Brauche Hilfe: Austauschgerät von D1 bekommen, unsicher ob ich es verkaufen kann?

  • Hi Community


    ich habe folgendes Problem, und hoffe ihr könnt mir da helfen.


    Ich habe am Freitag mein 7650, bei dem der Powerknopf kaum noch funktionierte, bei D1 in Reparatur gegeben (bin zwar nicht D1-Kunde, aber die Rechnung des Handys war von T-Mobile).
    Heute durfte ich das Austauschgerät abholen.
    So weit, so gut.
    Zu dem Austauschgerät bekam ich auch einen Lieferschein, auf dem z.B. auch die alte IMEI-Nummer meines ursprünglichen Geräts vermerkt ist.
    Ziemlich weit unten stenen aber noch folgende Dinge:


    Zitat

    Ich erkläre mich einverstanden, dass übergebene Austauschteile bis zur endgültigen Klärung des Gewährleistungsanspruches Eigentum der T-Mobile bleiben (längstens aber 30 Tage nach Erhalt der Austauschteile).


    Bei Artikelbezeichnung/Reparaturtext steht "Gewährleistung o. kostenpflichtiger Tausch 1:1"


    Für den Fall, dass kein Gewährleistungsanspruch nachgewiesen werden kann, erfolgt die Berechnung der angefallenen Kosten.


    Achja, es ist auch noch vermerkt, dass der T-Mitarbeiter keine Spuren einer mechanischen Beschädigung oder eines Flüssigkeitsschadens erkennen konnte, und den Fehler im Geschäft nachvollzogen hat (bei äusserlich erkennbaren Beschädigungen wäre das Gerät gar nicht erst zum Einschicken angenommen worden).


    Mein Problem ist aber, dass ich eigentlich vorhatte, mein 7650 (bzw. jetzt das neue Ausgetauschte) zu verkaufen.


    Also bin ich nochmal in den D1-Laden gegangen, und habe den (übrigens sehr netten) Herrn beim Reparaturservice gefragt, was der zitierte Abschnitt alles bedeuten kann (natürlich habe ich den Abschnitt komplett verstanden, aber ich wollte wissen, was wahrscheinlich passieren wird).


    Auf meine Fragen antwortete er, dass das defekte Gerät nun zu Nokia geschickt wird; sollten die einen Wasserschaden oder einen mechanischen Fehler finden, fällt es nicht unter Gewährleistungsfall, sonst (z.B. bei Verschleiß) schon.
    Der Herr sagte auch, dass es äußerst selten vorkommt, bzw. dass er es noch nie erlebt habe, dass Nokia oder andere Hersteller sagen, dass es eben einer der Fälle ist, die nicht unter Gewährleistung fallen, sondern kostenpflichtig sind.
    Für den Fall, dass es doch so kommen sollte, und ich das Austauschgerät nicht zurückgeben will, soll Nokia pauschal so um die 250€ verlangen, meinte er.


    D.h. ja, dass ich 250€ bezahlen müsste, wenn ich das Austauschgerät verkauft habe und plötzlich wider erwarten der Fall nicht unter Gewährleistung fällt.


    Nun, er sagte zwar, dass dies äußerst selten vorkomme - und wenn ich so überlege, wie viele 7650's (oder allgemein Nokias) einen defekten Powerknopf haben, erst Recht - doch was mich beunruhigt sind folgende Dinge:


    1. Als ich am Freitag vorher im NSC war, sagte man mir, dass es wahrscheinlich als mechanischer Fehler eingestuft werde und somit de Reparatur kostenpflichtig wäre


    2. Ist mir das Handy auch schon mal hingefallen (zuhause, aus niedriger Höhe auf den Teppich), aber der Sturz war nicht sehr stark, und wie gesagt ist der Fehler ja beim 7650 weit verbreitet (es werden ja wohl nicht alle 7650-Nutzer mal ihr Handy fallengelassen haben).



    Jetzt ist mein Problem eben, dass ich das Gerät verkaufen wollte, aber natürlich für den angeblich unwahrscheinlichen Fall nicht dann plötzlich so viel Geld berappen möchte, doch 30 Tage auf den Verkauf warten möchte ich eigentlich auch nicht.


    Daher meine Frage: Glaubt ihr, dass das Ganze negativ enden könnte?
    Oder kann ich (relativ) ruhen Gewissens das neue 7650 verkaufen?
    Vor allem würde mich interessieren, was eventuell T-Mobile- oder Nokia-Mitarbeiter hier sagen, oder auch Leute, die das gleiche oder ähnliche Problem hatten.


    Hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen (auch wenn ich weiß, dass man da nichts 100%ig sagen kann).


    Euer Azad


    PS: Ein kürzerer und passenderer Titel ist mir leider nicht eingefallen :cool:

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    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • So nachdem ich deinen Roman gelesen habe, fasse ich mal zusammen:
    Du hattest ein 7650 bei dem der Powerknopf kaputt war. Das ist irgendwie eingeschickt worden und Du hast jetzt ein Austauschgerät. Dieses Gerät gehört nach 30 Tagen Dir und Nokia behält sich das eingeschickte Gerät zurück. Sollte jetzt aber Nokia feststellen, dass Du das Handy selbst kaputt gemacht hast, berechnen Sie Dir 250 EUR.


