KFZ-Ummeldung durch Schuldner wg. Umzug - Fahrzeugbrief besitzt Gläubiger

  • Mahlzeit zusammen,


    Schuldner "S" hat von Gläubiger "G" ein privates Darlehen für den Kauf eines KFZ erhalten. Rückzahlungsmodalitäten etc. wurden in einem Darlehensvertrag festgehalten, auch wurde G für die Dauer der Fahrzeugbrief zugesprochen.


    S zieht nun in einen neuen Zulassungsbezirk und benötigt den Brief für die Ummeldung. S nennt die Adresse und die Kontaktperson bei der Zulassungsstelle an die der Brief geschickt werden soll. Von dieser würde G den Brief auch zurück erhalten.


    Bevor G den Brief mit der Post verschickt und/oder nicht zurück erhält, würde dieser die 60km Fahrt auf sich nehmen und persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen. Ist das so einfach: Brief vorlegen, vielleicht irgendwas unterschreiben und den geänderten Brief wieder mitnehmen?


    Wie ist der genaue Ablauf? Es müßte doch vergleichbar mit einem finanzierten PKW sein, bei dem die Bank den Brief in den Händen hält?!


    Dank vorab!

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  • Re: KFZ-Ummeldung durch Schuldner wg. Umzug - Fahrzeugbrief besitzt Gläubiger


    Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    . Ist das so einfach: Brief vorlegen, vielleicht irgendwas unterschreiben und den geänderten Brief wieder mitnehmen?


    Wie ist der genaue Ablauf? Es müßte doch vergleichbar mit einem finanzierten PKW sein, bei dem die Bank den Brief in den Händen hält?!


    Dank vorab!


    Ja, ist so einfach. Der Gläubiger fährt zusammen mit dem Schuldner zur Zulassungsstelle, S legt Ummeldebestätigung vor, Adresse wird im Teil I und II geändert, dann nimmt G den Brief wieder mit.

  • Re: Re: KFZ-Ummeldung durch Schuldner wg. Umzug - Fahrzeugbrief besitzt Gläubiger


    Zitat

    Original geschrieben von Tetovar
    Ja, ist so einfach. Der Gläubiger fährt zusammen mit dem Schuldner zur Zulassungsstelle, S legt Ummeldebestätigung vor, Adresse wird im Teil I und II geändert, dann nimmt G den Brief wieder mit.


    Danke für Rückmeldung.
    Müssen S und G unbedingt zusammen zur Zulassungsstelle?
    S nannte ja auch die Möglichkeit, den Brief an Herrn X der Zulassungsstelle (S scheint den Fall dort wohl schon geschildert zu haben) zu schicken, von der man diesen auch zurück erhalten würde. Würde man dort mit dem eingesandten Fahrzeugbrief auf S zur Umschreibung warten?
    G wäre es am liebsten: Brief alleine bei der Zulassungsstelle vorlegen, die sollen das ändern und dann nimmt er den Brief wieder mit.
    Werde G wohl auch mal raten, nächste Woche einfach bei der Zulassungsstelle anzurufen.

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  • Re: Re: Re: KFZ-Ummeldung durch Schuldner wg. Umzug - Fahrzeugbrief besitzt Gläubiger


    G könnte den Brief alleine ändern, bräuchte halt eine Vollmacht von S.


    Dann könnte G alleine hin, Vollmacht hinlegen, umschreiben, und dann den Fahrzeug-Schein dem S übergeben.

  • Die Banken schicken in solchen Fällen den KFZ-Brief zur Zulassungsstelle und erhalten diesen nach erfolgter Ummeldung (Schuldner geht dann zur Zulassungsstelle und nimmt die Ummeldung vor) auch wieder zurück geschickt. Das funktioniert zuverlässig und der Schuldner bekommt den KFZ-Brief nie in die Hände.


    Eigentlich spricht nichts dagegen, dass dies auch bei Privatpersonen so gemacht werden kann, wenn der Grund genannt wird (Fahrzeug als Sicherheit). Ich würde da aber vorher anrufen.


    Davon ab:
    Der KFZ-Brief nützt im Zweifel gar nichts. Erstens ist es kein Eigentumsnachweis (mehr) und zweitens kann der Halter einfach zur Zulassungsstelle gehen, den KFZ-Brief als verloren melden und einen neuen mitnehmen...
    Das funktioniert bei Privatdarlehen umso besser, wenn die Zulassungsstelle nie mitbekommen hat, dass das Fahrzeug finanziert ist.

  • Zitat

    und zweitens kann der Halter einfach zur Zulassungsstelle gehen, den KFZ-Brief als verloren melden und einen neuen mitnehmen...

    Erfordert aber gewisse kriminelle Energie, denn der Halter muss eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass der Brief wirklich verloren und nicht verpfändet ist. Zum Strafrahmen, falls es rauskommt, siehe § 156 StGB. Zudem wird der Verlust im Verkehrsblatt veröffentlicht, was aber normalerweise ein privater Gläubiger nicht mitbekommt.


    Vorgehensweise am besten wie bereits beschrieben: Gläubiger schickt den Brief mit entsprechendem Anschreiben an die Zulassungsstelle mit der Bitte um Rücksendung an ihn. Die zusätzlichen Gebühren für Verwahrung und Versand (ca. 15 €) bezahlt der Halter bei der Ummeldung mit.

  • Vielen Dank für die Rückmeldungen! :top:

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