Der N26 Bank Thread / Erfahrungen Number 26

  • Zitat

    Original geschrieben von sparfux Goyale meint ja, es würde Probleme mit "nicht echten" Kreditkarten geben. Aber hat denn da schon mal jemand ernsthaft Probleme mit den "unechten" (Prepaid) Kreditkarten gehabt?


    Zum einen (um beim Thema N26 zu bleiben) ist es abmahnfähig und dilettantisch, eine elektronische Geldbörse/Prepaid Karte als "Kreditkarte" zu bezeichnen (so wie es n26 noch vor kurzem selber gemacht hat, siehe Menü oben von https://web.archive.org/web/20…4505/https://number26.de/ nach Schließen des archive.org-Frames oben).


    Zum anderen ist die Akzeptanz von Prepaid Karten deshalb schlechter als die von Kreditkarten, weil die Inhaber von Prepaid Karten im Durchschnitt (!) krimineller und dümmer als die Inhaber von Kreditkarten sind.
    Klar könnte der Autovermieter eine Kaution genauso gut im Guthaben einer Prepaid Karte wie im Kreditrahmen einer Kreditkarte blocken. Er macht es aber bei der Prepaid Karte oft nicht, weil die Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei dem Guthaben auf der Prepaid Karte z.B. um gestohlenes Geld handelt, höher ist, als diejenige, dass die Kreditkarte gestohlen ist. Und damit handelt sich der Autovermieter viel Ärger ein.


    Jede Akzeptanzstelle von Zahlkarten macht ein Scoring, und wenn ein Score unterschritten ist, wird die Karte abgelehnt.
    Der Autovermieter berücksichtigt u.a.:
    Wer mit Schufatot-Karte ankommt und einen dicken Schlitten mietet, hat statistisch öfter gestohlenes Geld auf der Karte als jemand, der mit Schufatot-Karte einen Kleinwagen mieten möchte.


    Allgemein:
    Je höher die Gewinnspanne des Händlers, umso höher ist dessen Bereitschaft, Zahlungen mit Prepaid-Karten zu akzeptieren, weil die Gewinnspanne dann das Zahlungsausfallrisiko kompensiert.


    Am POS mit "show your card" (z.B. beim Checkout aus dem Hotel, oder bei Aldi an der Kasse) ist die Betrugsgefahr niedriger als z.B. beim Onlineshopping mit Bezahlung mit Karte, und damit die Kartenakzeptanz höher. Eine Ausnahme ist der Autovermieter, weil hier nicht nur die Zahlungsfunktion der Karte genutzt wird, sondern zusätzlich eine Kaution geblockt werden muss.

  • blacksun:


    Zitat

    Mit Versicherung meinst Du Rechtschutzversicherung? Der DarioM hatte darauf hingewiesen dass eine solche Versicherung nie im Falle von Geldwäsche bezahlt.


    "SchnellerHund" postet ähnlich wie DarioM, incl. Satzbau, Rechtschreibfehler und anderer Indizien...;)


    zur eigentlichen Frage:


    Korrekt, da Vorsatztat. Geldwäscherei ist nur eine Möglichkeit, strafrechtlich belangt zu werden, Kreditkartenreiterei (....bezeichnet die nicht vertragsgemäße Beschaffung liquider Mittel unter Zuhilfenahme einer Kreditkarte, konkret §266b StGB) noch eine ganz andere, wahrscheinlichere.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Kreditkartenreiterei (....bezeichnet die nicht vertragsgemäße Beschaffung liquider Mittel unter Zuhilfenahme einer Kreditkarte, konkret §266b StGB) noch eine ganz andere, wahrscheinlichere.


    Wobei aber noch nie jemand hier Urteile zu diesem ominösen Straftatbestand zeigen konnte. ... sprich ich zweifle stark an, das es den wirklich gibt.


    Praktisch erfolgt einfach eine Kündigung durch die Bank, wie jetzt erst wieder im Falle von N26 aber keine Verfolgung einer angeblichen Straftat "Kreditkartenreiterei".

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69 Korrekt, da Vorsatztat. Geldwäscherei ist nur eine Möglichkeit, strafrechtlich belangt zu werden, Kreditkartenreiterei (....bezeichnet die nicht vertragsgemäße Beschaffung liquider Mittel unter Zuhilfenahme einer Kreditkarte, konkret §266b StGB) noch eine ganz andere, wahrscheinlichere.


