ZitatOriginal geschrieben von phonefux
Seltsame Einstellung. Wenn in einem Vertrag eine rechtswidrige Klausel enthalten und dies höchstrichterlich festgestellt ist, dann ist es der Verwender der Klausel (= der Vermieter), der sich rechtswidrig verhält, wenn er auf die Einhaltung der Klausel besteht. Das hat nichts mit Rauswinden aus Verträgen und erst recht nichts mit Vertragsbruch zu tun.
Und um nichts anderes ging es dem TE: Ist die (einseitig vom Vermieter vorgegebene) Klausel rechtmäßig oder ist sie es nicht. Das ist eine absolut legitime Frage.
(M.E. ist sie übrigens rechtmäßig.)
100 % Zustimmung (auch zur Rechtmäßigkeit im speziellen Fall)!
Wenn man mal hier im Forum sucht, findet man rund ums Thema Mietvertrag, Verhältnis Vermieter/Mieter etc. schon einiges, auch zu Klauseln in (ur)alten Verträgen, die - vorsichtig formuliert - nicht mehr zeitgemäß sind
Unwirksam sind z.B. Klauseln zu Schönheitsreparaturen mit starren Fristen oder ohne jegliche Bedingung "immer" beim Auszug etc.pp., sodass laut jüngerer BGH-Rechtsprechung in diesem Fall im Ergebnis GAR KEINE (Maler- etc.)Arbeiten bei Auszug fällig sind. Und da geht es bekanntlich nicht nur um 50-100 Euro..
Trotzdem gibt es noch immer - insbesondere - private Vermieter, die solche Klauseln in neue Verträge reinschreiben - Motto: Man kann's ja mal probieren..
ZitatOriginal geschrieben von drueckerdruecker
Die Blacklist zwischen privatgesellschaftlichen Vermietern über Wohnungskunden über solchen Kleinkram bei Aus- und Einzug möchte ich gern mal sehen. Kann man sich angesichts der Vielzahl Akteure überhaupt nicht vorstellen, deren Geheimhaltung eigentlich noch weniger. Größere Vermietungsgesellschaften hingegen haben - wie obige Banken sowieso - Rechtsabteilungen, die Rechtsänderungen zeitnah in die Abläufe einarbeiten, sodaß Handlungen und Reaktionen rechtskonform erfolgen sollten.
Jeder Bürger hat das Recht auf - kostenfreie, schriftliche, jährliche - Eigenauskunft, also Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten/übermittelten Daten (Bundesdatenschutzgesetz); eine solche "Blacklist" müsste also offengelegt werden.
"Kleine", einzelne private Vermieter haben oft keinen Rechtsanwalt, gebärden sich aber wie ein Richter bzw. meinen, sich bestimmte Rechte herausnehmen zu können. Und "bekommen dann einen knallroten Kopf", wenn im Einzelfall sich herausstellt, dass sie im Unrecht sind.
Letzteres Verhalten ist schlicht unprofessionell.
(An dem Punkt könnten sich nun Immobilienmakler mit Anwälten zusammentun, um ein "Rundum-Sorglos-Paket" für ebensolche Vermieter anbieten zu können; erst recht jetzt, da Vermieter - und eben nicht mehr der Mieter - den eingeschalteten Makler bezahlen müssen. Aber das nur am Rande..)
Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus - und das gilt für BEIDE Vertragsparteien.