Abgelaufener Pass - Aufenthaltstitel gültig auf Reisen?

  • Nabend miteinander,


    in 2 Wochen werde ich mit einer Bekanntin ins Ausland (Kenia) fliegen. Nun gibt es wohl einige Komplikationen bezüglich der Einreise.


    Meine Bekannte ist türkische Staatsbürgerin und hat hier eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Der Pass ist abgelaufen, die Beantragung einer Aufenthalts ID Card wurde schon gemacht, aber das dauert zu lange, so dass diese vor dem Reiseantritt nicht mehr kommt. Ein neuer Pass existiert, aber ohne Aufenthaltstitel.


    Die Reise gestaltet sich wie folgt:


    Hin:
    Von Deutschland nach Belgien
    Von Belgien nach Kenia
    Rück:
    Kenia nach Frankreich
    Frankreich nach Deutschland


    Nun habe ich gehört, dass der Aufenthaltstitel mit alten Pass nicht erlischt. Heißt das, wenn sie sich im Schengener Raum bewegt, müsste sie diesen vorzeigen? Oder spielt das gar keine Rolle, weil es sich ja nur um einen Zwischenstopp in den EU Ländern handelt? Wir werden den Flughafen nicht verlassen.


    Für Kenia existiert ein Visum.


    Vielleicht sind hier ja Leute die viel Reisen, und mir diesbezüglich eine Auskunft geben könnten :)

    Vier Dinge die größer sind als alle anderen:


    Frauen und Pferde und Macht und Krieg

  • Da ihr den Flughafen/Transitbereich nicht verlasst sollte das egal sein. Ich würde den alten Pass aber sicherheitshalber mal mitnehmen falls sich die Franzosen doch noch quer stellen sollten. Problematisch dürfte es nur werden wenn ihr einen längeren Aufenthalt in Frankreich hättet und deren Einreisebestimmungen zur Geltung gekommen wären. Dann gilt das was für jeden türkischen Staatsbürger gilt wenn er nach Frankreich will.

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    Problematisch dürfte es nur werden wenn ihr einen längeren Aufenthalt in Frankreich hättet und deren Einreisebestimmungen zur Geltung gekommen wären. Dann gilt das was für jeden türkischen Staatsbürger gilt wenn er nach Frankreich will.


    Was sollte an französischen Einreisebestimmungen das "spezielle" Problem sein?
    Der Schengenraum muss doch einheitliche Einreisebestimmungen für Bürger aus Drittländern haben!?

  • Mag sein, allerdings benötigen Türken AFAIK ein Visum um nach Deutschland einzureisen. Möglicherweise benötigen sie das auch in Frankreich. Die Dame hat eine Niederlassungserlaubnis die sowas wie ein Visum ist. Deshalb würde ich den Pass mitnehmen da man sie ohne Visum wieder zurückschicken könnte. ;)

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    Mag sein, allerdings benötigen Türken AFAIK ein Visum um nach Deutschland einzureisen. Möglicherweise benötigen sie das auch in Frankreich.


    Das benötigen sie http://www.ambafrance-de.org/Brauche-ich-ein-Visum-fur-Frankreich-normaler-Pass. Ich meine ja: Wie sollte es auch anders sein? Wenn dann beim Reisen innerhalb des Schengenraums keine Grenzkontrollen mehr stattfinden (d.h., der Türke auch über einen anderen Schengenstaat einreisen und von dort ohne Kontrolle nach Frankreich einreisen könnte)?


    Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    Die Dame hat eine Niederlassungserlaubnis die sowas wie ein Visum ist.


    Deshalb Niederlassungserlaubnis mitnehmen.


    Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    Deshalb würde ich den Pass mitnehmen da man sie ohne Visum wieder zurückschicken könnte.


    Du meinst, weil in deutschen Aufenthaltstiteln die Passnummer des Inhabers eingetragen ist, oder..?
    So fand ich's zumindest in den Bildern auf Wikipedia etc. abgebildet, als ich kurz gesucht habe.
    Dann würde ich (als Laie) wohl auch den alten Pass mitnehmen, wenn dem so ist.


    Fände ich aber schon nervig, wenn man aufgrund neuen Reisepasses auch einen neues Aufenthaltsdokument beantragen müsste :rolleyes: Ich habe ja selbst eine Niederlassungserlaubnis in einem anderen Schengenstaat. Bei mir ist keine Passnummer eingetragen. Insofern ist mein Dokument "unabhängig" vom Pass (das gilt hier meiner Erinnerung - und ich bekomme solche Aufenthaltsdokument sicher ein Dutzend mal pro Jahr zu Gesicht - auch für Schengen-Drittstaatler, die ebenfalls Dokumente ohne eingetragene Passnummer haben).

  • Ich frage mich, warum ein Albaner hier ohne Visum nach Deutschland darf, ein Türke aher nicht?


    Schließlich hat die EU ein Freizügigkeitsabkommen mit der Türkei. Mir ist bekannt, dass dieses Abkommen auf Arbeitszuzug abzielt, aber die Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei sind doch enger, als die zwischen Albanien und der Türkei?