    So einen Unsinn wie dass Kreditkartenreiterei strafbar sein könnte, habe ich lange nicht mehr auf TT gelesen. Kreditkartenreiterei ist (sofern der "Kreditkartenreiter" die Kreditkartenabrechnung immer korrekt zurückzahlt) eine vertragsgemäße Nutzung einer Kreditkarte.


    Das Recht des Kreditkartenherausgebers zur fristgemäßen Kündigung des Vertrages ist davon natürlich unberührt.

  • Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    ...
    Praktisch erfolgt einfach eine Kündigung durch die Bank, wie jetzt erst wieder im Falle von N26 aber keine Verfolgung einer angeblichen Straftat "Kreditkartenreiterei".


    Es liegt auch keine Straftat i.S.d. § 266b StGB vor wenn die Leute mit CASH26 das Geld zwischen ihrer Kreditkarte und dem Number 26 Giro einfach nur hin und herschieben.


    So ein Mist kommt heraus, wenn blind irgendwelche Zeilen aus einem Wiki kopiert.

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    zur eigentlichen Frage:


    Korrekt, da Vorsatztat. Geldwäscherei ist nur eine Möglichkeit, strafrechtlich belangt zu werden, Kreditkartenreiterei (....bezeichnet die nicht vertragsgemäße Beschaffung liquider Mittel unter Zuhilfenahme einer Kreditkarte, konkret §266b StGB) noch eine ganz andere, wahrscheinlichere.


    §266b StGB zielt darauf ab denjenigen zu bestrafen, der eine Scheck- oder Kreditkarte (Scheckkarten gibt es doch nicht mehr, oder?) zur Zahlung verwendet ohne die Absicht zu haben den Betrag dem Aussteller der Karte vertragsgemäß zu erstatten.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Es liegt auch keine Straftat i.S.d. § 266b StGB vor wenn die Leute mit CASH26 das Geld zwischen ihrer Kreditkarte und dem Number 26 Giro einfach nur hin und herschieben.


    Nunja, wenn durch diese Schiebereien z.B. Bonuspunkte erschlichen werden, kann das schon strafrechtlich relevant sein, auch noch ein weiterer Zwischenschritt (Gutscheine) dazu kommt.


    Ich stelle mir die Frage, mit welchem Aufwand man wie viel damit "verdient" oder verdienen könnte ...

  • Unser Dario wird ja bei dem Shitstorm in den (a)sozialen Fratzenbuch-Medien auch schon erwähnt. TT bricht evtl. heute den Online-User Rekord?
    :p :p :p

    Beste Grüße
    W.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Nunja, wenn durch diese Schiebereien z.B. Bonuspunkte erschlichen werden, kann das schon strafrechtlich relevant sein, auch noch ein weiterer Zwischenschritt (Gutscheine) dazu kommt.


    Kannst du das bitte etwas ausführen?
    Was haben die Bonuspunkte mit § 266b StGB zu tun?


    Bonuspunkte werden ja keine erschlichen. Bonuspunkte gibt es für Umsatz und Umsatz wurde offensichtlich ausreichend generiert.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Kannst du das bitte etwas ausführen?
    Was haben die Bonuspunkte mit § 266b StGB zu tun?


    Bonuspunkte werden ja keine erschlichen. Bonuspunkte gibt es für Umsatz und Umsatz wurde offensichtlich ausreichend generiert.


    Ich habe von 266b nichts geschrieben. Es geht allgemein um Betrug bzw. Erschleichen von Leistungen, evt. auch Computerbetrug.


    Ich weiß nicht, ob Bareinzahlungen über Kreditkarten Bonuspunkte auslösen, was aber soll sonst der Grund sein, warum man jeden Tag den Maximalbetrag für eine "Bareinzahlung" tätigt?


    Dann wird mit dem Geld auf N26 die Kreditkartenrechnung bezahlt. Der Bonus bleibt als Gewinn übrig. Lohnt aber wohl nur, wenn man das im "großen Stil" und täglich macht.


    Da damit kein tatsächlicher Umsatz generiert wird, könnte sich das als Betrug darstellen.


    Selbst wenn man da noch ein oder zwei Stationen hinzufügt, die sich aber auch wieder selbst bezahlen, dürfte das wohl den Tatbestand erfüllen.


    Ob das auch unter "Kreditkartenreiterei" fallen könnte, kann ich dir so nicht sagen, möglich wäre es. Da müsste man Kommentare wälzen ...


    Irgendeinen Straftatbestand dürfte es aber erfüllen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!