1&1 jetzt auch mit Routerzwang

  • Das wird der Grund sein, warum 1 & 1 das noch schnell versucht, wer dann erst mal einen Vertrag hat, hat diesen.


    seaman100

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  • Das sind doch zwei verschiedene Dinge. Routerzwang bedeutet, dass der Kunde den vom Anbieter zur Verfügung gestellten Router anschließen und nutzen muss und keine alternativen Router verwenden kann, weil er die Zugangsdaten nicht bekommt.


    Bislang habe ich nichts davon gelesen, dass 1&1 jetzt tatsächlich einen solchen Routerzwang einführt, d.h. zukünftig anders als bislang keine Zugangsdaten mehr zur Verfügung stellt - auch wenn Teltarif das Modell fälschlicherweise so nennt.


    Auch der Gesetzentwurf verbietet nur, dem Kunden vorzuschreiben einen bestimmten Router anzuschließen und zu nutzen. Er sagt weder, dass der Anbieter dem Kunden keinen Router mehr zur Verfügung stellen darf, noch dass der Kunde Geld sparen muss, wenn er einen eigenen Router nutzt. Das Modell von 1&1 ist also auch mit dem geplanten Gesetz kompatibel.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Das Modell von 1&1 ist also auch mit dem geplanten Gesetz kompatibel.


    Nein, da du den Router *nicht* abwählen kannst und *immer* den Mietpreis hast.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Nein, da du den Router *nicht* abwählen kannst und *immer* den Mietpreis hast.

    Wo im Gesetzentwurf steht, dass ich den Router beim Bestellen abwählen können muss? Wo steht, dass der Anbieter den Router nicht berechnen darf (es ist übrigens keine Miete), sei es separat oder im Grundpreis eingerechnet?


    Nochmal: Es geht lediglich darum, dass der Anbieter den Anschluss und die Nutzung eines bestimmten Geräts nicht vorschreiben darf. Es geht nicht um finanzielle Vorteile, die der Kunde aus dieser Wahlfreiheit haben soll.


    Es ist den Anbietern weiterhin möglich, dem Kunden einen Router zur Verfügung zu stellen und zum Beispiel auch den Support auf dieses Gerät zu beschränken.



    Bislang gibt es verschiedene Modelle:
    1) Modell Telekom: Im Tarif ist kein Router enthalten und der Kunde muss auch keinen bestellen, kann vom Anbieter aber einen Router kaufen oder mieten.
    2) Modell 1&1 alt: Kunde erhält automatisch einen Router, der im Grundpreis eingerechnet ist (manche nennen so etwas "kostenlos"), erhält aber auch die Zugangsdaten und kann statt des Anbieter-Routers einen eigenen Router einsetzen
    3) Modell 1&1 neu: Kunde erhält automatisch einen Router, der nicht im Grundpreis eingerechnet sondern separat berechnet wird, erhält aber auch die Zugangsdaten und kann statt des Anbieter-Routers einen eigenen Router einsetzen
    4) Modell o2, Vodafone (?) und Kabelanbieter: Kunde erhält automatisch einen Router, der im Grundpreis eingerechnet oder einmalig abzugelten ist, erhält keine Zugangsdaten und kann daher keinen eigenen Router einsetzen


    Lediglich die Nr. 4 ist ein sogenannter "Routerzwang" (man sollte besser von "Routeranschlusszwang" sprechen) und soll zukünftig untersagt werden. Es soll aber nicht das Telekom-Modell der Nr. 1 gesetzlich vorgeschrieben werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Lediglich die Nr. 4 ist ein sogenannter "Routerzwang" (man sollte besser von "Routeranschlusszwang" sprechen) und soll zukünftig untersagt werden. Es soll aber nicht das Telekom-Modell der Nr. 1 gesetzlich vorgeschrieben werden.


    Wir werden sehen, wie es dann tatsächlich in der Rechtsprechung aussehen wird, denn ich sehe einen Zwang auch darin, dass ich einen Router kaufen *muss*. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Wir werden sehen, wie es dann tatsächlich in der Rechtsprechung aussehen wird, denn ich sehe einen Zwang auch darin, dass ich einen Router kaufen *muss*. ;)

    Grundsätzlich hast du Recht, dass Gerichte das natürlich auch über den Wortlaut hinaus erweitern könnten. Allerdings hätte dieser "Routererwerbszwang" nur dann einen dem "Routeranschlusszwang" gleichkommenden Effekt, wenn er die Kunden tatsächlich davon abhalten würde, eigene Geräte zu erwerben. Denn dass die Kunden das tun, ist Sinn des Gesetzes und der zugrunde liegenden EU-Richtlinie.


    Einen solchen Effekt sähe ich aber nur dann, wenn sich die Kunden sagen würden "Jetzt habe ich schon so viel für den Router meines Anbieters bezahlt, dann kaufe ich mir nicht noch einen eigenen." Schaut man sich aber die Preise an, dann sind Anbieter mit "Routererwerbszwang" nicht teurer als solche ohne. Wer also einen eigenen Router einsetzen will, der wird sich auch nicht davon abhalten lassen, dass er bereits einen gezahlt hat.

  • Zumal auch de Begründung des Gestzesentwurfs eher für eine Zulässigkeit der von 1&1 durchgeführten Praxis spricht.


    Zitat

    Die Regelung in Absatz 3 Satz 2 dient der Klarstellung, dass Anbieter von Telekommunikationsdiensten nicht daran gehindert sind – wie bisher – ihren Kunden ein Endgerät (Router, Modem) anzubieten bzw. zur Verfügung zu stellen .


    Diese Unterscheidung impliziert, dass der Anbieter nicht daran gehindert ist zum Vertrag immer ein Gerät mitzuliefern. Eine zwingende Kostenfreiheit der Zurverfügungstellung kann man daraus nicht entnehmen.

  • Und erst recht kann es nicht darauf ankommen, ob der Router vermeintlich kostenfrei ausgegeben wird (also mit dem Grundpreis mitbezahlt wird) oder ob er auf der Rechnung separat auftaucht. Denn dass es in beiden Fällen die Kunden sind, die den Router zahlen, liegt auf der Hand.


    Bei 1&1 sind die Verträge ja sogar günstiger geworden: Der Kunde der nach Auslaufen der Neukundenrabatte untätig bleibt, zahlt jetzt mit der 7490 36,99 € Liste, zuvor 39,99 €.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Schaut man sich aber die Preise an, dann sind Anbieter mit "Routererwerbszwang" nicht teurer als solche ohne. Wer also einen eigenen Router einsetzen will, der wird sich auch nicht davon abhalten lassen, dass er bereits einen gezahlt hat.


    Nun, fünf €uro pro Monat für einen Zwangsrouter sind fünf €uro. Dann darf der Router nicht extra bepreist sein. Aber wie gesagt - das wird die Rechtsprechung klären. Jetzt sich den Kopf darüber zu zerbrechen ist müssig, zumal es ja sowieso erst der Gesetzentwurf und nicht das eigentliche Gesetz ist.

  • Sehe ich anders, aber wir werden es in der Tat sehen.


    Aktuell kann man nur von dem geplanten Gesetz ausgehen, und danach ist das 1&1-Tarifmodell eindeutig kein Zwangsrouter.

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