Tipp bezügl. Problem mit Internet-Händler?

  • Also was schonmal gut ist, die Firma scheint es wirklich zu geben, aber auf den ersten Google-Blick hat sie keinen guten Ruf und es gibt wohl öfters Probleme mit Lieferzeiten.


    Ich würde jetzt erstmal morgen früh die Nummer in Hannover anrufen und freundlich, aber bestimmend auf die Finger klopfen.

    Klingt interessant, isses aber nicht.

  • Wie hast Du herausgefunden, dass es die Fa. wirklich gibt? Hab im Handelsregister den Namen eingegeben und 0 Suchergebnisse erhalten.

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • Sorry, hab mich etwas unglücklich ausgedrückt. Meinte damit, dass dein Geld nicht direkt ins nicht-europäische Ausland geflossen ist. In anderen Foren wurde den Leuten nach mehreren Mahnungen das Geld zurück überwiesen. Mach ordentlich Druck dort damit du dein Geld wieder bekommst.

    Klingt interessant, isses aber nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Die Frist habe ich schriftlich via Online-Kontaktformular gesetzt. Hätte das per Einschreiben in Papierform sein müssen?


    Sein müssen hätte es natürlich nicht.
    Die Frist hättest du auch per Brieftaube oder mündlich setzen können.
    Im Sinne grösseren Nachdrucks und besserer Beweisfähigkeit bietet sich allerdings eine Schriftform an.


    Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Danke, das mit dem Gerichtsvollzieher wusste ich nicht, dachte, da muss s erst ein Urteil geben.


    Ich hatte ja unlängst - ebenfalls bei einer Einzelfirma - einen sehr ähnlichen Fall (nur dass die Firma tatsächlich, allerdings für mich "verspätet" geliefert hat) eines Rücktritts mit Setzung einer Rückzahlungsfrist:


    http://www.telefon-treff.de/sh…0&perpage=15&pagenumber=1


    Zustellung per Gerichtsvollzieher war in meinem Fall wie im Link erwähnt offensichtlich die wirksame und richtige Entscheidung, da das normale Einschreiben nicht vor Ort zugestellt werden konnte und "unabgeholt" später wieder bei mir zurück landete. Nachdem ich das zuständige Gericht für den Gerichtsvollzieherbezirk herausgefunden hatte, war der Rest unkompliziert: Kurzes Anschreiben an den Gerichtsvollzieher mit der Bitte um Zustellung habe ich beigelegt, und ab die Post an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle.


    Ich würde eine kurze Mahnung schreiben, mit Angabe von
    - Bestelldatum und Bestellnr.
    - Zahlungsdatum und Art deiner Zahlung
    - Daten deiner erfolglosen Kontaktaufnahmeversuche (im Grunde wohl entbehrlich)
    - Erwähnung, dass/wann/wer/wie dir von der Firma eine Rückzahlung zugesagt wurde
    - Kontoangabe (manche bekommen eine Rückzahlung auch aus so trivialen Gründen nicht auf die Reihe)
    - angemessene Frist


    Entweder als normales Einschreiben an die Firma, oder eben wie gesagt per Gerichtsvollzieher.

  • Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Kurzes Anschreiben an den Gerichtsvollzieher mit der Bitte um Zustellung habe ich beigelegt, und ab die Post an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle.


    Rein interessehalber: Wie teuer ist denn eine solche Dienstleistung?

    Klingt interessant, isses aber nicht.

  • Nachdem ich die letzten Tage nochmal telefonisch ordentlich Druck gemacht und mit Rechtsmitteln gedroht habe, ist die Rückzahlung doch tatsächlich gestern nach über 1 Monat eingetroffen.

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  • Gut so!


    ;)

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

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