    Also wenn ich das somit richtig verstanden habe gehört das Austauschgerät nach 30 Tagen Dir und Du kannst es verkaufen. Vorher gehört es Dir aber noch nicht. Insofern würde ich die 30 Tage abwarten.


    CU

  • Ja das ist mir ja klar. Nur will ich wie gesagt eigentlich nicht 30 Tage warten.
    Und da der Berater von T-Mobile sagte, es wäre unwahrscheinlich (wogegen irgendwie die Aussage des anderen im Nokia-Shop spricht), wollte ich halt wissen, ob ihr glaubt, dass ich es verkaufen kann, oder ob ich besser warten soll (was mir wirklich unlieb wäre).


    Wenn die entscheiden sollten, dass es unter Gewährleistung fällt, gehört da Gerät mir ja dann sofort.
    Aber wer weiß ob das so kommt, und wann...


    Daher wollte ich auch von einem D1- oder Nokia-Mitarbeiter wissen, wie lange so ein Vorgang normalerweise dauert.

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  • Zitat

    Original geschrieben von nc2001
    gehört das Austauschgerät nach 30 Tagen Dir und Du kannst es verkaufen.


    Aber ob´s schlau ist, ist die Frage.


    Wie er schon sagte. Wenn es 250 Euro kosten soll, könnte er sagen: "Dann will ich mein altes Telefon zurück!".


    Ohne Austauschgerät ist er den Preisvorstellungen von Nokia bzw. dem T-Punkt hilflos ausgesetzt.

  • Ja das stimmt.
    Also ich würde an Deiner Stelle wirklich mal abwarten was passiert. Meistens kommt es anders als man denkt. Sonst hast Du nachher nur noch mehr Ärger am Hals.


    CU

  • Re: Brauche Hilfe: Austauschgerät von D1 bekommen, unsicher ob ich es verkaufen kann?


    Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    ...
    Oder kann ich (relativ) ruhen Gewissens das neue 7650 verkaufen?
    ...


    Nein kannst Du nicht, das Handy ist Eigentum von T-Mobile. Damit dürfte deine Frage doch beantwortet sein.
    Ich würde auf jeden Fall warten, egal was der T-Punkt MA sagt.


    cu
    Thomas

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  • Hallo!


    Natürlich kann er es verkaufen, er kann es nur nicht wirksam übereignen.



    bimmel'SCNR'bommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Dass das Gerät rechtlich noch T-Mobile gehört ist mir klar.
    Hätte es auch nur verkauft wenn ich mir total sicher hätte sein können, dass es im Nachhinein zurückverlangt wird.
    Es wäre nicht rechtens gewesen, aber dann hättet ich das sozusagen nach den 30 Tagen "nachträglich legalisiert" (klar, dass das rechtlich Schwachsinn ist).
    Aber im Zweifelsfall werde ich es natürlich nicht verkaufen, sondern abwarten (wäre ja doch dumm, man weiß ja nie).
    Auf jeden Fall danke nochmal für eure bisherigen Antworten,
    der Grundtenor scheint ja deutlich Richtung Warten zu gehen (wie ich erwartet hatte).


    Aber falls es doch noch jemand geben sollte, der triftige Gründe nennen könnte, die für eine Sicherheit über den Verlauf der Fallunterscheidung seitens Nokia sprächen, oder die "genannten Insider" da aus Erfahrung sprechen können, wäre es doch nett, wenn er/sie dies tun würde. :)

    Vertrauensliste


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  • Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    Aber falls es doch noch jemand geben sollte, der triftige Gründe nennen könnte, die für eine Sicherheit über den Verlauf der Fallunterscheidung seitens Nokia sprächen, oder die "genannten Insider" da aus Erfahrung sprechen können, wäre es doch nett, wenn er/sie dies tun würde. :)


    Selbst ein Insider kann dazu nichts sagen weil er dein Gerät nicht gesehen hat. Sollte T-Mobil doch mit einer Forderung auf dich zukommen, zählt Deine Unterschrift, nicht was der Mitarbeiter zu Dir gesagt hat.


    T-Mobil muss in den ersten sechs Monaten nach Rechnungsstellung Dein Verschulden am Schaden nachweisen. Daran solltest du denken, wenn die sich im Nachhinein nochmal melden.



    Gruß, Tom.

  • Klar, aber ich sagte ja, dass es äußerlich gut aussieht und der D1-MA das bestätigt hat.
    Wollte ja auch nur ein Statement so einen Fall allgemein betreffend.


    Dass das nur in den ersten 6 Monaten so ist, wusste ich allerdings nicht (auch wenn ich den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie kenne).
    Allein auf die Aussage eines T-MA's aufbauend würde ich ja auch nicht handeln - weswegen ich hier mal nachfragen wollte.
    Und dass ich durch meine Unterschrift zu all den Bedingungen zugestimmt habe, ist mir natürlich auch klar (auch wenn mir diese Bedingungen vorher nicht mitgeteilt worden sind, aber das ist jetzt mal zweitrangig).


    Wie gesagt, im Zweifelsfall (und den habe ich im Moment) werde ich halt maximal 30 Tage warten (oder eine Speichererweiterung für das 7650 ist bis dahin möglich ;)).

    Vertrauensliste


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