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  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Ich frage mich, warum ein Albaner hier ohne Visum nach Deutschland darf?


    Visapflicht 2010 abgeschafft:


    "Die EU will mit der Reiseerleichterung den Staaten einen Anreiz dafür geben, den notwendigen Reformprozess für eine Mitgliedschaft in der EU voranzutreibe. Bosnien und Albanien hoffen auf eine Aufnahme in den kommenden zehn Jahren"


    http://www.zeit.de/politik/aus…ze-albanien-bosnien-visum


    Dies ist natürlich momentan brisanter Aktualität, vor dem Hintergrund, dass Albaner 2015 die drittgrösste Asylantragsstellergruppe in Deutschland waren.. Wie hiess es noch 2010?


    "Wir müssen alles tun, damit es keinen Missbrauch gibt", sagte der belgische Staatssekretär für Einwanderung, Melchior Wathelet, als EU-Ratsvorsitzender zur Grenzöffnung "auf Bewährung"."
    (...)
    Zugleich wurden auch "Notfall-Konsultationen" vereinbart, damit die EU "auf Schwierigkeiten reagieren kann, die durch den Zustrom von Personen aus dem westlichen Balkan entstehen können". Die Kommission könne "nötigenfalls die Aussetzung des visafreien Reiseverkehrs vorschlagen".
    (...)
    Mehrere EU-Staaten – darunter Deutschland, Belgien, die Niederlande und Schweden – hatten auf eine Flut von Bürgern aus Serbien und Mazedonien verwiesen, die nach dem Verzicht auf Einreisevisa vom Dezember 2009 die Einreisemöglichkeit zu Asylanträgen nutzten. "Das ist ein ernsthaftes Problem und wir wollten nicht, dass sich diese Geschichte wiederholt", sagte Wathelet."


    http://www.welt.de/politik/aus…aner-und-Bosnier-auf.html


    Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    ein Türke aher nicht?


    Klingt etwas zynisch, aber ich vermute: Weil es schlicht zuviele Türken auf der Welt gibt (ein mehrfaches der Bevölkerung von Jugoslawien und Albanien zusammen), so dass davor doch einige zurückgeschreckt sind. Würde wetten, auch die Türken würden schon längst visafrei einreisen, hätte die Türkei nur 5 Mio. Einwohner oder so. "Die paar wenigen einreiseberechtigten Albaner und Bosnier dagegen sind ein Tropfen auf den heissen Stein, das merkt man schon nicht".


    PS: Zweite Vermutung: Zyprer und Griechen könnten sich als EU-Mitglieder quergestellt haben.



    Ansonsten fielen mir jetzt nicht wirklich triftige sachliche Gründe ein, warum ausgerechnet Türken nicht visafrei einreisen dürfen sollten. Wie zum Beispiel Sicherheitsbedenken: Bosnien und Serbien haben beispielsweise eine wesentlich jüngere und präsentere Kriegsvergangenheit, und in Lateinamerika und der Karibik gibt's genug Staaten deren Kriminalitäts- und Mordraten wortwörtlich "zigmal" so hoch wie in der Türkei sind - deren Bürger aber dennoch visafrei in den Schengenraum reisen...

  • Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Das benötigen sie http://www.ambafrance-de.org/Brauche-ich-ein-Visum-fur-Frankreich-normaler-Pass. Ich meine ja: Wie sollte es auch anders sein? Wenn dann beim Reisen innerhalb des Schengenraums keine Grenzkontrollen mehr stattfinden (d.h., der Türke auch über einen anderen Schengenstaat einreisen und von dort ohne Kontrolle nach Frankreich einreisen könnte)?


    Hättest du zwischen den Zeilen gelesen wäre es klar dass es egal ist ob und wie sie von Frankreich hier her kommt.
    Von Kenia nach Frankreich ist aber eine ganz andere Geschichte.
    Kann ja jeder behaupten in Land X zu leben um illegal einzureisen ;)
    Da sie den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen reisen sie auch nicht in Frankreich ein. Der letzte Ort ist der Ausschlaggebende, und das ist Deutschland. Allerdings besteht die Möglichkeit dass das in Frankreich hinterfragt wird. Da ist es nun mal gut ein Dokument vorzeigen zu können das beweist im Bestimmungsland auch willkommen zu sein. Kleinere Flughäfen haben manchmal keinen Transitbereich. Da wird alles kontrolliert. Auch kann es sein das was passiert und Frankreich verstärkt kontrolliert. In Kenia gibt es auch Terrorismus usw. usf.
    Wer in solche Länder reist sollte lieber ein Dokument zu viel in der Tasche haben als zu wenig ;)


    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Deshalb Niederlassungserlaubnis mitnehmen.



