Moin moin liebe Gemeinde,
vielleicht kennt sich jemand mit der Gesetzgebung im Mietrecht besser aus als ich. Folgendes:
Ich bin aus der Mietwohnung ausgezogen. Im Mietvertrag steht, dass ich dafür sorgen dass die Ablesung der Heizung und der Wasserstände durch mich erfolgt und das ist für diese Kosten aufkommen muss.
Nun gab es ja vor einiger Zeit ein BGH Urteil (14.11.2007 - VIII ZR 19/07), welches aussagt, dass der Vermieter dafür verantwortlich ist. Somit er auch die Kosten tragen muss.
Nun stellt sich die Frage: Übergeht das BGH Urteil bzw. geltendes Recht den Mietvertrag oder muss ich tatsächlich die Kosten dafür übernehmen?
Danke im Voraus.
Greetz,
David