Hi Community
ich habe folgendes Problem, und hoffe ihr könnt mir da helfen.
Ich habe am Freitag mein 7650, bei dem der Powerknopf kaum noch funktionierte, bei D1 in Reparatur gegeben (bin zwar nicht D1-Kunde, aber die Rechnung des Handys war von T-Mobile).
Heute durfte ich das Austauschgerät abholen.
So weit, so gut.
Zu dem Austauschgerät bekam ich auch einen Lieferschein, auf dem z.B. auch die alte IMEI-Nummer meines ursprünglichen Geräts vermerkt ist.
Ziemlich weit unten stenen aber noch folgende Dinge:
ZitatIch erkläre mich einverstanden, dass übergebene Austauschteile bis zur endgültigen Klärung des Gewährleistungsanspruches Eigentum der T-Mobile bleiben (längstens aber 30 Tage nach Erhalt der Austauschteile).
Bei Artikelbezeichnung/Reparaturtext steht "Gewährleistung o. kostenpflichtiger Tausch 1:1"
Für den Fall, dass kein Gewährleistungsanspruch nachgewiesen werden kann, erfolgt die Berechnung der angefallenen Kosten.
Achja, es ist auch noch vermerkt, dass der T-Mitarbeiter keine Spuren einer mechanischen Beschädigung oder eines Flüssigkeitsschadens erkennen konnte, und den Fehler im Geschäft nachvollzogen hat (bei äusserlich erkennbaren Beschädigungen wäre das Gerät gar nicht erst zum Einschicken angenommen worden).
Mein Problem ist aber, dass ich eigentlich vorhatte, mein 7650 (bzw. jetzt das neue Ausgetauschte) zu verkaufen.
Also bin ich nochmal in den D1-Laden gegangen, und habe den (übrigens sehr netten) Herrn beim Reparaturservice gefragt, was der zitierte Abschnitt alles bedeuten kann (natürlich habe ich den Abschnitt komplett verstanden, aber ich wollte wissen, was wahrscheinlich passieren wird).
Auf meine Fragen antwortete er, dass das defekte Gerät nun zu Nokia geschickt wird; sollten die einen Wasserschaden oder einen mechanischen Fehler finden, fällt es nicht unter Gewährleistungsfall, sonst (z.B. bei Verschleiß) schon.
Der Herr sagte auch, dass es äußerst selten vorkommt, bzw. dass er es noch nie erlebt habe, dass Nokia oder andere Hersteller sagen, dass es eben einer der Fälle ist, die nicht unter Gewährleistung fallen, sondern kostenpflichtig sind.
Für den Fall, dass es doch so kommen sollte, und ich das Austauschgerät nicht zurückgeben will, soll Nokia pauschal so um die 250€ verlangen, meinte er.
D.h. ja, dass ich 250€ bezahlen müsste, wenn ich das Austauschgerät verkauft habe und plötzlich wider erwarten der Fall nicht unter Gewährleistung fällt.
Nun, er sagte zwar, dass dies äußerst selten vorkomme - und wenn ich so überlege, wie viele 7650's (oder allgemein Nokias) einen defekten Powerknopf haben, erst Recht - doch was mich beunruhigt sind folgende Dinge:
1. Als ich am Freitag vorher im NSC war, sagte man mir, dass es wahrscheinlich als mechanischer Fehler eingestuft werde und somit de Reparatur kostenpflichtig wäre
2. Ist mir das Handy auch schon mal hingefallen (zuhause, aus niedriger Höhe auf den Teppich), aber der Sturz war nicht sehr stark, und wie gesagt ist der Fehler ja beim 7650 weit verbreitet (es werden ja wohl nicht alle 7650-Nutzer mal ihr Handy fallengelassen haben).
Jetzt ist mein Problem eben, dass ich das Gerät verkaufen wollte, aber natürlich für den angeblich unwahrscheinlichen Fall nicht dann plötzlich so viel Geld berappen möchte, doch 30 Tage auf den Verkauf warten möchte ich eigentlich auch nicht.
Daher meine Frage: Glaubt ihr, dass das Ganze negativ enden könnte?
Oder kann ich (relativ) ruhen Gewissens das neue 7650 verkaufen?
Vor allem würde mich interessieren, was eventuell T-Mobile- oder Nokia-Mitarbeiter hier sagen, oder auch Leute, die das gleiche oder ähnliche Problem hatten.
Hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen (auch wenn ich weiß, dass man da nichts 100%ig sagen kann).
Euer Azad
PS: Ein kürzerer und passenderer Titel ist mir leider nicht eingefallen :cool: