Vertragshandy - steuerliche Handhabung

  • Hallo zusammen,


    vielleicht könnt ihr mir bei folgendem "Problem" helfen, denn auch mein Steuerberater hat erst einmal mit den Schultern gezuckt.


    Ich bin Freiberufler und habe meine Handys bislang immer getrennt von einem Vertrag gekauft. Für den September plane ich den Wechsel in einen neuen Geschäftskundentarif mit Handy, genauer gesagt iPhone, und in diesem Tarif gibt es jedes Jahr ein neues Gerät. Beim Solokauf habe ich bislang immer den kompletten Kaufpreis des Handys gebucht und es entsprechend abgesetzt. Wie ist es jetzt bei einem Vertragsgerät, buche ich da zum einen wie bisher den monatlichen Grundpreis und zum anderen die Zuzahlung für das Gerät und es ist damit ein geringwertiges Wirtschaftsgut und nach einem Jahr bereits abgeschrieben?


    Vielleicht sind hier User mit fundierten Infos bzw. "Leidensgenossen", die mir sagen können, wie sie es steuerlich handhaben bzw. was zu beachten ist.

  • Auwe. Wenn dein Steuerberater das nicht weiß, solltest du diesen absetzen. Und zwar nicht nur von der Steuer. ;-)


    Das was es an Wissen dazu braucht, lernt man bereits in der obligarorischen Grundvorlesung im BWL Studium.


    Kaufpreis zur steuerichen Behandlung auf seiten des Nutzers ist das, was auf der Rechnung steht. Also meinetwegen auch nur 1€. Abgeschrieben wird das dann als GWG sofort, mindert also das zu versteuernde Einkommen.

    frankofone Telekommunikation - Frank Peetz
    Georg-Masel-Str. 24 ~ 95463 Bindlach
    Tel.:09208 - 4199999 (Verbindungskosten zu dt. Festnetznummern)
    www.frankofone.de | info@frankofone.de (aktuell KEIN Email-Support)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!