dann hat sie einfach Pech gehabt. Das ist weder ein Thema für das Strafrecht noch für ein ziviles Verfahren.


    Nun, wenn es im StGB bzw. im BGB geregelt ist: doch.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!


  • Die Leute die CASH26 zum Bonus generieren genutzt haben, haben mit der Kreditkarte auf Number 26 eingezahlt und mit dem eingezahlten Geld wieder die Kreditkarte ausgeglichen.


    Zur Strafbarkeit nach §266b StGB müsste der Nutzer die Karten verwenden in dem Wissen, dass er nicht in der Lage sein wird das Geld zurückzuzahlen.


    Und genau das liegt im Falle des direkten Hin- und Herschiebens genau nicht vor. Darum geht es doch die ganze Zeit.


    Es geht hier nicht darum, dass sich jemand hier einen Kredit aufbaut um damit Sachen zu zahlen für die er kein Geld hat.


    Darum sehe ich hier noch immer keine strafbare Handlung.


    Wo siehst du hier übrigens den Schaden beim Aussteller der Kreditkarte?

  • Nein. Genau darum geht es im 266b nicht ausschließlich; das ist nur ein Teil(Tatbestand, Stichwort Gesamsaldierung und Aufbau von Vermögen auf Täterseite).


    Zumal den Ablauf bei den Transaktionen hier völlig außer Acht lässt, insbesondere die Frage der Bonität und deren möglichen Vor"gau_kelung".


    Deshalb nochmal: Genau lesen, verstehen oder einfach nicht das Gegenteil behaupten.

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  • Worum soll es denn sonst gehen wenn nicht darum?


    Das würde ja sonst dazu führen, dass das "normale" Nutzen einer Kreditkarte eine Straftat wäre...


    Du schreibst doch selbst:

    Zitat

    Stichwort Vermögensfügung über Vermögen, welches nicht oder nur in Teilen vorhanden ist, oder durch minderwertige Gegenleistung gesunken (!) ist (Prinzip der Gesamtsaldierung)


    Und genau das ist beim direkten hin- und herschieben um Bonus zu generieren nicht der Fall. Den Betrag den ich von der Karte abziehe habe ich doch direkt wieder auf dem Konto un die Karte auszugleichen.

  • Nein. Die normale Nutzung dient nicht dazu, Vermögen/Gesamtsalden auszugleichen oder gar Vermögen aufzubauen.

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