Stimmt, so rum hab ich nicht gedacht.
Wie dem auch sei, Niederlassungserlaubnis am besten mitnehmen und dann sollte die Sache gegessen sein.
Zitat
Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2005 berechtigen folgende Aufenthaltstitel zu visumfreien Aufenthalten von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen zu touristischen Zwecken in den anderen Schengen-Staaten:
•Aufenthaltserlaubnis
•Niederlassungserlaubnis
•Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Quelle: Auswärtiges Amt
Ganz sicher kann man gehen indem man beim Konsulat anruft und fragt.
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