    Du meinst, weil in deutschen Aufenthaltstiteln die Passnummer des Inhabers eingetragen ist, oder..?
    So fand ich's zumindest in den Bildern auf Wikipedia etc. abgebildet, als ich kurz gesucht habe.
    Dann würde ich (als Laie) wohl auch den alten Pass mitnehmen, wenn dem so ist.


    Nein, viel eher weil ich so Dinger schon im Reisepass eingeklebt gesehen habe ;)
    War auch bei der Aufenthaltserlaubnis damals so. Es gab die übliche grüne Karte mit Foto und eine Version die im Pass eingeklebt war. Meine war so eine und immer wenn ich einen neuen Pass geholt habe durfte ich mir eine neue einkleben lassen. War aber auch nur ein mal der Fall da das später dann abgeschafft wurde.



    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Fände ich aber schon nervig, wenn man aufgrund neuen Reisepasses auch einen neues Aufenthaltsdokument beantragen müsste :rolleyes: Ich habe ja selbst eine Niederlassungserlaubnis in einem anderen Schengenstaat. Bei mir ist keine Passnummer eingetragen. Insofern ist mein Dokument "unabhängig" vom Pass (das gilt hier meiner Erinnerung - und ich bekomme solche Aufenthaltsdokument sicher ein Dutzend mal pro Jahr zu Gesicht - auch für Schengen-Drittstaatler, die ebenfalls Dokumente ohne eingetragene Passnummer haben).


    Das ist es auch. Allerdings hat so ein Pass ja eine Gültigkeit von mehreren Jahren wo es dann wiederum ein recht geringer Aufwand ist.

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    Hättest du zwischen den Zeilen gelesen wäre es klar dass es egal ist ob und wie sie von Frankreich hier her kommt.


    Huh? Das war doch immer klar. Hättest du zwischen den Zeilen gelesen, wäre es klar gewesen, dass es darum doch überhaupt nie ging. Ich zitiere nochmal von oben:

    Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    allerdings benötigen Türken AFAIK ein Visum um nach Deutschland einzureisen. Möglicherweise benötigen sie das auch in Frankreich.

    Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    Problematisch dürfte es nur werden wenn ihr einen längeren Aufenthalt in Frankreich hättet und deren Einreisebestimmungen zur Geltung gekommen wären. Dann gilt das was für jeden türkischen Staatsbürger gilt wenn er nach Frankreich will.


    1. Wenn sie es in Deutschland benötigen, dann ist das nicht nur "möglicherweise" in Frankreich so - dann muss das so sein.
    2. Der Aufenthalt in Frankreich hat nicht viel zu sagen. Die französischen Einreisebestimmungen kommen so oder so zum tragen. Sie können halt im Grundsatz nicht von den deutschen abweichen.

    Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    Da sie den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen reisen sie auch nicht in Frankreich ein. Der letzte Ort ist der Ausschlaggebende, und das ist Deutschland


    Nein! (bzw. "doch", sie reisen in Frankreich in das Schengen-Gebiet ein)


    Bei Einreise aus einem Nicht-Schengen-Land (Kenia) und Weiterreise innerhalb des Schengenraums (nach Deutschland) findet eine Einreise statt. Es gibt zwei Transitbereiche: Einen "ausserhalb Schengen" und einen "innerhalb Schengen". Wenn du so willst "zwischen diesen beiden" ist in Paris die französische Einreisekontrolle zu passieren:


    "When travelling through a Schengen airport, flights are separated into Schengen and non-Schengen flights, similar to domestic and international flights elsewhere. This means if your flight originates from a non-Schengen country but are connecting via a Schengen airport to another Schengen country (or vice-versa), you must clear passport control at the first (or last) airport you travel through within the Schengen area"


    http://wikitravel.org/en/Travel_in_the_Schengen_Zone



    Anders formuliert: Den Begriff "Transitbereich" können wir hier m.E. "vergessen". Es gibt keinen kontroll- bzw. visafreien Transit. Bei der Ausreise in Belgien und bei der Wiedereinreise in Frankreich finden Passkontrollen statt. Und die beinhalten in Paris für Drittstaater grundsätzlich auch die Kontrolle von Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis bei der Einreise.

  • PS: Anders herum gedacht ist es vielleicht offensichtlicher:


    Ein Franzose fährt in Paris mit dem Taxi zum Flughafen und steigt in den Flieger nach Deutschland ein. Da dies "innerhalb Schengen" ist, findet weder in Paris bei der Ausreise noch bei der Einreise am deutschen Flughafen eine Ausreise- bzw. Einreisekontrolle statt (nicht zu verwechseln mit möglicher Zollkontrolle!). Das ist so.


    Der Threadersteller möchte von Kenia ankommend in Paris in den gleichen Flug nach Deutschland einsteigen - dessen Passagiere am Ziel in Deutschland nicht mehr kontrolliert werden. Folglich muss er "vorher" in Paris die französiche Einreisekontrolle passieren.


    Es "darf" ja nicht sein, dass alle in Kenia eingestiegenen Passagiere gänzlich ohne Kontrolle in Deutschland aus dem Flughafen spazieren.

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